Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2.…
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Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept 3. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Aufstellung dreier Bebauungspläne für die Gebiete Am Römerhof vor. Dies umfasst die Schaffung von urbanen, gemischt genutzten Quartieren und die Verbesserung der Erschließungssituation, insbesondere durch die Verlagerung des Omnibusbetriebshofs und den Ausbau der Verkehrsverbindungen. Ziel ist die Schaffung eines funktionalen und attraktiven Stadtteils.
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Am Römerhof — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherer Übergang vom Kuhwald über die Straße Am Römerhof in die LeonardodaVinciAllee15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Römerhof per E-MailBeschlussvorschlag
- Der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, § 3475 aufzustellende Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - wird in drei separate Bebauungspläne aufgeteilt: Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost -, Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - und Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - II.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.09.2025 zum Aufstellungsbeschluss. II.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. III.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 951 - Teilbereich West - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.09.2025. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine weiterführende Schule geschaffen sowie die vorhandenen öffentlichen Grünflächen - Sportanlage - gesichert werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 22.09.2025 zum Bebauungsplan Nr. 951 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. V.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 22.09.2025. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Am Römerhof" in "Am Römerhof - Teilbereich Mitte" umbenannt wird. V.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier geschaffen werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - (alter Geltungsbereich) am 05.07.2019 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teibereich Ost - in der Zeit vom 14.09.-16.10.2020 durchgeführt worden sind.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 936 mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Begründung
ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V.: Anlass, Erfordernis und Ziele Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof vom 13.12.2018, § 3475, wurde die umfassende bauliche Weiterentwicklung der bisher mono-strukturellen gewerblichen Bau- und Versorgungsflächen zu einem urbanen, gemischt genutzten Quartier mit einer weiterführenden Schule eingeleitet. Bereits im Aufstellungsbeschluss von 2018 war vorgesehen, das Quartier schrittweise zu entwickeln. Die inzwischen erfolgte unterschiedliche Konkretisierung einzelner Teilbereiche macht es nun erforderlich, die Gesamtentwicklung "Am Römerhof" in drei separaten Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. Diese Aufteilung berücksichtigt die verschiedenen zeitlichen Horizonte und entflechtet inhaltliche sowie verfahrenstechnische Abhängigkeiten, sodass jeder Teilbereich gezielt und bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden kann. Anlass der Aufteilung und Ziele der drei Teilbereiche Die geplante Verlagerung des Omnibusbetriebshofs wird im Rahmen der Gesamtentwicklung des Plangebietes "Am Römerhof" der erste wesentliche Meilenstein sein. Durch diese Verlagerung werden die dafür bisher vorgesehenen und im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Flächen im Osten des Plangebiets frei. In diesem östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Darüber hinaus sollen Zugänge und öffentliche Grünflächen zum Rebstockpark im Süden und Nordosten weiterhin gesichert werden. Ebenso ist eine öffentliche Verkehrsfläche entlang der Straße Am Römerhof vorgesehen, deren Breite die künftige Trasse der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 sowie den angrenzenden Straßenraum aufnehmen kann. Für das östliche Teilgebiet konnte mit der Vorhabenträgerin, der ABG Holding, bereits ein städtebaulicher Entwurf abgestimmt und zu einem konkreten Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt werden. Somit liegen die Voraussetzungen vor, den östlichen Teilbereich des Plangebietes "Am Römerhof" vorgezogen zu bearbeiten und in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - weiterzuführen. Weitere bedeutende Meilensteine sind die dauerhafte Ansiedlung des Gymnasiums Römerhof im westlichen Teil des Plangebietes "Am Römerhof" sowie die Entscheidung des Magistrats, die im Bau befindliche Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 über das bislang geplante Ende an der Europa-Allee hinaus bis zum Gymnasium Römerhof zu führen. Für den erfolgreichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Stadtbahnverlängerung ist es erforderlich, das gemeindliche Planungsrecht schrittweise mitzuführen. Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde muss daher unmittelbar ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die planungsrechtliche Sicherung der Stadtbahntrasse sowie der zukünftigen Straßenverkehrsflächen "Am Römerhof" zu gewährleisten. Um die planungsrechtliche Absicherung des Gymnasiums Römerhof, der bestehenden Sportanlagen sowie der künftigen Verkehrstrassen für die Stadtbahn und den Straßenzug "Am Römerhof" sicherzustellen, ist es daher sinnvoll, auch diese Flächen in einem weiteren separaten Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - weiterzuentwickeln. Für den verbleibenden mittleren Teil des Plangebietes ist die Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - vorgesehen, indem der alte Geltungsbereich um die östlich und westlich gelegenen Geltungsbereiche der neu aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 936 und Nr. 951 reduziert wird. Für diesen mittleren Bereich soll gemeinsam mit den Eigentümer:innen und Nutzer:innen ein zukunftsfähiges städtebauliches Konzept erarbeitet werden, das die Fortführung des östlich angrenzenden urbanen, gemischt genutzten Quartiers (Bebauungsplan Nr. 936) ermöglicht. Dieses Konzept wird anschließend zu einem Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt. Den Bebauungsplanentwurf wird der Magistrat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Veröffentlichung für diesen Teilbereich der Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Die im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 919 vom 13.12.2018 definierten Ziele für die Wohnbebauung - insbesondere die Förderung bezahlbaren Wohnraums, die Schaffung von Möglichkeiten für alternative Wohnformen, Baugruppen und Genossenschaften - wurden im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 936 umfassend berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines zentralen Platzes als sozialer Treffpunkt vorgesehen, um die soziale Vernetzung und Identifikation innerhalb des Quartiers zu stärken. Die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird integraler Bestandteil der Quartiersplanung, um kurze Wege zu gewährleisten und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Auch die Integration von Kindertagesstätten sichert eine familienfreundliche Quartiersentwicklung. Diese Planungsansätze werden auch im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - geprüft und bei Bedarf in die weiteren Planungen übernommen. Bestand und Städtebauliche Situation, Lage der Plangebiete und räumliche Geltungsbereiche Die drei Plangebiete befinden sich im südwestlichen Randbereich des Frankfurter Stadtteils Bockenheim, die südliche Verkehrsfläche befindet sich in Teilen im Gallus. Sie sind zwischen dem Europaviertel im Osten und der Bundesautobahn A5 im Westen verortet. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - Das Plangebiet umfasst den städtischen Omnibusbetriebshof der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie eine Teilfläche des Rebstockparks, die, westlich der Straße Am Rebstockbad, mit einer temporären Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft einer neuen, baulichen Nutzung im südöstlichen Teilbereich dieser Fläche zugeführt werden soll. Die östliche Grenze des ca. 8,7 ha großen Plangebiets verläuft in der Straßenmitte bzw. an der östlichen Grenze der Straße Zum Rebstockbad und parallel entlang des Messeparkhauses in südliche Richtung und endet auf der Verkehrsfläche der Kreuzung Am Rebstockbad / Europa-Allee. In südlicher Richtung verläuft der Geltungsbereich entlang der südlichen Grenze der Straße Am Römerhof, weicht in südwestlicher Richtung vom