Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird um eine umfassende Prüfung und Berichterstattung über den aktuellen Sachstand der Übergangsunterkunft Am Römerhof 17 gebeten. Aufgrund eines anstehenden Schließungsplans soll die Situation obdachloser Menschen transparent gemacht werden, um Lösungen und die zukünftige Nutzung des Gebäudes für soziale Zwecke zu klären.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Römerhof — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherer Übergang vom Kuhwald über die Straße Am Römerhof in die LeonardodaVinciAllee15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Am Römerhof per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie der aktuelle Sachstand bezüglich der Übergangsunterkunft für wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 ist, insbesondere
a) aus welchen Gründen eine Schließung bzw. Aufgabe der Nutzung Anfang des Jahres erfolgen soll;
b) in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Mängel konkret festgestellt wurden;
- welche Unterbringungskapazitäten durch die Schließung entfallen werden und wie diese konkret kompensiert werden;
- ob aktuell ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen im Ortsbezirk zur Verfügung stehen;
- ob eine temporäre oder eingeschränkte Nutzung weiterhin in Betracht kommt;
- ob eine Instandsetzung oder Teilsanierung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, um Unterbringungsplätze zu erhalten oder wiederherzustellen;
- ob und in welcher Form das Gebäude künftig für soziale Zwecke genutzt werden könnte.
Begründung
Nach aktuellem Informationsstand soll die Übergangsunterkunft Am Römerhof 17, betrieben vom Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e. V., im Februar 2026 geschlossen werden. Die Zahl obdach- und wohnungsloser Menschen ist in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich gestiegen. Auch im Stadtgebiet ist eine zunehmende Verdrängung von obdachlosen Menschen in den öffentlichen Raum zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist der Wegfall von Unterbringungsplätzen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Die Schließung einer bestehenden Unterkunft wirft Fragen nach der tatsächlichen Versorgungslage, nach Alternativen sowie nach möglichen Zwischennutzungen auf. Ziel des Antrags ist es, Transparenz über den Sachverhalt herzustellen und zu klären, ob und wie bestehende Ressourcen weiterhin oder künftig für soziale Zwecke genutzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 1344/2Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2026Sie sind hierVV 1377Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17Anfrage
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 636Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen