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Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Möglichkeiten für die Einrichtung von Treffpunkten für Jugendliche im Stadtteil Rebstock/Kuhwald zu prüfen, da der Bedarf an sozialen Einrichtungen für ältere Kinder und Jugendliche stark unterversorgt ist. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bericht des Kinderbeauftragten, der eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur anmahnt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,

- welche Möglichkeiten gesehen werden, im Stadtteil Kuhwald (bzw. in seinem räumlichen Einzugsbereich) einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - ggf. in Kooperation mit vorhandenen Institutionen (Kirchen, Schulen und Sportvereinen) sowie z. B. durch die Nutzung von Leerständen;

- ob im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren ABG und LBBW sowie anderen Akteuren/Eigentümern (bzw. im engeren Einzugsbereich des neuen Stadtteils Rebstock), nachträglich ein Treffpunkt für Jugendliche vorgesehen werden kann;

- ob im Gebiet des Bebauungsplans Rebstock ggf. auf vorhandenen Brachflächen in Absprache mit den Eigentümern in Modulbauweise und als experimentelle Zwischennutzung ein attraktiver Jugendtreff geschaffen werden kann;

- ob auf jeden Fall im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof Räume für Jugendliche, z. B. ein Jugendzentrum/Jugendhaus und/oder eine Jugendbibliothek vorgesehen bzw. frühzeitig eingeplant werden können.

Begründung

Der Kinderbeauftragte für Rebstock/Kuhwald stellte in seinem Bericht für 2023 die soziale Infrastruktur, insbesondere für ältere Kinder/Jugendliche, als besonders defizitär und verbesserungsbedürftig dar. Jugendtreffs seien nicht vorhanden und auch im Rahmen der Neuplanungen am Rebstock nicht vorgesehen. Hinzu komme, dass vorhandene Einrichtungen im Nachbarstadtteil Bockenheim aufgrund unzureichender Personal- und Finanzausstattung keine räumlichen Alternativen anbieten könnten. Die Bedarfe der Jugendlichen und Hilfsangebote sowie Jugendarbeit werden in den peripheren Bockenheimer West-Stadtteilen sträflich vernachlässigt, obwohl hier gezielt für Familien geplant und gebaut wird. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock ist planerisch als soziale Infrastruktur lediglich eine Kita im Rahmen der nördlichen Kamm-Bebauung (ABG) festgesetzt. Angebote für ältere Kinder oder Jugendliche fehlen. Von besonderer Bedeutung wäre es, auf jeden Fall bei der weiteren Planung des neuen Baugebiets Am Römerhof (ABG) Räume für Jugendliche vorzusehen, hierfür Träger zu gewinnen und diese entsprechend auszustatten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. März 2024OFOF 872/2Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 11. März 2024Sie sind hier
    VV 912Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof
    Anfrage
  3. 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1295Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am RömerhofStellungnahme
  4. 16. Januar 2026MM 81. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB SMagistratsvortrag
  5. 19. Januar 2026OMOM 8030Jugendeinrichtung am RömerhofDirektanregung
  6. 19. Januar 2026OFOF 1364/2Jugendeinrichtung am RömerhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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