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Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat fordert die dringende Sanierung des Daches der Engelbert-Humperdinck-Schule sowie die Wiederherstellung der Hausmeisterwohnung zur schulischen Nutzung und die Erhöhung des Budgets für Verbrauchsmittel. Die Begründung schildert untragbare Zustände an der Schule, die sowohl die Sicherheit der Schüler als auch den regulären Unterricht betreffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, da Gefahr in Verzug ist; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der EHS wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die schon lange anstehenden Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode am 15. März 2026 zu erledigen und dem Ortsbeirat dazu in der Februarsitzung Bericht zu erstatten.

Begründung

Die Zustände an der EHS sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Der Unterricht wird regelmäßig gestört, weil volle Wassereimer, die das Wasser notdürftig auffangen sollen, geleert werden müssen. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Das Wasser verursacht weiterhin Gebäudeschäden und stellt zudem eine Unfallgefahr, u. a. durch nasse Böden, für Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen der Ganztagsschule dar. Bei Regen muss im Gebäude jeweils eine "Inspektion" durch den Lehrkörper erfolgen, um die entsprechenden Gefahrenstellen zu markieren bzw. absperren. Ausgenommen hiervon ist das Dach der Turnhalle, das kürzlich saniert wurde. Laut der Stellungnahme ST 1976 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Es ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt schon eine Ausschreibung stattfand. In der zweiten Auflage "Steckbriefe zu Baumaßnahmen und Projekten an Frankfurter Schulen seit 2018", erstellt vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) - Fachbereich 25.2 Objektmanagement - Abteilung 25.21 Objektbereich Schulen/Kitas - ist auf Seite 43 die geplante Fertigstellung der Dachsanierung der EHS für 2024 avisiert. Das stimmt mit der Gesprächsnotiz vom 13.12.2023 mit dem für die Schule im ABI zuständigen Sachbearbeiter überein. Die Internetseite www.schulbauoffensive-ffm.de wirbt jetzt mit dem Slogan "Die Plattform macht den Fortschritt sichtbar, sorgt für Transparenz und zeigt: Schulbau in Frankfurt wird schneller, klarer, besser ..." und der Aussage der verantwortlichen Dezernentin Frau Stadträtin Sylvia Weber: "Die Schulbauoffensive ist unsere Antwort auf jahrzehntelangen Investitionsstau." Die Dachsanierung in der EHS scheint hiervon ausgenommen worden zu sein und Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen werden sprichwörtlich weiterhin "im Regen stehen gelassen". Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung der Ganztagsbetreuung weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher - wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Für die leerstehende ehemalige Hausmeisterwohnung im Eingangsbereich der Schule hatte die EHS mehrmals um Überlassung gebeten. Die Schule hat im Rahmen der ab dem Schuljahr 2026/2027 gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung erheblichen zusätzlichen Raumbedarf. Die EHS nimmt bereits seit dem Schuljahr 2025/2026 an dem Pilotprojekt Ganztagsschule teil. Nach der Sanierung des Daches und der Heizung der Wohnung hat das ABI jedoch entschieden, diese an eine Mitarbeiterin des ABI zu vermieten. Dies wurde mit einem generellen Stadtratsbeschluss begründet, auf dessen Grundlage eine Überlassung an die Schule nicht möglich sei. Der Ortsbeirat hat allerdings zur Kenntnis erhalten, dass in drei Frankfurter Schulen ehemalige Hausmeisterwohnung der jeweiligen Schule zur Nutzung überlassen wurden. Es ist schwer vermittelbar, dass dringend von der Schule benötigte Räume zweckentfremdet werden, während Kinder und Lehrkräfte im Ganztagsbetrieb buchstäblich um jeden Quadratmeter kämpfen müssen. Es ist festzuhalten, dass das Wohl einer städtischen Angestellten im ABI hier derzeit vor dem Wohl von Schulkindern, Lehrkörper und Betreuer/innen steht. Die Möglichkeiten einer Eigenbedarfs- oder außerordentlichen Kündigung sollte geprüft und umgesetzt werden, damit die Fläche von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Schließlich stand der EHS bisher für die Aufwendung von sogenannten Verbrauchsmaterialen, z. B. Toilettenpapier, Seife und Handtuchrollen, ein jährliches Budget in Höhe von 19.000 Euro zur Verfügung. Das Stadtschulamt hat nunmehr ohne Vorankündigung das Budget auf 16.154 Euro gekürzt. Diese neue Bemessungsgrenze hat die EHS bereits Ende Oktober erreicht. Wir haben davon Kenntnis erlangt, dass an anderen Frankfurter Schulen die Eltern bereits aufgefordert wurden, ihren Kindern u. a. Toilettenpapier für den Schulbesuch mitzugeben. Diese nach dem Rasenmäherprinzip vorgenommene Kürzung ist nicht nachvollziehbar und zeugt zugleich von einer Realitätsferne bzw. Verlust des verantwortlichen Schulamts. Besonders widersprüchlich ist, dass die Kürzung des Budgets just in dem Jahr erfolgte, in dem in der EHS der Ganztagspakt gestartet wurde - eine Maßnahme, die naturgemäß u. a. den Verbrauch von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien deutlich erhöht. Die Schule wird damit faktisch für ihre Teilnahme am Ganztag bestraft, obwohl gerade hier die Versorgungssicherheit für Kinder, Lehr- und Betreuungskräfte gewährleistet sein müsste. Außerdem ist es ein Armutszeugnis für den Magistrat und das zuständige Dezernat, dass sich sogar eine Elterninitiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" gründen musste, um für die Umsetzung standardmäßiger Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen zu kämpfen, die eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die Initiative GUSS hat sich im Herbst 2022 aus Eltern der EHS gegründet. Ziel der Initiative ist es, die Schule und die Ganztagsbetreuung bei der Beseitigung von bereits seit Jahren bestehenden und neuen Mängeln zu unterstützen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass für Maßnahmen bereits seit Jahren die finanziellen Mittel bereitstehen, diese aber bis heute durch das zuständige Amt nicht umgesetzt werden. Teilweise wird hier auch die Sicherheit und Gesundheit der Schüler/innen, des Lehrkörpers sowie der Ganztagsbetreuer/innen in grob fahrlässiger Weise gefährdet. Auch ist ein reibungsloser Unterricht vielfach durch die schon seit Jahren bestehenden baulichen Mängel nicht mehr möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2025STST 1976Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-SchuleStellungnahme
  2. 5. Januar 2026OFOF 1338/2Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen!Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 19. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8016Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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