Neubau einer Kindertageseinrichtung in Eckenheim, Niederbornstraße
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- Sigmund-Freud-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Niederbornstraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 123
Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Eckenheim, Niederbornstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)
- Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Eckenheim, Niederbornstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto € 4.924.168 erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2010-2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von 4.924.168 € enthalten.
- Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.107.100 bis 700.
- Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 255.500 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.107 vorzunehmen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird.
- Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure von Kindertageseinrichtungen als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen) bis maximal 2,30 Meter akzeptiert.
- Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Eckenheim, sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruches für 3-6 jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Die verringerte Größe des Mehrzweckraums wird durch eine zum Dorfplatz zu öffnende Wand ausgeglichen. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Flure sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen. Hier können sie sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren. Hier kann der Erfahrungsraum erweitert werden, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, sich in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer da ist. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche (beispielsweise für eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung) genutzt. Zusammenfassend sind die Flure als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten - wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung - erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten- Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: 4.924.168 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2011 113.358 € 113.358 € 2012 2.525.000 € 1.200.810 € 2013 2.285.810 € 3.110.000 € 2014 - 500.000 € 2015 - -
- Zugehörige Folgekosten: Keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten Keine
- b)sachliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 29.545 € - Betriebskostenzuschuss an den Träger 659.433 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 233.898 € - Abschreibung 147.936 €
- Jahreserträge Keine
- Leistungen Dritter Keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine
- Sonstiges Es werden 8 Baumfällungen erforderlich. Die Fällung von 8 Bäumen mit einem Stammumfang von über 60 cm ist durch die Genehmigung zur Fällung geschützter Bäume vom 03.02.12 abgedeckt. Auf dem Grundstück werden 15 neue Bäume gepflanzt. Es wird kein sonstiger Gehölzbestand gerodet. Anlage 1_Erlaeuterungsbericht (ca. 36 KB) Anlage 2 (ca. 285 KB) Anlage 3_Soll-Ist-Vergleich (ca. 26 KB) Anlage 4_Plaene (nichtöffentlich - ca. 8 MB) Anlage 5_Kostendeckblatt (nichtöffentlich - ca. 95 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2012, NR 316 Antrag vom 13.06.2012, NR 318
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012Sie sind hierMM 123Neubau einer Kindertageseinrichtung in Eckenheim, NiederbornstraßeMagistratsvortrag
- 12. Juni 2012NRNR 316Kita Eckenheim: Standardraumprogramm einhalten - Kosten überprüfenSTVV-Antrag · FDP
- 28. September 2012BB 435Das Kita-Raumprogramm umsetzen und wirtschaftlicher bauenMagistratsbericht
- 14. Januar 2013BB 11Das Kita-Raumprogramm umsetzen und wirtschaftlicher bauenMagistratsbericht
- 13. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 239Das Kita-Raumprogramm umsetzen und wirtschaftlicher bauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., FREIE WÄHLER und FDP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der Vorlagen NR 316 und NR 318 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 316 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 318 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 318); CDU, GRÜNE und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 123 = Annahme im Rahmen NR 316 und NR 318, NR 316 = Annahme) Stv. Ochs (M 123 und NR 316 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der Vorlagen NR 316 und NR 318 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 316 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 318); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 123 = Annahme, NR 316 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 123, NR 316 und NR 318 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 316 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 3. a)Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 316 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Annahme, Träger laut Ziffer 4. der Anlage 2 = Ablehnung, NR 316 und NR 318 = Ablehnung) NPD (M 123 = Annahme, NR 316 und NR 318 = Enthaltung) REP und Stv. Ochs (M 123, NR 316 und NR 318 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 316 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 316 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Annahme, Träger laut Ziffer 4. der Anlage 2 = Ablehnung, NR 316 und NR 318 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 123 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 316 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 1873,
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.