Verlauf der Straße Am Römerhof ab und bewegt sich folglich am Fuße des alten Bahndamms. Hierbei quert der südliche Abschluss des Geltungsbereichs zudem die Schmidtstraße vor Beginn der ehemaligen Bahnbrücken, verläuft weiter am Fuße des Bahndamms und schwenkt hinter den bestehenden gewerblichen Nutzungen westlich der Schmidtstraße sodann in nördliche Richtung und bezieht dort die Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof mit ein. Diese Straßenverkehrsflächen bilden in südwestlicher Richtung den Abschluss des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich verläuft in Richtung Rebstockpark weiter entlang der Straßenverkehrsfläche und knickt dann ab in Richtung Norden und bezieht vollständig den südlichen Zugang der öffentlichen Grünfläche Rebstockpark mit ein. In Höhe des Abschlusses der westlich an den Rebstockpark angrenzenden gewerblichen Nutzungen überquert der Geltungsbereich die Fläche des Rebstockparks und verläuft grenzständig zwischen der Fläche des Omnibusbetriebshofs und der nördlich angrenzenden Fläche des Kleingartenvereins Kleingartenanlage Westpark 1947 e.V. bis zur Parkplatzfläche des Kleingartenvereins. Der Geltungsbereich ist von dieser Stelle weiter in nördliche Richtung angelegt und bildet die Grenze zwischen der Kleingartenanlage und der östlich davon angrenzenden genutzten Teilfläche als Flüchtlingsunterkunft. Am Abschluss der Kleingartenanlage und nördlich derjenigen Parkfläche des Rebstockparks, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, schließt der Geltungsbereich in nördliche Richtung ab und läuft wieder auf die Straßenverkehrsfläche der Straße Zum Rebstockbad zu. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 wurde der schmale Vorgartenbereich zwischen der Straße zum Rebstockbad und dem angrenzenden Parkhaus (Flurstück 9/60, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) und (Flurstück 9/62, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - Im Plangebiet sind das Gymnasium Römerhof sowie Sportanlagen im Bestand verortet. Ebenfalls Teil des Geltungsbereichs ist der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel südlich der Straße Am Römerhof und westlich des Bahndamms mit Eidechsenhabitat. Im Osten grenzt der ca. 11,6 ha große Geltungsbereich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 im Bereich der Verkehrsflächen an und durchquert die Straße Am Römerhof bis zum südlich gelegenen ehemaligen Bahndamm. An der südlichen Grenze im Verlauf Richtung Westen greift er die Böschungskante der Straße Am Römerhof auf und verläuft über eine große Entfernung weiter fast ausschließlich auf der Böschungskante bis zur Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt. Auf Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt mit der Straße Am Römerhof biegt der Verlauf des Geltungsbereichs quer über die Straße zu den Sportanlagen, zieht sich weiter entlang nördlich der Schießsportanlage, des Sportplatzes und des Neubaus des Gymnasiums und folgt anschließend nach Süden, wo er zugleich die westliche und südliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 919 tangiert. Das Strukturkonzept für den Bebauungsplan Nr. 951 umfasst maßgeblich vier Nutzungsbereiche, die planungsrechtlich gesichert werden sollen. Einen Schwerpunkt bildet die Sicherung bestehender Sportanlagen im Westen des Plangebiets nördlich der Straße Am Römerhof. Hierzu zählen insbesondere Flächen des Polizeisportvereins Grün-Weiß e.V. mit der Schießsportanlage im Nordwesten des räumlichen Geltungsbereichs. Um die Ausübung des Schießsports auch künftig, in direkter Nachbarschaft zum Schulstandort, konfliktfrei ermöglichen zu können, soll die Schießsportanlage perspektivisch eingehaust werden. Im Rahmen der weiteren Planungsüberlegungen wird geprüft, die Schießsportanlage im Kellergeschoss einer Neubebauung zu berücksichtigen. Durch den Neubau des Gymnasiums Am Römerhof entsteht zudem ein Erfordernis, unmittelbar in räumlicher Nähe ausreichende Sportangebote bereitzustellen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die vorhandenen Sportstrukturen wie den Sportplatz, Vereinsstätten und Parkplatzmöglichkeiten zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße Am Römerhof sowie die Erschließung mittels Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 bis zur Endstation "Römerhof/Gymnasium" Ziel des Bebauungsplans Nr.
