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Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

mit Behinderungen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt die Initiativen des Magistrates zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen.
  2. Die in diesem Rahmen zu entwickelnde Leitlinie und die auf deren Basis zu erarbeitenden Aktionspläne mit einer Prioritätenliste zu deren Umsetzung, sind in geeigneter Weise gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessenvertretungen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
  3. Über den Stand der Umsetzung ist periodisch zu berichten.
  4. Die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" ist in diesen Bericht zu integrieren, damit ein Gesamtüberblick über die Initiativen des Magistrats zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen erreicht wird. Begründung: Die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland in Kraft ist, stellt eine Aufgabe von höchster Priorität dar. Es ist daher zu begrüßen, dass der Magistrat beabsichtigt, zeitnah die notwendigen Schritte und Maßnahmen zu deren lokaler Umsetzung einzuleiten, sodass zu erwarten ist, dass bis zu dem ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention in der UN im Jahre 2011 positive Ergebnisse erzielt und berichtet werden können. Die UN-Konvention will die Inklusion in die Gesellschaft und die Öffnung der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist ausgerichtet auf die Stärkung der Selbstkompetenz, der Selbstvertretung und der Autonomie, der Selbstbestimmung und der Partizipation. Eine "inklusive Gesellschaft" lässt Ausgrenzungen nicht zu, eine Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung wird nicht akzeptiert. Deshalb sind alle Bereiche des Lebens betroffen, insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Verkehr und Planen und Bauen, da diese die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen widerspiegeln. Bei der Neuausrichtung muss zum einen die Beteiligung der betroffenen Menschen und ihrer Interessensvertretungen wie Behindertenbeauftragte und Behindertenverbände, zum anderen aber auch die Unterrichtung der politische Gremien zeitnah erfolgen, damit diese über den Stand der Umsetzung informiert sind und durch mögliche politische Initiativen diese unterstützen und stärken können. Deshalb ist eine periodische Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Konvention in Frankfurt am Main notwendig. Hierbei ist es sinnvoll, die Berichterstattung zur Umsetzung des Etatantrages E 228 vom 24.11.2004 "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" in einen Gesamtbericht zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen einfließen zu lassen. Die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse und die strategische Weiterentwicklung der Umsetzung der UN-Konvention sind in einem adäquaten Rahmen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessensvertretungen und Politik zu erörtern, damit im Rahmen eines interaktiven, lebendigen Prozesses mögliche parlamentarische Initiativen an den Magistrat als ausführendem Organ erfolgen und/oder Anregungen ebenfalls zeitnah an diesen gegeben werden können.

Verknüpfte Vorlagen