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Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen hier: Genehmigung der Standard-Raumprogramme für 3 Gruppen, 4 Gruppen, 5 Gruppen, 6 Gruppen und für ein Kinder- und Familienzentrum

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren17 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246

Betreff: Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen hier: Genehmigung der Standard-Raumprogramme für 3 Gruppen, 4 Gruppen, 5 Gruppen, 6 Gruppen und für ein Kinder- und Familienzentrum

  1. Den folgenden Standard-Raumprogrammen für Neubauten von Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 - 10 Jahren wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass das zurzeit gültige Standard-Raumprogramm (Magistratsbeschluss vom 20.03.1992) einer Aktualisierung unterzogen wurde, um den Weiterentwicklungen pädagogischer Konzepte und der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahre Rechnung tragen zu können.
  3. Das Dezernat IV wird beauftragt, die Neubaumaßnahmen unter Beachtung des Standardraumprogramms zu planen. Für Investitionsmaßnahmen im Bestand ist im Einzelfall das Raumprogramm zu überprüfen und mit der Bau- und Finanzierungsvorlage darzulegen. Raumtabellen Kindertageseinrichtungen Raumprogramm für Kindertageseinrichtung für Kinder von 0-10 Jahren 3 Gruppen Anzahl qm qm gesamt 3 Gruppenbereiche 2 Gruppen á 2 Räume 2 50 100 incl. Wickelzone 2 25 50 1 Gruppe á 3 Räume 1 35 35 incl. Wickelzone 1 20 20 1 20 20 Zwischensumme 225 weitere pädagogische Räume Raum für pädagogisches Material 1 16 16 Integrationsraum/Ruheraum für Kinder mit Behinderungen 1 25 25 Werkraum 1 25 25 Mehrzweckraum 1 60 60 Materialraum/Stuhllager zum Mehrzweckraum 1 20 20 Zwischensumme 146 Allgemeiner Bereich Büro 1 20 20 Personal-/Besprechungsraum 1 20 20 Eltern-/ Elternbeiratsraum 1 20 20 Küche incl. Vorratsraum 1 35 35 Hauswirtschaftsraum 1 6 6 Putzraum /Etage 1 5 5 Umkleideraum Hauswirtschaftspersonal / Koch 1 5 5 Zwischensumme 111 Summe 482 sowie: Garderobenzonen, Sanitäranlagen für Kinder und Erwachsene, Technikräume, Abstellfläche für Kinderwagen und Lagerraum/Gartenhütte für Außenspielmaterial Raumtabellen Kindertageseinrichtungen Raumprogramm für Kindertageseinrichtung für Kinder von 0-10 Jahren 4 Gruppen Anzahl qm qm gesamt 4 Gruppenbereiche 2 Gruppen á 2 Räume 2 50 100 incl. Wickelzone 2 25 50 2 Gruppe á 3 Räume 2 35 70 incl. Wickelzone 2 20 40 2 20 40 Zwischensumme 300 weitere pädagogische Räume Raum für pädagogisches Material 2 16 32 Integrationsraum/Ruheraum für Kinder mit Behinderungen 1 25 25 Werkraum 1 25 25 Mehrzweckraum 1 60 60 Materialraum/Stuhllager zum Mehrzweckraum 1 20 20 Zwischensumme 162 Allgemeiner Bereich Büro 1 20 20 Personal-/Besprechungsraum 1 30 30 Eltern-/ Elternbeiratsraum 1 20 20 Küche incl. Vorratsraum 1 35 35 Hauswirtschaftsraum 1 6 6 Putzraum /Etage 2 5 10 Umkleideraum Hauswirtschaftspersonal / Koch 1 5 5 Zwischensumme 126 Summe 588 sowie: Garderobenzonen, Sanitäranlagen für Kinder und Erwachsene, Technikräume, Abstellfläche für Kinderwagen und Lagerraum/Gartenhütte für Außenspielmaterial Raumtabellen Kindertageseinrichtungen Raumprogramm für Kindertageseinrichtung für Kinder von 0-10 Jahren 5 Gruppen Anzahl qm qm gesamt 5 Gruppenbereiche 3 Gruppen á 2 Räume 3 50 150 incl. Wickelzone 3 25 75 2 Gruppe á 3 Räume 2 35 70 incl. Wickelzone 2 20 40 2 20 40 Zwischensumme 375 weitere pädagogische Räume Raum für pädagogisches Material 2 16 32 Integrationsraum/Ruheraum für Kinder mit Behinderungen 1 25 25 Werkraum 1 25 25 Mehrzweckraum 1 