Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nied, Birminghamstraße
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Birminghamstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Nied: Haifischzähne (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/WernerBockelmannStraße aufbringen15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: „Haifischzähne“ (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/WernerBockelmannStraße aufbringen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage24.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 153
Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nied, Birminghamstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)
- Dem Neubau der Kindertagesrichtung für 5 Gruppen in Frankfurt-Nied, Birminghamstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Der Neubau basiert auf dem Standardraumprogramm für eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 4.273.171,- € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2013-2016 unter der Projektdefinition 5.002495, mit einem Gesamtbetrag von 4.428.491,-€ enthalten. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 435.000 € können in Höhe von 155.000 € durch gegenüber der Ausweisung im Investitionsprogramm 2013 - 2016 reduzierte Gesamtkosten kompensiert werden. Die verbleibenden 280.000 € werden aus dem Projekt "KT Henningerareal", Projektdefinition 5.003950 gedeckt.
- Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002495.500.999.100-700 vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von brutto 237.093 € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.3, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002495.525.999.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Baukosten unter Berücksichtigung des Ziels kostensparend und wirtschaftlich zu bauen, gesenkt wurden. Die Baukosten wurden um 184.000,-€ reduziert.
- Im Hinblick auf die Barrierefreiheit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen wird der Neubau mit einem Plattformlift ausgestattet.
- Mit der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage und der Umsetzung der Maßnahme muss sichergestellt werden, dass die Erbringung der globalen Minderausgabe nicht gefährdet wird.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Nied sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruchs für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung in Nied, Birminghamstraße, notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 5 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die 5 Gruppen verteilen sich auf 3 Gruppen für unter 3-Jährige sowie 2 Kindergartengruppen. Das vorliegende Raumprogramm orientiert sich an dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B. schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Insbesondere für unter 3-Jährige bildet das gesamte Gebäude inklusive der Flurflächen einen zusammenhängenden Erfahrungsbereich und dient unter anderem auch gruppenübergreifenden Aktivitäten. In den Fluren werden die gruppenzugehörigen Garderoben dargestellt. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden; hier finden Gespräche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Eltern statt. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Um die Baukosten der Kita zu senken, wurde das Gebäude unter Anderem wie folgt umgeplant: - die Gebäudefläche der Kita wurde verringert - durch eine Veränderung des Grundrisses verbunden mit einem Raumtausch konnte eine Reduzierung des Fluchtbalkones erreicht werden - anstatt der vorgehängten Plattenfassade wird die Fassade nun als Wärmedämmverbundsystem ausgeführt - anstelle eines Gründaches kommt ein Kiesdach zum Einsatz, das die Aufstellung einer Photovoltaikanlage ermöglicht - im Außenbereich ist nun als Grundstücksbegrenzung zur Birminghamstraße statt einer Mauer ein Stabgitterzaun geplant und die Materialien der befestigten Flächen wurden verändert - weiterhin wurden diverse Qualitätsänderungen durchgeführt Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Zweidrittel-, Halbtagsbetreuung 2010: 65% 23% 12% 2011: 68% 21% 11% 2012: 70% 20% 10% Für die Betreuung der unter 3-Jährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter 3-Jährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 4.273.171,-€
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss Bis 2012 327.414,22 € 327.414,22 € 2013 1.500.000,78 € 500.000,78 € 2014 2.445.756,- € 2.745.756,- € 2015 0,-€ 700.000,- €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 25.639,- € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 691.957,- €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,25% 181.610,- € - Abschreibung 124.835,- €
- Jahreserträge keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges - Anlage 1 (ca. 20 KB) Anlage 2_Soll-Ist-Vergleich (ca. 17 KB) Anlage 3_Karte_Nied (ca. 307 KB) Anlage 4_Betriebskostenzuschuss (ca. 7 KB) Anlage 5_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 389 KB) Anlage 6_Erlaeuterungsbericht (ca. 199 KB) Anlage 7_Raumprogramm (ca. 92 KB) Anlage 8_Architektenplaene (nicht öffentlich - ca. 3,5 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. August 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.10.2013 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und LINKE. gegen Piraten (= Annahme ohne Zusatz); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Piraten, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.