Standards zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention entwickeln
Begründung
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention entwickeln Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten einzurichten, die gesamtstädtische Standards zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen entwickelt. Vertreter der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und ihrer Fachausschüsse sowie Vertreter weiterer Behinderten-Verbände sind in diese Arbeitsgruppe einzubeziehen. Begründung: Wie der Magistrats-Bericht B 276 belegt, werden in der Stadt Frankfurt schon viele Bemühungen unternommen, die Behindertenrechtskonvention (BRK) umzusetzen. Dieser Prozess verläuft aber offensichtlich unkoordiniert und ohne konkrete Zielvorgaben. In der Zusammenfassung des Berichts B 276 heißt es auf Seite 69: "Von zahlreichen Ämtern und Betrieben wird das Fehlen gesamtstädtischer Standards bei der Umsetzung der Vorgaben der BRK beklagt." Auf Seite 5 steht: "Insbesondere hinsichtlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen hält das Hochbauamt die Erarbeitung von gesamtstädtischen Standards unter Einbeziehung aller betroffenen Fachstellen/Berücksichtigung entsprechender Zuständigkeiten (z. B. Behindertenbeauftragte, Gesamtschwerbehindertenvertretung, Presse- und Informationsamt, Amt für Informations- und Kommunikationstechnologie, Amt für Straßenbau und Erschließung) für unumgänglich." Die Arbeitsgruppe sollte die vorhandenen Ansätze vereinheitlichen und koordinieren. Das Fachwissen der Vertreter der Behinderten-Verbände ist für diese Arbeit zu nutzen.