Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Gesamtkonzept für die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern in Frankfurt am Main umzusetzen, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 zu erfüllen. Ziel ist es, die Betreuungsinfrastruktur zu erweitern und die Qualität der Angebote zu sichern. Dadurch soll eine hohe Versorgungsrate und mehr Bildungschancen für Kinder sichergestellt werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass alle Frankfurter Grundschulen und deren Quartiere auf Grundlage des Gesamtkonzepts Ganztag weiterentwickelt werden, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zu erfüllen, so dass ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Schule, kommunalen Angeboten in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen, Horten und außerschulischen Partner:innen geschaffen wird.
- Es wird zugestimmt, dass die kommunalen Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten vergleichbaren Qualitätsstandards auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgen. Die Personalbemessung der kommunalen Ganztagsangebote in der Schule orientierten sich dafür ab dem Schuljahr 2026/ 27 grundsätzlich am § 25 c HKJGB. Zusätzlich wird ein Anteil von 25 % Personal ohne pädagogischen Abschluss eingeplant.
- Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagsleitung und eine Stellvertretung finanziert werden. Leitung und Stellvertretung sind beim Träger der Ganztagsangebote in der Schule angesiedelt. Die Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle bei 39 Stunden pro Woche. Die Stellvertretungen umfassen 19,5 Stunden pro Woche, wenn bis zu 150 Kinder am Ganztag in der Schule teilnehmen und 39 Stunden pro Woche, wenn mehr als 151 Kinder teilnehmen.
- Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagskoordination mit 19,5 Stunden pro Woche finanziert wird. Die Koordinationskraft ist beim freien Träger der Jugendhilfe angesiedelt, der die Ganztagsangebote am Standort Schule in Kooperation mit der Grundschule verantwortet.
- Es wird zugestimmt, dass der Ausbau der Ganztagsangebote auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Grundschulen und kommunalen Angeboten (in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten) gemäß § 24 SGB VIII basiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.
- Es wird zugestimmt, dass der "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen Bestandteil des Gesamtkonzepts Ganztag ist und der bisherige kommunale Anhang zur bisherigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen zum Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird.
- Es wird zugestimmt, dass das Ganztagsangebot (Unterricht und Betreuung) montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr stattfindet.
- Es wird zugestimmt, dass der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe in Ergänzung des Paktes für den Ganztag rechnerisch seinen Beitrag in Ganztagsgrundschulen an fünf Tagen für vier Stunden (13 Uhr bis 17 Uhr) und in den Schulferien ganztägig (07.30 Uhr bis 17 Uhr) leistet. Für die Horte gilt rechnerisch ein Beitrag von 12 Uhr bis 17 Uhr und ebenfalls eine ganztägige Ferienbetreuung. Das Land Hessen hat im HKJGB -für den Bereich der Schulkindbetreuung- eine maximale Anzahl von 20 Schließtagen in den Ferienzeiten geregelt.
- Es wird zugestimmt, dass Schulen und kommunale Angebote gemäß § 24 SGB VIII Räume in der Schule gemeinsam nutzen und die Schulleitung und die Leitung des schulischen Ganztages gleichberechtigt an der Raumnutzungsplanung beteiligt sind. Dafür wird die Leitung des Ganztages in der Schule vom Schulträger mit Hausrecht ausgestattet und ist Teil des Ganztagsleitungsteams.
- Es wird zugestimmt, dass die kommunale Förderung für das Förderprogramm Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 in Schulen im Pakt für den Ganztag entfällt. Die Möglichkeit der Betreuung ab 7.30 Uhr wird in das Angebot der Schule über die Landesressource Pakt für den Ganztag integriert.
- Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung von Mittagessen vereinfacht wird. Für die Essensversorgung in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten wird eine gemeinsame Gesamtlösung angestrebt. Dafür soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790, M 218, angepasst werden.
- Es wird zugestimmt, dass eine Entgeltfreiheit für Grundschulbetreuung in der XX. Wahlperiode als Maßnahme erneut geprüft wird.
- Es wird zugestimmt, dass Ganztagsschulen im Integrierten Schulentwicklungsplan ausgewiesen werden.
Es dient zur Kenntnis, dass
- der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 klassenstufenweise aufsteigend gilt und sich auf die Zeit vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse, einschließlich der Sommerferien (GaFöG Art. 1) bezieht.
- der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auf dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beruht. Für die Umsetzung ist auf Landesebene das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 24 SGB VIII und richtet sich gegen die Kommune, die den Teil, der als Jugendhilfeangebot ausgestaltet ist, verantwortet.
- auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzesfolgende Angebote als rechtanspruchserfüllend gelten: Tageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie Angebote unter Schulaufsicht (Pakt für den Ganztag, Ganztagsprogramm des Landes Hessen)
- die Entwicklung und Pilotierung des Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen auf dem Magistratsbeschluss von 2017 (M 853) basiert und in Kooperation mit dem Land Hessen durchgeführt wurde. Die Inhalte wurden zwischen 2019 und 2023 im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses mit relevanten Akteuren erarbeitet und erprobt.
