Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
Zusammenfassung
Um das verbotswidrige Parken in Kreuzungsbereichen zu unterbinden, wird vorgeschlagen, Sperrflächen auf der Seite des Schulwegs zu markieren und mit Pollern abzusichern. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen und für bessere Regeleinhaltung sorgen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass auf der Seite des Schulwegs Sperrflächen markiert werden und mittels rot-weißen Pollern abgesichert werden. Begleitend dazu wird die Städtische Verkehrspolizei den Bereich in nächster Zeit verstärkt kontrollieren und auf die Regeleinhaltung hinwirken. Die Sanktionshöhe für das verbotswidrige Parken in Einmündungs- / Kreuzungsbereichen (Verstoß gegen § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO) beträgt jedoch nur 10 €, so dass die repressiven Maßnahmen nur eine begrenzte Wirkung entfalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026OFOF 1348/2Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2026OMOM 8035Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 901Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab