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Jugendeinrichtung am Römerhof

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Ausweisung von Flächen für eine Jugendeinrichtung in einem der Plangebiete, da im Stadtteil Kuhwald und Rebstock entsprechende Angebote fehlen. Der Ortsbeirat weist auf den Bedarf hin und fordert die Umsetzung im Rahmen der bereits geplanten Bebauungspläne.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Am Römerhof — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Dem Magistratsvortrag M 8 wird grundsätzlich zugestimmt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, explizit Flächen für eine Jugendeinrichtung (Jugendhaus/Jugendbibliothek) in einem der drei Plangebiete auszuweisen. Der Ortsbeirat hat auf den großen Bedarf bereits des Öfteren hingewiesen, denn weder der Stadtteil Kuhwald noch das Rebstock enthalten entsprechende Angebote. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1295 der Forderung des Ortsbeirats zugestimmt. Vorschläge, eine Jugendeinrichtung innerhalb des urbanen Gebiets (teilgewerbliche Nutzungen) vorzusehen. Mit den Bebauungsplänen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Im östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Kitas allein reichen jedoch nicht aus - ältere Jugendliche brauchen Treffpunkte und Angebote.

Begründung

Es gibt keine expliziten Festsetzungen für Jugendeinrichtungen, lediglich einen Satz in der Begründung: "Die Errichtung und Bereitstellung von Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche außerhalb schulischer Angebote ist vorgesehen." Die Frage, wo diese vorgesehen sind, bleibt unbeantwortet. Schon im Bebauungsplan für das Rebstock war dies ein Versäumnis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2024OFOF 872/2Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 11. März 2024VV 912Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofAnfrage
  3. 21. Juni 2024STST 1295Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofStellungnahme
  4. 16. Januar 2026MM 81. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB SMagistratsvortrag
  5. 19. Januar 2026OFOF 1364/2Jugendeinrichtung am RömerhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 19. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8030Jugendeinrichtung am Römerhof
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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