60 60 Materialraum/Stuhllager zum Mehrzweckraum 1 20 20 Zwischensumme 162 Allgemeiner Bereich Büro 1 20 20 Personal-/Besprechungsraum 1 40 40 Eltern-/ Elternbeiratsraum 1 20 20 Küche incl. Vorratsraum 1 35 35 Hauswirtschaftsraum 1 6 6 Putzraum /Etage 2 5 10 Umkleideraum Hauswirtschaftspersonal / Koch 1 5 5 Zwischensumme 136 Summe 673 sowie: Garderobenzonen, Sanitäranlagen für Kinder und Erwachsene, Technikräume, Abstellfläche für Kinderwagen und Lagerraum/Gartenhütte für Außenspielmaterial Raumtabellen Kindertageseinrichtungen Raumprogramm für Kindertageseinrichtung für Kinder von 0-10 Jahren 6 Gruppen Anzahl qm qm gesamt 6 Gruppenbereiche 4 Gruppen á 2 Räume 4 50 200 incl. Wickelzone 4 25 100 2 Gruppen á 3 Räume 2 35 70 incl. Wickelzone 2 20 40 2 20 40 Zwischensumme 450 weitere pädagogische Räume Raum für pädagogisches Material 3 16 48 Integrationsraum/Ruheraum für Kinder mit Behinderungen 1 25 25 Werkraum 1 25 25 Mehrzweckraum 1 80 80 Materialraum/Stuhllager zum Mehrzweckraum 1 20 20 Zwischensumme 198 Allgemeiner Bereich Büro 1 20 20 Personal-/Besprechungsraum 1 50 50 Eltern-/ Elternbeiratsraum 1 20 20 Küche incl. Vorratsraum 1 35 35 Hauswirtschaftsraum 1 6 6 Putzraum /Etage 2 5 10 Umkleideraum Hauswirtschaftspersonal / Koch 1 5 5 Zwischensumme 146 Summe 794 sowie: Garderobenzonen, Sanitäranlagen für Kinder und Erwachsene, Technikräume, Abstellfläche für Kinderwagen und Lagerraum/Gartenhütte für Außenspielmaterial Raumtabelle Kinder- und Familienzentrum Erweiterung des Raumprogramm für Kindertageseinrichtung für Kinder von 0-10 Jahren für ein Kinder- und Familienzentrum zusätzliche Räume Anzahl qm qm gesamt Familiencafé mit Küchenzeile 1 Raum 1 35 35 Betreuungsraum/ Kinderzimmer 1 30 30 Kursraum 1 45 45 Beratungsraum/ Büro 1 15 15 WC mit Wickelbereich Damen/ Herren 2 Zwischensumme 125 Begründung: A. ZIELSETZUNG
  4. Gesetzlicher Auftrag Der Auftrag der Kindertageseinrichtung ergibt sich aus den Regelungen des SGB VIII, das in den letzten Jahren mehrfach novelliert wurde. Ab dem 01.10.2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für Kinder im Alter unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz- IV-Gesetze) teilnehmen oder ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist (§ 24 Abs. 3 i. V. mit § 24a Abs. 1 SGB VIII). Ab
  5. August 2013 haben Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Das sieht eine Vereinbarung vor, auf die sich Bund und Länder am 28.08.20007 verständigt haben. Ganz allgemein besteht der Auftrag der Jugendhilfe darin ". .junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen." (§ 1 SGB VIII) In Kindertageseinrichtungen sollen - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden, - die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt werden, - den Eltern geholfen werden, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. (§ 22 SGB VIII) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hin zu wirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. (§ 24 Abs.1 SGB VIII) Aus diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Notwendigkeit neue Kindertageseinrichtungen zum einen zur strukturellen Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Gebieten mit einer Unterversorgung an Betreuungsplätzen (insbesondere für Kinder im Alter unter drei Jahren) und zum anderen zur wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen in neu entstehenden Wohngebieten zu errichten. Ausgehend von einem stadtweiten Bedarf von ca. 10.000 neuen Betreuungsplätzen für Kinder von 0-10 Jahren bis 2013 ist über die Realisierung von Plätzen im Rahmen des "Sofortprogramms Kindertageseinrichtungen", also die Anmietung von bereits vorhandenen Flächen, hinaus, ein massiver Ausbau durch Neubauten zwingend erforderlich. Die seit 2005 geltenden "Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main" sowie der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan, stellen erhöhte Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit Kindern sowie die Zusammenarbeit mit Familien und weiteren Bildungsinstitutionen. Hierfür ist eine flexible und differenzierte Raumqualität von besonderer Bedeutung. Um dem ebenso bestehenden gesetzlichen Auftrag, soziale Benachteiligung zu vermeiden, nachzukommen (vgl. § 1 SGB VIII), sind in den letzten Jahren neue Konzepte der frühen Förderung entwickelt worden. Kinder- und Familienzentren arbeiten dabei in Anlehnung an den "Early-Excellenz- Ansatz". Hiernach ist es in Wohngebieten mit einer verdichteten Problemlage erforderlich, niedrigschwellige Angebote für Familien bereitzuhalten, um eine bestmögliche Förderung der Kinder gemeinsam mit ihren Eltern zu ermöglichen. Daraus ergibt sich für Neubauten in Wohngebieten mit besonderen Problemlagen die Anforderung einer Erweiterung des Raumangebotes, um Familien frühzeitig in die Bildungsprozesse ihrer Kinder einzubeziehen und vernetzt mit Familienbildung, Erziehungsberatung und allgemeinem Sozialdienst niedrigschwellige Angebote dort vorzuhalten, wo Familien von sich aus hinkommen, nämlich in die Kindertageseinrichtungen. Um diese Aufträge in die Praxis umsetzen zu können, sind geeignete räumliche Bedingungen zu schaffen. Die Einrichtungen werden in einem Ausschreibungsverfahren an erfahrene Träger der freien Jugendhilfe vergeben. - Es werden in der Regel Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 - 10 (12) Jahren geschaffen. - Gruppengröße: 0 bis 3 Jahre 9 bis 11 Plätze 3 bis 6 Jahre 20 bis 22 Plätze 6 bis 10 Jahre 20 bis 22 Plätze In der Regel ist diese Gruppengröße vorzuhalten, bei besonderem Bedarf ist ggf. eine Ausweitung der Gruppengröße erforderlich. Maximal liegt die Gruppengröße jedoch gemäß der Mindestverordnung des Landes bei 12 bzw. 25 Plätzen. - Wohnortnahe Betreuung von Kindern mit Behinderungen (Rahmenvereinbarung Integrationsplatz) - tägliche Öffnungszeiten (Montag - Freitag): mindestens 9,5 Stunden - wöchentliche Öffnungszeiten: bis zu 60 Stunden (und mehr bei Bedarf) - Betreuungszeiten: ganztags, teilzeit, halbtags Die Bezeichnung "Gruppe" dient als Wert zur Festlegung der Größe der Kindertageseinrichtung. Eine generelle räumliche Aufteilung in Krippen-/Krabbel-, Kindergarten - und Hortbereich in der bisherigen Form kann entfallen. Hierdurch kann der Krabbelbereich (Kinder ab 0 Jahren) flexibel integriert und auf pädagogische Anforderungen flexibel reagiert werden. In der Entscheidungsphase für die Errichtung eines Kita - Neubaus wird eine grundsätzliche Festlegung über die Größe der Einrichtung und die Struktur des Angebotes getroffen. Dies geschieht auf der Grundlage der beobachteten Bedarfsentwicklung im Stadtteil. In Neubaugebieten wird auf der Grundlage der vorhandenen Informationen über die Bebauungsvorhaben (Anzahl und Struktur der Wohneinheiten) nach einer Berechnungsformel die Anzahl der neu zu schaffenden Betreuungsplätze für die einzelnen Altersstufen festgelegt. Darüber hinaus wird im Rahmen des jeweiligen Ausschreibungsverfahrens im Vorfeld eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Erweiterung des Auftrages der Kindertageseinrichtung um den Auftrag eines Kinder- und Familienzentrums getroffen. Hierfür sind nur ganz bestimmte Stadtbezirke vorgesehen.
  6. Pädagogische Begründung a. Allgemein Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. (§ 3 SGB VIII) Durch die Vergabe der Kindertageseinrichtungen in einem Ausschreibungsverfahren wird dieser gesetzlichen Vorgabe formal Rechnung getragen. Die Träger sind in der Ausgestaltung der pädagogischen Konzepte im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen, des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes, sowie der "Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main" autonom und entwickeln trägerspezifische Grundkonzepte. Die pädagogischen Rahmenkonzepte der Träger werden durch die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen durch Elemente der unterschiedlichsten pädagogischen Ansätze ergänzt. Aus diesen Konzepten ergibt sich auch die strukturelle Ausgestaltung der Arbeit in der Einrichtung (z.B. Bezugsgruppen, Projektgruppen, offene Arbeit, etc.). Ein Raumprogramm muss daher einen Rahmen für vielfältige gruppen- und themenbezogene Angebote bieten. Es muss heute sowohl den allgemeinen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen Rechnung tragen, als auch eine hohe Flexibilität ermöglichen. Daher sind die Gruppenbereiche sowie die Gesamtfläche so zu gestalten, dass sie für alle Altersgruppen ausreichend Raum zur Verfügung stellen und perspektivisch flexibel genutzt werden können (z.B. nach 3 bis 5 Jahren wird eine Krabbelgruppe als Kindergartengruppe genutzt, weil sich der Bedarf im Einzugsgebiet der Kindertageseinrichtung verändert hat). Ebenso ist eine an den heutigen Aufgaben orientierte inhaltliche Funktionalität von Räumen zu ermöglichen, die sich z.B. in Funktionsräumen für Kinder, Eltern und Personal, einrichten lässt. b. Im Besonderen: Kinder unter drei Jahren Besondere Anforderungen ergeben sich für Kinder unter drei Jahren. Aus den Bedürfnissen dieser Alterstufen ergeben sich pädagogische Aufgaben, die nicht nur in der Gesamtfläche zu definieren sind, sondern auch eine altersangemessene Differenzierung in getrennten Räumen bieten muss. - Eingewöhnungsphase: Bis zu den ersten Trennungsversuchen begleiten Mütter ihre Kinder im Gruppengeschehen. In einer weiteren Phase verlässt die Mutter den Raum und hält sich in einem gesonderten Raum in der Kita auf. Der Zeitraum dieser Eingewöhnung zieht sich über mehrere Wochen hin. Der tägliche Austausch im Dialog zwischen Eltern und Erziehern des Kindes über Beobachtungen und Wahrnehmungen des Kindes erhalten in dieser Phase einen besonderen Stellenwert und bedarf sehr viel Zeit und einen besonderen Rahmen ( Raum ). - Bewegungsförderung: Die Kinder bewegen sich im eigenen Rhythmus und "Spielraum" frei. Geeignete Materialien wie Bobbycars, Kletterdreiecke, Rutschbretter, Kriechtunnel, schiefe Ebenen, Schaumstoffelemente, flexible Podeste, mobile Treppen, Lauflernräder etc. unterstützen dies. - Spielen: Das Spiel findet in einer altersgemäß ausgestatteten anregenden und abwechslungsreichen Umgebung frei und ungestört statt. Im Spielgeschehen gibt es bildsame Prozesse, von der Schulung der Sinne bis zur Entwicklung des Denkvermögens. - Ruhen: Ein gesonderter Raum bietet die Möglichkeit dem individuellen Ruhebedürfnis der Kinder Rechnung zu tragen. - Pflegen: Pflege von Kleinstkindern ist behutsame körperliche Versorgung in Kommunikation und unter Mitwirkung des Kindes. Der Pflegebereich wird so gestaltet, dass eine ungestörte Pflegesituation entstehen kann und gleichzeitig der beidseitige Blickkontakt zwischen Erziehern und Kindern möglich ist. Unter dem Aspekt der Sinnesentwicklung und Sinnespflege kommt diesem Zusammensein mit der betreuenden Person eine große Bedeutung zu. c. Im Besonderen: In Einzugsgebieten mit verdichteten Problemlagen Kinder- und Familienzentren Ziel der Arbeit eines Kinder- und Familienzentrums ist es, die Bildungs- und Zukunftschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern und frühzeitig einen Ausgleich herkunftsbedingter Benachteiligungen herzustellen (Chancengerechtigkeit). Hierzu reicht es nicht, auf kompensatorische Effekte der institutionellen Kinderbetreuung zu setzen. Das Kinder- und Familienzentrum nimmt im Sinne des Early- Excellence- Ansatzes einen erweiterten Bildungs- und Erziehungsauftrag wahr, entwickelt neue Formen der Zusammenarbeit mit Eltern und baut eine integrative Familienberatung und -bildung auf. Auch die Bindung zwischen Kindern und Eltern zu fördern ist ein wichtiges, auch mit Blick auf den Kinderschutz präventiv wirkendes Ziel. Neben der Stärkung der elterlichen Kompetenzen in Bezug auf Bildung und Erziehung ihrer Kinder und der Förderung der Bindung zwischen Kindern und Eltern finden Eltern niedrigschwellige Angebote (z.B. Elterntreff), aber auch Bildungs- und Beratungsangebote (z.B. Deutschkurse, Eltern-Kind-Gruppen, Sozial- und Gesundheitsberatung). Ein Kinder- und Familienzentrum ist ein institutioneller Ort für Kinder und Familien mit einladender Atmosphäre, der über die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder in hoher Qualität hinaus weitere familienorientierte Angebote und Dienste unterbreitet und diese teilweise in eigener Verantwortung, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Beratungsstellen anbietet. Dieses Angebot ist offen für alle Kinder und Familien des Einzugsgebietes. Die Besucherstruktur soll der Sozialstruktur des Stadtteils entsprechen. Eine erweiterte Personalbemessung für Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten mit verdichteter Problemlage wurde mit den Beschlüssen der Stv.-V. vom 16.11.2006, § 1017 (M 175) und vom 26.01.2006, § 10647 (NR 2111) bereits beschlossen. Die Finanzierung zusätzlicher Stellen auch im Bereich der freien Träger ist gesichert. Zur Realisierung weiterer Kinder- und Familienzentren sind im HH 2008 ff bereits Mittel vorgesehen. Die Entscheidung über die Angliederung eines Kinder- und Familienzentrums ist Bestandteil der Planung des Gesamtangebotes (Größe und Struktur). Sie orientiert sich an den Erfordernissen aus der Sozialstruktur des Stadtteils (Einzugsgebietes der Kita). Die Angliederung wird im Einzelfall in der Bau- und Finanzierungsvorlage begründet. B. ALTERNATIVEN Keine C. LÖSUNG Die Räume im Einzelnen, die Betreuung, Bildung und Erziehung ermöglichen Der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen ist als Trias nicht voneinander zu trennen. Die Räume müssen qualitativ allen drei Aspekten gerecht werden. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem
  7. Lebensjahr und dem geplanten Rechtsanspruch für Kinder ab dem
  8. Lebensjahr und der damit verbundenen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wächst der Bedarf an Teilzeit (2/3)- und Ganztagsbetreuung auch für jüngere Kinder. Grundsätzlich werden Kinder von 0 - 6 bzw. von 0-10 (12) Jahren aufgenommen. In allen Einrichtungen können Kinder mit Behinderungen betreut werden. "Nur Zuschauen genügt nicht -Selbermachen ist entscheidend" (Singer: FR 22.01.02) Das Bildungskonzept der Kindertageseinrichtung ermöglicht Bildungsprozesse bei Kindern anzuregen und herauszufordern. Diese Aktivität des Kindes und der daraus resultierende Selbstbildungsprozess werden durch eine anregungsreiche Umgebung unterstützt. In der vorschulischen Erziehung erhält u. a. neben der Entwicklung naturwissenschaftlicher Kompetenzen durch Unterstützung des Forscherdrangs durch Möglichkeiten des Experimentierens, die Sprachförderung eine besondere Bedeutung. Schulkinder erhalten über "Schulergänzende" Angebote (Unterstützung bei Erledigung der Hausaufgaben) hinaus, Angebote zur Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie kommunikative und soziale Kompetenz, logisches Denken, selbstbewusstes Handeln, Medienkompetenz. Erziehung ist ein legitimes kulturelles Anliegen, um den erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung an die nachwachsende Generation weiterzugeben. Die konkrete Aufgabe der Erwachsenen besteht in der Gestaltung der Umwelt von Kindern und der Gestaltung der Interaktion mit dem Kind. Die Interaktion beinhaltet zum einen die Zumutung von Themen durch den Erwachsenen, die sich an definierten Zielen orientierten. Zum anderen geht es um die Beantwortung von Fragen der Kinder und die Behandlung ihrer Themen. Kinder sind an der Gestaltung "ihrer" Kindertageseinrichtung zu beteiligen. Hierdurch entsteht eine Mitverantwortung für das Zusammenleben. Die Räume sollten größtmögliche Neutralität haben, d.h. keine festen Einbauten, Podeste o. ä. um den Kindern Erzieher/innen und Eltern, an den Bedürfnissen und Konzeptionen orientiert, Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Aktivitäten in Räumen bieten Anreize. Um diese sichtbar zu machen, sollten einige Räume mit Durchsichten (Augenhöhe der Kinder beachten, nicht zu groß, nicht in jedem Raum) versehen sein. a. Wirtschaftsküche/Essen: Verstärkte Teilzeit - und Ganztagsbetreuung von Kindern beinhaltet auch eine qualitativ und quantitativ gute Essensversorgung mit frisch zubereiteten Speisen. Die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinstkinder führt zu einem breiteren Spektrum des Angebotes und macht die frische Zubereitung in der Regel erforderlich. Darüber hinaus werden die Kinder der Kindertageseinrichtung im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags intensiv in die Zubereitung von Speisen, Frühstück und Nachmittagsimbiss eingebunden. Im Sinne der Gesundheitserziehung legt die Stadt Frankfurt Wert auf gesunde, ausgewogene, altersgerechte Ernährung. Im Bedarfsfall muss auf die Anforderung aus Diätvorgaben von Kindern reagiert werden können (z.B. Diabetes, glutenfreies Nahrung etc.) Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung ist aus den o. g. Gründen im Grundsatz eine Wirtschaftsküche erforderlich, in der die Zubereitung von frischen Mahlzeiten, das Aufwärmen von Speisen sowie die Zubereitung von Imbiss, Nachtisch, Säuglingsnahrung und Diätessen möglich ist. b. Sanitär: Neben Sanitäranlagen für Kinder aller Alterstufen und für die Erwachsenen (geschlechtergetrennt), ist zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen ein Sanitärraum incl. Dusche erforderlich (DIN 18024 ff). c. Raum für Kinderwagen, Buggys, etc.: Die Betreuung von Kindern ab 0 Jahren führt dazu, dass für den Weg von und zur Kindertageseinrichtung, aber auch bei Ausflügen Kinderwagen, Buggys und Bollerwagen benötigt werden. Bobbycars unterstützen den Lauflernprozess von Kindern und sind daher auch im Haus zu nutzen. Diese o. g. "Fahrzeuge" müssen während der Öffnungszeiten griffbereit und geschützt in einem gesonderten Raum untergebracht werden. d. Gruppenräume: Unter den genannten Gesichtspunkten ergibt sich für die bauliche Gestaltung, dass die Räume ein Höchstmaß an Flexibilität bieten sollten. Es ist eine grundsätzliche Fläche von ca. 75 qm pro Gruppeneinheit erforderlich. Eine höhere Flexibilität in der Nutzung kann aber durch eine Aufteilung dieser Gesamtquadratmeter in differenzierte Einheiten erreicht werden, d.h. die Gruppeneinheit wird in einen Gruppenraum plus einen bzw. zwei Lern-/Aktionsräume aufgeteilt. e. Lern-/Aktionsräume (Gruppennebenräume): Neben dem Gemeinschaftserleben im Gruppenbereich bieten Lern- und Aktionsräume (Differenzierungsräume) die Voraussetzung dafür, eine anregende Umgebung zu schaffen für geeignete Bildungsangebote z.B. Kreativität, Rollenspiel, Entspannung, geschlechtspezifische Angebote, Experimentieren/Forschen, Musik, Medien, Psychomotorik, Lesen/Schreiben (Hausaufgaben). Zur Betreuung von Kleinkindern und Säuglingen ist eine Differenzierung nach Ruhe und Aktion erforderlich, die in dieser Raumaufteilung möglich wird. f. Wickelbereiche: Der Wickelbereich bietet die Möglichkeit der sog. beziehungsvollen Pflege. Neben der Körperpflege steht hier die aktive Einbindung des Kindes in diesen Vorgang und die Beziehungsgestaltung zwischen ErzieherIn und Kind im Vordergrund. Es muss ausreichend Platz für einen Wickeltisch sowie Ablagen für persönliche Pflegeutensilien und Kleidungsstücke der Kinder vorgesehen sein. In der Ausstattung wird eine Aufsteighilfe für den Wickeltisch und ein Waschbecken benötigt. g. Ruheraum für Kinder mit Behinderungen: In allen Kindertageseinrichtungen können Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam integrativ betreut werden (Rahmenvereinbarungen Integration). Ggf. erhalten diese Kinder ihrer Behinderungsart entsprechend eine intensive Förderung. Zur Durchführung von Förderangeboten für Kinder mit Behinderungen und zur Schaffung einer Ruhezone ist ein gesonderter Raum erforderlich, der eine ungestörte Situation ermöglicht. h. Einsatz von Medien: Kommunikative Kompetenz ist die zentrale Voraussetzung für die individuelle und soziale Entfaltung des Menschen. Werden die Kommunikationssysteme der Gesellschaft weltweit durch technologische Entwicklungen massiv und folgenreich umgestaltet (globale Medialisierung), muss Bildung und Erziehung diese Einschnitte aktiv, kreativ und verantwortungsvoll bearbeiten. Medienkompetenz ist Teil kommunikativer Kompetenz. In je einem Lern-/Aktionsraum sowie im Personalzimmer als auch im Büro der Leitung sind technische Voraussetzungen zur Arbeit mit Computern zu schaffen und eine geeignete Unterbringung eines Servers vorzusehen. i. Elternbereich: Sowohl im Rahmen der Einbindung der Eltern in den Entwicklungs- -und Bildungsprozess ihres Kindes als auch in der erziehungspartnerschaftlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern, sind kontinuierliche Kontakte in Form von verabredeten, geplanten Elterngesprächen, Entwicklungsgesprächen und Beratungsgesprächen in vertrauensvoller und störungsfreier Atmosphäre von größter Bedeutung. Auch die Möglichkeit Kontakte der Eltern untereinander zu fördern und Formen der Elternmitwirkung (Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten, Elternbeiratsarbeit, Elternstammtisch, Elternnachmittage...) zu entwickeln benötigen Raum in einer Einrichtung. Besonders in Zeiten der Eingewöhnung und der Übergänge hat das Unterstützungsangebot der Einrichtung für die Eltern einen besonderen Stellenwert, zum Beispiel als Rückzugsraum für einzelne Eltern während der Eingewöhnung. Der Elternraum bietet eine Vielfalt an Nutzungsmöglichkeit, um den Anforderungen, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Teams ergeben zu begegnen. j. Personalbereich: Die Personalbemessung wurde auf Grund veränderter Anforderungen bei Bildungs- und Förderangeboten, erweitertem Bildungs- und Erziehungsauftrag und der Ausweitung von Öffnungs- und Schließungszeiten angehoben und in einem Ausbauprogramm bis 2010 für den städtischen Träger und die freien Träger beschlossen. (vgl. Beschlüsse der Stv.-V. vom 16.11.2006, § 1017 (M 175) und vom 26.01.2006, § 10647 (NR 2111)). Bei einer 5-Gruppigen Einrichtung ist von ca. 25- 30 MitarbeiterInnen auszugehen. Der Personalraum benötigt eine angemessene Größe und Ausstattung um Sitzungen des Gesamtteams und Arbeitsplätze (Medien) zur Vorbereitung und Nachbereitung der tägl. Arbeit als auch die Bearbeitung fachlicher Dokumentationsaufgaben möglich zu machen. k. Kinder- und Familienzentrum: Kinder- und Familienzentren arbeiten nach dem Early- Excellence- Ansatz. Die Aufgaben im Rahmen des "Kinder- und Familienzentrums" umfassen die Arbeit mit dem Kind (Kita und Spielgruppen), die Arbeit mit den Eltern (der Kita und des Stadtteils; Beratungs-, Unterstützungs-, Informations- und Bildungsangebote z.B. Geburtsvorbereitung, Sprachkurse mit Kinderbetreuung), niedrigschwellige Angebote für Familien in isolierten Lebensbedingungen und für Familien mit Migrationshintergrund (z.B. Elterncafe, Spielgruppen, Vermietung der Räumlichkeiten für Familienfeiern), Zusammenarbeit mit Institutionen, die Einbezug von Fachberatung und Teilnahme an Supervision und die Dokumentation der Arbeit mit den Kindern und Eltern, der Moderierung/ Begleitung der Übergänge und der Zusammenarbeit mit Institutionen Der Auftrag des Kinder- und Familienzentrums geht über den üblichen Auftrag einer Kindertageseinrichtung hinaus, die räumliche Verknüpfung mit der Kindertageseinrichtung ist aber unerlässlich. Räume zur Durchführungen von Beratungen Einzelner und Kursen für Elterngruppen sowie Betreuungsmöglichkeiten für deren Kinder, die nicht die Kindertageseinrichtung besuchen, sind hier erforderlich. Da der Bereich des Kinder- und Familienzentrums auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung stehen soll, ist ein mit der Kita verbundener, separater Bereich vorzusehen. Folgende Räume sind zur Erfüllung des Auftrags zusätzlich mindestens erforderlich: - 1 Familiencafé mit integrierter Küchenzeile, - 1 Betreuungsraum/Kinderzimmer, - mind. 1 Kursraum, - 1 Beratungszimmer/Büro - sowie WC (Damen/Herren). Im Damen-WC ist außerdem ein Wickelbereich zu integrieren. D. KOSTEN Die Kosten für die Umsetzung der Raumprogramme werden maßnahmenabhängig für die Anmeldung in das Investitionsprogramm geschätzt und mit den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung eingereicht.Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2009, NR 1364

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Dezember 2008Sie sind hier
    MM 246Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen hier: Genehmigung der Standard-Raumprogramme für 3 Gruppen, 4 Gruppen, 5 Gruppen, 6 Gruppen und für ein Kinder- und Familienzentrum
    Magistratsvortrag
  2. 23. April 2009NRNR 1364Das Raumprogramm anpassenSTVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
KAV
Sitzung 32 · 12.01.2009
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 246 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 27 · 19.01.2009
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFFREP
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 19.01.2009
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 27.01.2009
TO II, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 18 · 09.02.2009
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 246 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 59
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.02.2009
TO II, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 16.03.2009
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.03.2009
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 27.04.2009
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1364 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 05.05.2009
TO II, TOP 4
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1364 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 25.05.2009
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1364 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 28.05.2009
TO I, TOP 41
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1364 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 04.06.2009
TO I, TOP 15
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 246 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1364 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 29.06.2009
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 246 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1364 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 07.07.2009
TO I, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1364 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (M 246 = Annahme)NPD (M 246 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 246 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (M 246 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 09.07.2009
TO II, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1364 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL

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