Mittagstisch an Schulen: Ermäßigungsregelung für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Familien sowie Festlegung einer allgemeinen Preisobergrenze
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Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 218
Betreff: M 8 (aktueller Nachtrag) Vorgang:
Auf Antrag des Magistrats vom 28.09.2007
- An allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, die Mittagessen anbieten, gilt ab 01.01.2008: 1.1 Das Mittagessen wird den Frankfurter Schülerinnen und Schülern ausgehend von einem Bezugspreis von gegenwärtig 4 € für maximal 3 € angeboten. 1.2 Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz-IV) beziehen und mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet oder im Besitz eines gültigen Frankfurt-Passes sind, erhalten das Mittagessen zum ermäßigten Preis von 1 €, sofern für sie nicht andere Ermäßigungsregeln (gegebenenfalls nach Hartz IV) gelten. Der Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung wird gegenüber der Schule geführt.
- Die städtischen Aufwendungen in Höhe von 1,134 Mio. € sind im Haushalt 2008 zu berücksichtigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat 3.1 die Umsetzung der Regelungen unter 1. auf den 22.10.2007, den ersten Schultag nach den Herbstferien, vorgezogen hat und 3.2 die kalkulierten Aufwendungen in Höhe von 0,221 Mio. € für die vorgezogene Umsetzung aus dem laufenden Haushalt deckt.
- Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass sich das Land an den Kosten des Mittagessens beteiligt. Begründung: A. Zielsetzung Soweit allgemeinbildende öffentliche Schulen einen Mittagstisch anbieten, ist jeder Schülerin und jedem Schüler die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. B. Alternativen Keine C. Lösung Um jeder Schülerin und jedem Schüler die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, wird der allgemeine Abgabepreis des Mittagessens auf maximal 3 € begrenzt und darüber hinaus für Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II beziehen und mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet oder die im Besitz eines gültigen Frankfurt-Passes sind, auf 1 € ermäßigt. Mit der Begrenzung des allgemeinen Abgabepreises auf maximal 3 € trägt die Stadt Frankfurt auch den Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen (nach § 15 Hessisches Schulgesetz) Rechnung, wonach der Schulträger die für ein Essensangebot erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere für die Ausgabe des Essens anfallende Aufwendungen. Neue Verträge bzw. Vertragsänderungen zum Mittagstisch an Schulen im allgemeinen und zur Preisgestaltung des Mittagstischs an Schulen im besonderen bedürfen ab 1.11.2007 der Zustimmung des Magistrats. D. Kosten Der Kalkulation der städtischen Aufwendungen liegen folgende Einschätzungen zugrunde: Anstieg der durchschnittlichen Anzahl Teilnehmer am Mittagstisch von 2007 ca. 3.500 um 1.000 Teilnehmer jährlich (2011: 7.500 Teilnehmer). Der städtischer Zuschussbedarf für die Begrenzung des allgemeinen Abgabepreises auf maximal 3 € liegt im Mittelwert bei 1 € je Essen. Der Anteil von Schülerinnen und Schülern aus finanzschwachen Familien (i. S. Punkt 1.2) liegt bei 20% der Essensteilnehmer. Daraus ergeben sich für 2008 bis 2011 folgende städtische Aufwendungen: 2008: 1.134.000 € 2009: 1.386.000 € 2010: 1.638.000 € 2111: 1.890.000 € Nebenvorlage: Antrag vom 03.10.2007, NR 633
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2007Sie sind hierMM 218Mittagstisch an Schulen: Ermäßigungsregelung für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Familien sowie Festlegung einer allgemeinen PreisobergrenzeMagistratsvortrag
- 3. Oktober 2007NRNR 633Mittagstisch an allen SchulenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD. GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 633) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 218 = Annahme, NR 633 = Ablehnung) NPD (M 218 und NR 633 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 218 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD. GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL; LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 633) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE., FAG und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.