- das Gesamtkonzept Ganztag die Planungsrahmen - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021, § 835 (M 79) sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4158 (M 812) für Schulbau, Sanierung und Freiraumgestaltung integriert.
- der Pakt für den Ganztag von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule, unabhängig vom Jahrgang umfasst. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im jeweiligen Schulbezirk sichergestellt.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf Bundesebene wurde der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Herbst 2021 im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) verankert.
Das GaFöG gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verzahnung von schulischem Unterricht und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter zu entwickeln.
Für den Ganztag der Stadt Frankfurt am Main wurden mit dem Gesamtkonzept Ganztag die strukturellen Voraussetzungen und Grundlagen zur Einlösung des Rechtsanspruchs getroffen.
Mit dem Gesamtkonzept Ganztag werden konkret folgende Ziele verfolgt:
- Erhöhung des Versorgungsgrads zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung gemäß GaFöG auf 90 Prozent.
- Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag
- Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag,
insbesondere für Familien und Kinder
- Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen
- Ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten
B. Alternativen
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es keine Alternativen.
C. Lösung
Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen wurde unter Beteiligung des Fachfeldes entwickelt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes in Frankfurt basiert auf dem Landesprogramm Pakt für den Ganztag und wird durch kommunale Angebote von Jugendhilfeträgern ergänzt. Die Kooperation für den Ganztag im Quartier mit außerschulischen Partner:innen ermöglicht eine erweiterte Bildung der Schüler:innen und hat deswegen eine Schlüsselfunktion für die Qualität des Frankfurter Ganztags. Die aufgeführten Akteur:innen verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft für die Ganztagsbildung in Frankfurt am Main. Kommunale Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten sind hinsichtlich Qualität, Entgelten und Fachkraft-Schlüssel gleichgestellt. Träger in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen dürfen ergänzend auch Personal ohne Fachkraftstatus einsetzen.
Pädagogik
Zeit- und Angebotsstruktur: Ganztägig arbeitende Grundschulen bieten einen erweiterten pädagogischen Raum mit verzahnten Zeit- und Angebotsmodellen am Schulstandort und im Quartier. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner entwickeln gemeinsam standortbezogene Konzepte als Lern- und Lebensräume für Kinder. Der Ganztag folgt einem erweiterten Bildungsverständnis. Der Anspruch umfasst Montag bis Freitag, täglich acht Stunden. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Frankfurt bietet derzeit 9,5 Stunden täglich an. Die Betreuungszeit in Frankfurt reicht von 7:30 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag - auch in den Ferien. Es wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein buchbares Modul bis 17 Uhr geben. Die erste gemeinsame Abholzeit ist ab 14.30 Uhr möglich.
Kooperation und Verantwortungsbereiche: Der kindorientierte Ganztag setzt auf intensive Kooperation zwischen Schule und Ganztagsbetreuungsangeboten und mit dem Quartier (bspw. Sportvereinen, Musikschulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Stiftungen). Die Beteiligten an dieser institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Ganztag bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, in die auch die Kinder und Familien miteinbezogen werden.
Infrastruktur Bildungsräume: Ganztagsschulen erfordern eine neue räumliche Organisation. Die traditionelle Flurschule mit Mehrfachnutzung wird abgelöst durch Clusterlösungen mit integrierter Nutzung, die ganztägige Aufenthaltsqualität bieten. Schulen werden ganztägig "bespielt". Frei- und Bewegungsräume: Freiflächen werden als gleichwertige Bildungsräume gestaltet, in denen Bewegung, Rückzug, Spiel und Aneignung möglich sind - über die Funktion eines Schulhofs hinaus. Digitale Infrastruktur: Digitale Werkzeuge erleichtern Verwaltung, Kommunikation und Raumnutzung. Digitale Systeme verbessern die Koordination und Transparenz im Ganztagsbetrieb. Personal Leitungsteam: Ein gemeinsames Leitungsteam von Schule und Ganztagsträger plant, steuert und evaluiert die Ganztagsangebote kooperativ.
Ganztagskoordination pro Schulstandort: In jedem Schulstandort ist eine Koordinationsstelle eingerichtet, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Ganztags in Schule und im Hort vor Ort sicherstellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☒ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):Die Beteiligung desFachfeldes ist in Beteiligungsverfahren erfolgt: - Beteiligungsprozess zur Entwicklung einesKonzeptentwurfes für ganztägig arbeitende Grundschulen 02 - 06/2019 - Pilotphase zum Konzeptentwurf2021 - 2023 - Konstituierungdes Fachausschusses Ganztagsbildung des Jugendhilfeausschusses als fachlicheBegleitung der Umsetzung des pilotierten Konzeptes seit 08/2024
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2026Sie sind hierMM 12Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende GrundschulenMagistratsvortrag
- 21. Januar 2026NRNR 1503Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!STVV-Antrag · CDU
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 210Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf22 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt; CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU gegen 1 GRÜNE und SPD (= Zustimmung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 12 = Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme) Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 12 = Annahme, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme