Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, Maßnahmen gegen das verbotswidrige Parken an zwei Kreuzungen zu ergreifen, um die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder, zu erhöhen. Das Ziel ist es, diese Kreuzungen besser einsehbar zu machen und Hürden für Menschen mit mobilitätseinschränkungen zu beseitigen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße / Bernusstraße (Bild 1-3) und Georg-Speyer-Straße / Hedwig-Dransfeld-Straße (Bild 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß gehende zu erhöhen.
Begründung
Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1348/2Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2026OMOM 8035Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 901Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme