Mittagstisch an allen Schulen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Mittagstisch an unseren Schulen muss als Chance für eine gesunde und wertvolle Ernährung der Schülerinnen und Schüler begriffen werden. Das heißt, die Kommune kann mit der kostenfreien Vergabe von gesundem und ausgewogenem Essen, auf die Ernährung der Kinder Einfluss nehmen und so den Folgen von schlechter und unausgewogener Kost entgegenwirken. Übergewicht, Dickleibigkeit, Konzentrationsschwäche und Verhaltensauffälligkeiten resultieren nicht ausschließlich aus falscher Ernährung, jedoch auch. Dass Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II und Hartz IV beziehen, nun 1 € bezahlen sollen, ist leider für diese Einkommensverhältnisse immer noch entschieden zu teuer. Außerdem gibt es eine breite Schicht von Niedriglohnempfängern, welche mit ihrem Einkommen minimal über dem Berechtigungseinkommen zum Frankfurter Pass liegen, und somit laut den vorgeschlagenen Kriterien keine Vergünstigung beim Schulessen erhalten würden. Das Ansinnen vom Magistrat, dass es den Schulen unterliegt zu prüfen wer anspruchsberechtigt ist und wer nicht, ist schlicht ein Unding. Die Frankfurter Schulleiter beschweren sich ohnehin schon zunehmend über den Verwaltungsaufwand an ihren Schulen, der zu viele Kräfte bindet. Durch die Einführung von Unterrichtsgarantie plus wurde der Verwaltungsaufwand schon über die Machbarkeit ausgedehnt. Es müssten dann zusätzliche Stellen an allen Schulen eingerichtet werden um die Anträge der Zuschussberechtigten zu prüfen. Das Angebot eines kostenfreien Mittagstisch für alle Kinder würde auch dazu führen, dass mehr Schülerinnen und Schüler von diesem Angebot Gebrauch machen würden.
Inhalt
Antrag vom 03.10.2007, NR 633
Betreff:
Mittagstisch an allen Schulen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage M 218 wird mit der Maßnahme beschlossen, dass der Mittagstisch für alle Kinder unentgeltlich angeboten wird.
Begründung:
Der Mittagstisch an unseren Schulen muss als Chance für eine gesunde und wertvolle Ernährung der Schülerinnen und Schüler begriffen werden. Das heißt, die Kommune kann mit der kostenfreien Vergabe von gesundem und ausgewogenem Essen, auf die Ernährung der Kinder Einfluss nehmen und so den Folgen von schlechter und unausgewogener Kost entgegenwirken. Übergewicht, Dickleibigkeit, Konzentrationsschwäche und Verhaltensauffälligkeiten resultieren nicht ausschließlich aus falscher Ernährung, jedoch auch.
Dass Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II und Hartz IV beziehen, nun 1 € bezahlen sollen, ist leider für diese Einkommensverhältnisse immer noch entschieden zu teuer. Außerdem gibt es eine breite Schicht von Niedriglohnempfängern, welche mit ihrem Einkommen minimal über dem Berechtigungseinkommen zum Frankfurter Pass liegen, und somit laut den vorgeschlagenen Kriterien keine Vergünstigung beim Schulessen erhalten würden.
Das Ansinnen vom Magistrat, dass es den Schulen unterliegt zu prüfen wer anspruchsberechtigt ist und wer nicht, ist schlicht ein Unding. Die Frankfurter Schulleiter beschweren sich ohnehin schon zunehmend über den Verwaltungsaufwand an ihren Schulen, der zu viele Kräfte bindet. Durch die Einführung von Unterrichtsgarantie plus wurde der Verwaltungsaufwand schon über die Machbarkeit ausgedehnt. Es müssten dann zusätzliche Stellen an allen Schulen eingerichtet werden um die Anträge der Zuschussberechtigten zu prüfen.
Das Angebot eines kostenfreien Mittagstisch für alle Kinder würde auch dazu führen, dass mehr Schülerinnen und Schüler von diesem Angebot Gebrauch machen würden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 10.10.2007
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2007MM 218Mittagstisch an Schulen: Ermäßigungsregelung für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Familien sowie Festlegung einer allgemeinen PreisobergrenzeMagistratsvortrag
- 3. Oktober 2007Sie sind hierNRNR 633Mittagstisch an allen SchulenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD. GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 633) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 218 = Annahme, NR 633 = Ablehnung) NPD (M 218 und NR 633 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 218 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD. GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL; LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 633) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE., FAG und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.