Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
mit Behinderungen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt die Initiativen des Magistrates zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen.
- Die in diesem Rahmen zu entwickelnde Leitlinie und die auf deren Basis zu erarbeitenden Aktionspläne mit einer Prioritätenliste zu deren Umsetzung, sind in geeigneter Weise gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessenvertretungen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
- Über den Stand der Umsetzung ist periodisch zu berichten.
- Die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" ist in diesen Bericht zu integrieren, damit ein Gesamtüberblick über die Initiativen des Magistrats zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen erreicht wird. Begründung: Die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland in Kraft ist, stellt eine Aufgabe von höchster Priorität dar. Es ist daher zu begrüßen, dass der Magistrat beabsichtigt, zeitnah die notwendigen Schritte und Maßnahmen zu deren lokaler Umsetzung einzuleiten, sodass zu erwarten ist, dass bis zu dem ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention in der UN im Jahre 2011 positive Ergebnisse erzielt und berichtet werden können. Die UN-Konvention will die Inklusion in die Gesellschaft und die Öffnung der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist ausgerichtet auf die Stärkung der Selbstkompetenz, der Selbstvertretung und der Autonomie, der Selbstbestimmung und der Partizipation. Eine "inklusive Gesellschaft" lässt Ausgrenzungen nicht zu, eine Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung wird nicht akzeptiert. Deshalb sind alle Bereiche des Lebens betroffen, insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Verkehr und Planen und Bauen, da diese die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen widerspiegeln. Bei der Neuausrichtung muss zum einen die Beteiligung der betroffenen Menschen und ihrer Interessensvertretungen wie Behindertenbeauftragte und Behindertenverbände, zum anderen aber auch die Unterrichtung der politische Gremien zeitnah erfolgen, damit diese über den Stand der Umsetzung informiert sind und durch mögliche politische Initiativen diese unterstützen und stärken können. Deshalb ist eine periodische Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Konvention in Frankfurt am Main notwendig. Hierbei ist es sinnvoll, die Berichterstattung zur Umsetzung des Etatantrages E 228 vom 24.11.2004 "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" in einen Gesamtbericht zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen einfließen zu lassen. Die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse und die strategische Weiterentwicklung der Umsetzung der UN-Konvention sind in einem adäquaten Rahmen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessensvertretungen und Politik zu erörtern, damit im Rahmen eines interaktiven, lebendigen Prozesses mögliche parlamentarische Initiativen an den Magistrat als ausführendem Organ erfolgen und/oder Anregungen ebenfalls zeitnah an diesen gegeben werden können.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2009, NR 1583
Betreff: Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt die Initiativen des Magistrates zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen.
- Die in diesem Rahmen zu entwickelnde Leitlinie und die auf deren Basis zu erarbeitenden Aktionspläne mit einer Prioritätenliste zu deren Umsetzung, sind in geeigneter Weise gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessenvertretungen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
- Über den Stand der Umsetzung ist periodisch zu berichten.
- Die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" ist in diesen Bericht zu integrieren, damit ein Gesamtüberblick über die Initiativen des Magistrats zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen erreicht wird. Begründung: Die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland in Kraft ist, stellt eine Aufgabe von höchster Priorität dar. Es ist daher zu begrüßen, dass der Magistrat beabsichtigt, zeitnah die notwendigen Schritte und Maßnahmen zu deren lokaler Umsetzung einzuleiten, sodass zu erwarten ist, dass bis zu dem ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention in der UN im Jahre 2011 positive Ergebnisse erzielt und berichtet werden können. Die UN-Konvention will die Inklusion in die Gesellschaft und die Öffnung der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist ausgerichtet auf die Stärkung der Selbstkompetenz, der Selbstvertretung und der Autonomie, der Selbstbestimmung und der Partizipation. Eine "inklusive Gesellschaft" lässt Ausgrenzungen nicht zu, eine Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung wird nicht akzeptiert. Deshalb sind alle Bereiche des Lebens betroffen, insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Verkehr und Planen und Bauen, da diese die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen widerspiegeln. Bei der Neuausrichtung muss zum einen die Beteiligung der betroffenen Menschen und ihrer Interessensvertretungen wie Behindertenbeauftragte und Behindertenverbände, zum anderen aber auch die Unterrichtung der politische Gremien zeitnah erfolgen, damit diese über den Stand der Umsetzung informiert sind und durch mögliche politische Initiativen diese unterstützen und stärken können. Deshalb ist eine periodische Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Konvention in Frankfurt am Main notwendig. Hierbei ist es sinnvoll, die Berichterstattung zur Umsetzung des Etatantrages E 228 vom 24.11.2004 "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" in einen Gesamtbericht zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen einfließen zu lassen. Die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse und die strategische Weiterentwicklung der Umsetzung der UN-Konvention sind in einem adäquaten Rahmen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessensvertretungen und Politik zu erörtern, damit im Rahmen eines interaktiven, lebendigen Prozesses mögliche parlamentarische Initiativen an den Magistrat als ausführendem Organ erfolgen und/oder Anregungen ebenfalls zeitnah an diesen gegeben werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2009, NR 1676
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Oktober 2009 brachte GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen. Der Magistrat antwortete am 23. April 2010 mit dem Bericht B 260. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 28 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 276 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
- BFolgeB 401 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
- BFolgeB 326 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
- BFolgeB 50 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
- BFolgeB 676 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung 2. Frankfurt auf dem Weg zur barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
- BFolgeB 30 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
- BFolgeB 233 — 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt · Magistratsbericht
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1583 = Annahme, NR 1676 = Ablehnung) NPD (NR 1583 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1676 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1583 und NR 1676 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)