951. Damit die Stadtbahntrasse in den Verkehrsraum der Straße Am Römerhof integriert werden kann, muss die Verkehrsführung entlang der Straße Am Römerhof verändert und der Verkehrsraum grundlegend umgestaltet werden. Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehrsflächen sind entsprechend der aktuellen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) anforderungsgerecht dimensioniert zu planen. Entsprechende Flächen und Querschnitte sind im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verkehrsraumes werden Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Das Strukturkonzept umfasst die öffentlichen Verkehrsflächen für diese Planung. Des Weiteren wird die Realisierungsmöglichkeit für eine P+R Anlage im Bereich der Endstation und geplanten Abstellanlage der Stadtbahn U5 im Westen des Plangebiets mit den zuständigen Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main geprüft. Eine solche P+R Anlage soll nach Prüfung idealerweise gemeinsam mit der Verlängerung der Stadtbahn umgesetzt werden. Die Flächen für die Stadtbahnabstellanlage und Prüffläche für Park & Ride sind Bestandteil des Strukturkonzepts. Mit dem Neubau des Gymnasiums entsteht nach Aufgabe des provisorischen Schulbaus am westlichen Bereich des Römerhofs ein bedeutsamer Schulstandort. Das Strukturkonzept benennt Gemeinbedarfsflächen für die Sicherung des Schulstandortes sowie erforderliche Freianlagen und schulergänzende Nutzungen. Ergänzend sind Erweiterungsflächen mit in das Strukturkonzept aufgenommen, die perspektivisch für schulische oder schulnahe Nutzungen zur Verfügung stehen sollen. Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 951 wird im weiteren Planverfahren weiterentwickelt und konkretisiert. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - Das Gewerbegebiet Römerhof, das sich westlich des Omnibusbetriebshofs und nördlich der Straße Am Römerhof anschließt, zeichnet sich mit Einrichtungen wie dem TÜV Hessen, dem Servicezentrum "Rund ums Auto" des Ordnungsamtes oder dem Fernreiseunternehmen Touring durch spezialisiertes, zumeist Kfz-affines Gewerbe und weitere gewerbliche Dienstleistungsbetriebe aus. Das privat geführte Frankfurter Feldbahnmuseum ist im Gewerbegebiet ebenfalls ansässig. Der verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919, ca. 7 ha umfassend, grenzt in östlicher Richtung an den südlichen Bereich des Rebstockparks. Südöstlich verläuft der Geltungsbereich entlang der Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof und grenzt sowohl im Bereich des Rebstockparks als auch der Straßenverkehrsflächen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
936. Der Geltungsbereich verläuft weiter in südlicher Richtung maßgeblich parallel zur Straße Am Römerhof, jedoch um 10 m Richtung Norden versetzt und größtenteils nicht auf öffentlichen Flächen, sondern befindet sich dabei im Bereich privater Grundstücke oder von Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Geltungsbereich schneidet dabei auch das Grundstück des Feldbahnmuseums (im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) und endet auf der Grenze zwischen dem Grundstück des TÜV Hessen und dem westlichen angrenzenden Gymnasium Römerhof. Der Verlauf des Geltungsbereichs ist in südlicher Richtung so gewählt, dass er an der nördlichen Grenze der zukünftigen und auszubauenden Straßenverkehrsfläche Am Römerhof verläuft. Die zukünftige, zu verbreiternde Verkehrsfläche wird ebenso in den Geltungsbereichen der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 936 und 951 abgebildet. Auf Höhe des nördlichen Abschlusses des Grundstücks des Gymnasium Römerhof endet der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Teilbereich Mitte - auf der Grenze zum nördlich angrenzenden Kleingartenverein KGV Römerhof 1947 e.V. In West-Ost Richtung verläuft der Geltungsbereich an seiner nördlichen Grenze vollständig auf dem Grenzverlauf zwischen den gewerblichen Grundstücken zuzüglich der Feldbahn zu den angrenzenden Kleingartenanlagen und schließt in östlicher Richtung im Bereich der Parkplatzanlage für den Kleingartenverein und der gewerblichen Nutzungen (u.a. Carglass) wieder an der öffentlichen Grünfläche des Rebstockparks (südlicher Zugang) an. Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 (alter Geltungsbereich) werden im südwestlichen Bereich folgende Flurstücke herausgenommen, da sie für die beabsichtige Planung der Verkehrsflächen nicht mehr erforderlich werden: Flurstück 4/20 und 2/40 (Flur 229); ein Teil der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche auf den Flurstücken 4/25 und 4/28; Flurstück 4/29 in Teilen; Flurstück 4/33 in Gänze (alle Flur 228). Zu VII. und VIII.: Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Werden im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2024VV 912Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofAnfrage
- 11. März 2024OFOF 872/2Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 21. Juni 2024STST 1295Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofStellungnahme
- 16. Januar 2026Sie sind hierMM 81. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB SMagistratsvortrag
- 19. Januar 2026OFOF 1364/2Jugendeinrichtung am RömerhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2026OMOM 8030Jugendeinrichtung am RömerhofDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und Linke
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme