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1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 401

Betreff:

  1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
  2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 276/12 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat mit der Vorlage B 276 vom
  3. Juni 2012 den ersten Bericht vor, der den Bericht über Schritte zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" zusammenführte. Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden in dem vorliegenden Bericht nach Dezernaten dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass der vorliegende Bericht auf dem Bericht B 276 aus 2012 aufbaut. Es werden nur Entwicklungen aufgezeigt, die sich in dem Zeitraum zwischen diesen beiden Vorlagen ergeben haben. Um umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits im Magistratsbericht B 276 vom
  4. Juni 2012 Erwähnung fanden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Aus diesem Grunde werden auch Organisationseinheiten nicht aufgeführt, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird aus dem oben erwähnten Grunde im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. Die im Zeitraum seit dem letzten Bericht vorgenommenen baulichen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind in die Berichtstexte der einzelnen Dezernate integriert. Vorbemerkung Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls (enhanced sense of belonging) formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt, sowie die Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden. Es wird die Schaffung von Strukturen angestrebt, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung der Gesellschaft und tragen zur Humanisierung des Zusammenlebens bei. Dezernat I Amt des Oberbürgermeisters Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Das Personal- und Organisationsamt hat als Amt der "inneren Verwaltung" die besonderen Belange schwerbehinderter Mitarbeiter/innen bei der Stadt Frankfurt am Main im Fokus. Die Stadt Frankfurt a.M. hat mit ihrer Integrationsvereinbarung und den Integrationsrichtlinien den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der schwerbehinderten Menschen Rechnung getragen. Die städtischen Integrationsrichtlinien, die das wichtigste Regelwerk zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter in der Stadtverwaltung darstellen, werden aktuell vom Personal- und Organisationsamt im Rahmen einer Projektgruppe unter der Beteiligung der Gesamtschwerbehindertenvertretung und des Gesamtpersonalrates im Sinne des Inklusionsgedanken überarbeitet. Die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention wurden in das städtische Fortbildungsprogramm inzwischen gut integriert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Angebote "Die UN-Behindertenrechstkonvention in der Praxis" sowie "Diversität - Mosaik der Arbeitswelt", die sich beide im Schulungsbereich der Führungskräfteentwicklung befinden. Auch im Rahmen der Fortbildungen, die sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen, werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen unter dem Aspekt der Benachteiligung im Arbeitsalltag/Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers beleuchtet. Darüber hinaus gibt es spezielle Fortbildungsangebote: "Gebärdensprachkurs" und "Barrierefreie PDF-Dateien aus Microsoft Word erstellen". Alle städtischen Fortbildungen können von Menschen mit und ohne Behinderung besucht werden. Bei Bedarf werden vom Personal- und Organisationsamt Gebärdensprachdolmetscher/innen vermittelt. Im IT-Bereich werden für blinde und hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter/innen Einzelschulungen angeboten. Die verantwortlichen Mitarbeiter der Tourismus und Congress GmbH nehmen ebenso kontinuierlich an themenbezogenen Schulungen und Informationsveranstaltungen teil, um sich in Bezug auf barrierefreie Produkte und aktuelle Entwicklungen weiterzubilden. Hierzu zählen bspw. Schulungen in der Erstellung barrierefreie PDF-Dokumente sowie die Teilnahme am Fachkongress "Tourismus für Alle" und dem "Tag des barrierefreien Tourismus" auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin. Artikel 5 Diskriminierung Eine Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen findet nicht statt. Bei Einstellung sowie im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerber/innen zu geben. Bei Stellenausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerber/innen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Ausgehend vom Gedanken der Inklusion wird das Ziel angestrebt, Jugendliche mit Behinderungen noch stärker für eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung zu interessieren und zu gewinnen. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen bestehen nicht. Artikel 8 Bewusstseinsbildung In der am
  5. Februar 2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung für die Mitarbeiter/innen der Stadt Frankfurt am Main wurde neben dem dauerhaften Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen über 10% zu sichern, erstmalig der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion festgeschrieben. Vier Projektgruppen, die mit Vertreter/innen aus dem Personal- und Organisationsamt, dem Gesamtpersonalrat, der Gesamtschwerbehindertenvertrauensfrau sowie mit Mitgliedern der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen besetzt sind, arbeiten daran, die Ziele der Integrationsvereinbarung in die städtische Praxis umzusetzen. Bewusstseinsbildung ist einer der Schwerpunkte, mit denen sich die Projektgruppe "Inklusion" befasst. Das Ziel ist es, den Perspektivwechsel von der Integration hin zur Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung zu gestalten. Im Vordergrund steht im ersten Schritt die Bekanntmachung der UN-BRK und weitere Sensibilisierung der Beschäftigten für die Vorteile eines förderlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderungen im Arbeitsalltag. Dabei sind auch Berichte über die erreichten Erfolge wichtig. Das Personal- und Organisationsamt berichtet regelmäßig in dem jährlichen Schwerbehindertenbericht an die Stadtverordnetenversammlung über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadtverwaltung und informiert auch in diesem Zusammenhang über die interne Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Die konstant hohe Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main, die mit 11,32% im Jahr 2012 bereits zum achten Mal doppelt so hoch war, wie gesetzlich vorgeschrieben, wird auf diesem Wege nach außen dokumentiert und dient u.a. dazu, die Vorteile der gelungenen Integration und der Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen zu kommunizieren und beispielgebend für andere Arbeitgeber ein Zeichen zu setzen. Der Information von städtischen Beschäftigten über die Umsetzung der temporären Ziele aus der Integrationsvereinbarung wird ebenfalls eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit einem Rundschreiben in den Nachrichten der Stadtverwaltung wurden alle städtischen Mitarbeiter/innen über die Ergebnisse aus der Projektgruppe "Barrierefreiheit" informiert. Da den Führungskräften der Stadtverwaltung bei der Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine besondere Verantwortung zukommt, wurde vom Personal- und Organisationsamt ein ausführliches Informationsschreiben zum Thema "Teilhabe behinderter Menschen im Beruf", das sich speziell an diesen Personenkreis richtet, entwickelt und an alle Personalverantwortlichen versandt. Es ist angedacht, das Thema "Inklusion" als
  6. Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu installieren und die BGM-Plattform im städtischen Intranet um den Bereich "Inklusion" zu erweitern. Damit soll künftig allen städtischen Bediensteten ein zentrales Informationsportal zur internen Umsetzung der UN-BRK bei der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen. Im Rahmen von Veranstaltungen mit touristischen Leistungsträgern in Frankfurt am Main und Hessen hatte die Tourismus und Congress GmbH zudem die Möglichkeit, das Thema des barrierefreien Reisens vorzustellen und die teilnehmenden Institutionen, Unternehmen und Personen dementsprechend zu informieren und zu sensibilisieren. Dazu zählen u.a. Vorträge beim Hessischen Tourismustag sowie dem Hessischen Bädertag. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Presse- und Informationsamt hat am barrierefreien Zugang zu den Inhalten der städtischen Homepage frankfurt.de mitgearbeitet und wirkt auch weiterhin bei dem durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) federführenden anstehenden "Relaunch" darauf hin. Für das Jahr 2015 ist der Relaunch der Homepage www.frankfurt-tourismus.de geplant. Bereits bei den ersten Überlegungen (sowohl gestalterisch als auch inhaltlich) wurde die Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte/WCAG wurden zudem in die öffentliche Ausschreibung aufgenommen und stellen eine wichtige Anforderung dar. Für den "Tag der offenen Tür" im März 2014 wurde vom Presse- und Informationsamt eine Gebärdendolmetscherin für Führungen im Römer beauftragt. Die Broschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" der Tourismus und Congress GmbH, die im März 2012 das erste Mal veröffentlicht wurde, wird im Mai 2014 in deutscher Sprache neu aufgelegt. Sie enthält neu erhobene Objekte sowie aktualisierte Informationen und wird erneut als Print- und PDF-Version zur Verfügung stehen. Da die Aktualität und Validität der Daten von großer Wichtigkeit für die Zielgruppe der Reisenden mit Behinderung ist, wurden die Informationen zur Barrierefreiheit fast ausschließlich durch eigene Datenerhebungen der TCF in den letzten Monaten erfasst. Zusätzlich werden bis September 2014 touristische Informationen der Stadt Frankfurt am Main auch in "Leichte Sprache" übersetzt. In Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Main-Taunus wird ein komprimierter Reiseführer für Menschen mit Lernbehinderungen, Leseschwächen, Hörbehinderungen etc. ausgearbeitet, der dann kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die barrierefreien Stadtrundgänge der TCF (d.h. stufenloser Rundgang, Rundgang mit Gebärdensprachdolmetscher und "Frankfurt begreifen") sind das ganze Jahr buchbar. Der Rundgang "Frankfurt begreifen", welcher insbesondere die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt, wird zudem auch an öffentlich Terminen angebotenen. Seit April 2013 steht blinden und sehbehinderten Gästen in der Tourist Information Römer außerdem ein taktiler Lageplan der Frankfurter Innenstadt zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der blista - Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. - wurde der Plan auf Basis des gewohnten Stadtplans ausgearbeitet und stellt auf einer Fläche von 54 x 72 cm das Gebiet innerhalb des Anlagenrings dar. Die verschiedenen Flächen wie Straßen, Fußgängerzonen, Grünflächen und Gewässer haben dabei jeweils eine eigene Struktur, sodass sie ertastet werden können. Straßen und Sehenswürdigkeiten sind in Braille beschriftet. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen ist der Plan zusätzlich kontrastreich und in Großschrift gestaltet. Bei Baumaßnahmen wird immer auf eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit geachtet und falls möglich auch die Vorschriften in Absprache mit der Denkmalpflege und den Schwerbehindertenbeauftragten umgesetzt. Das Personal- und Organisationsamt gewährleistet einen barrierefreien Zutritt zu seinem Dienstgebäude in der Alten Mainzer Gasse
  7. Alle Schulungs- und Ausbildungsräume sind für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar. Ein Aufzug sowie zwei Toilettenanlagen für Menschen im Rollstuhl sind im Dienstgebäude vorhanden. Die Tourist Information am Hauptbahnhof wurde im Sommer 2014 unter Aspekten der barrierefreien Zugänglichkeit umgestaltet. Im Dezember 2013 wurde die manuelle Tür bereits durch eine automatische Schiebetür ersetzt, welche den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aber auch Reisenden mit Gepäck vereinfacht. Von Juli bis August 2014 wurde zudem der Counterbereich der Tourist Information verändert: zu den bisherigen zwei Counter wurde ein abgesenkter Counter hinzugefügt, an dem bspw. Rollstuhlfahrer beraten werden können. Nach der baulichen Umgestaltung wird ein Blindenleitsystem in Form von selbstklebenden Platten als Orientierungshilfe verlegt werden. Artikel 29 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die Tourismus und Congress GmbH nimmt regelmäßig an fachspezifischen Messen teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie Reisedestination zu vermarkten. Dazu gehören die jährliche Teilnahme an der SightCity-Messe am Frankfurter Flughafen sowie der RehaCare in Düsseldorf. Des Weiteren unterstützt die TCF Veranstaltungen in Frankfurt am Main, die einen Bezug zum Thema Barrierefreiheit haben, als Kooperationspartner. Im Juni 2013 arbeitete die TCF eng mit dem Organisationsteam der Rollstuhl-Basketball EM zusammen, übernahm die Hotelvermittlung für Aktive und Zuschauer und vermarktete die Veranstaltung online, in Printprodukten und auf Messen. Auch für den Deutschen Seniorentag, der im Juli 2015 in Frankfurt am Main stattfinden wird, wurde die TCF als offizieller Kooperationspartner ernannt und wird sich dementsprechend in Organisation, Betreuung und Vermarktung miteinbringen. Dezernat II Planen und Bauen Ergänzend zu den bereits abgegebenen Stellungnahmen wird das Folgende berichtet: Im Sinne der UN-Konvention werden unsere Planungen so entwickelt und abgestimmt, dass die Belange aller Menschen zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft berücksichtigt sind sowie eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird. Diesem Ziel entsprechend werden beispielsweise Verkehrsplanungen, Konzepte zum öffentlichen Raum oder die Entwicklungen zu Freiräumen vorgenommen und in umfangreichen Abstimmungen überprüft und optimiert. Dabei wird im Rahmen der Abstimmungen das Planungsbewusstsein für diese Aufgabenstellung erweitert und zunehmend integraler Bestandteil der Herangehensweisen an Planungsaufgaben. Innerhalb des Denkmalamtes sind alle Bereiche auch für Menschen mit Behinderungen erreichbar. Der Internetauftritt wird ebenfalls barrierefrei sein. Im Rahmen von Führungen oder Vorträgen wird auf Barrierefreiheit geachtet. Dies ist jedoch auf Baustellen nicht vollumfänglich möglich. Das Amt für Wohnungswesen trägt zu einer angemessenen Wohnungsversorgung behinderter Menschen durch die Vermittlung öffentlich geförderter und für den Personenkreis geeigneter Wohnungen bei. Wir verweisen insofern auf die Jahresberichte der Kommunalen Wohnraumversorgung. Zur Optimierung der Wohnungsvermittlung wurde ein Wohnungskataster aufgebaut, das Daten zu barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen enthält, die laufend ergänzt und aktualisiert werden. Das Amt unterbreitet dem für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stadtplanungsamt zudem Vorschläge zu Bedarf und Wohnungsgemenge. Für das Amt ist zu den einzelnen Artikeln der BRK Folgendes festzuhalten: Artikel 5 Diskriminierung Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung liegen nach unserer Auffassung nicht vor. Menschen mit Behinderungen werden, soweit das von ihnen gewünscht ist, im Hinblick auf Wartezeiten bevorzugt behandelt. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Hierzu regen wir an, entsprechende Kurse in das städtische Fortbildungsprogramm aufzunehmen. Die Beschäftigung von insgesamt 24 Bediensteten mit Behinderungen im Amt für Wohnungswesen trägt dazu bei, Vorurteile zu bekämpfen und das Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Wohnungswesen veranlasste im Auftrag der ABG Holding folgende Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Frankfurter Bürgerhäuser: SAALBAU BERGEN Einbau einer Aufzugsanlage SAALBAU BORNHEIM Elektr. Türöffner, Einbau eines barrierefreien WCs SAALBAU SÜDBAHNHOF Einbau einer barrierefreien WC-Anlage Artikel 21 Zugang zu Informationen Eine Beschilderung in Brailleschrift ist im Amt für Wohnungswesen nicht umgesetzt. Hier halten wir eine gesamtstädtische Regelung für sinnvoll. Der Pförtnerdienst ist angehalten, Unterstützung zu leisten. Die Bereitstellung barrierefreier Informationen wird grundsätzlich angestrebt, stößt aber bei einigen Publikationen mit umfangreichen Tabellen und Grafiken an Grenzen. Veröffentlichungen in "Leichter Sprache" / Brailleschrift / CD oder DVD liegen nicht vor. Bislang ist allerdings hier auch kein Bedarf erkennbar. Stadtvermessungsamt Artikel 9 Zugänglichkeit Im Stadtvermessungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, wurden die folgenden baulichen Veränderungen vorgenommen: Umbau einer schwergängigen Teeküchentür Umbau der schwergängigen Brandschutztür barrierefreier Zugang zur Verwaltung Dezernat III Für den Berichtszeitraum wurden durch das Beteiligungsmanagement zwei Maßnahmen für die Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH und eine Maßnahme für die TCF GmbH bewilligt. Diese können aus der beiliegenden Tabelle entnommen werden. Für die weiteren städtischen Gesellschaften sind die jeweiligen Fachdezernate gemäß Dezernatsverteilungsplan zuständig. Zu den einzelnen Artikeln wird wie folgt Stellung genommen: Artikel 5 Diskriminierung Im Rahmen seines Verwaltungshandelns ist das Dezernat III stets darauf bedacht, Menschen mit Behinderung nicht zu benachteiligen. Bei der Aufgabenerfüllung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Eine Benachteiligung von Frauen mit Behinderung kann nicht festgestellt werden. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Innerhalb des Dezernates III wird im Publikumsbetrieb durch die Serviceorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Im Rahmen der Aufgaben-erledigung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Das Dezernat III sieht es als Führungsaufgabe, die Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes bei seinen Mitarbeitern zu fördern und wird die Thematik künftig in Führungskräfteschulungen integrieren. Artikel 9 Zugänglichkeit Die bauliche Umgestaltung des Eingangsbereichs Paulsplatz 9 unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wurde im Berichtszeitraum umgesetzt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Bei geplanten Baumaßnahmen wird stets ein Augenmerk auf die Möglichkeiten der barrierefreien Umsetzung gelegt, sofern nicht weitere zu beachtende Richtlinien entgegenstehen. Bei Neuanmietungen ist es für das Dezernat III selbstverständlich, darauf zu achten, dass diese Liegenschaften barrierefrei sind. Durch den Einbau der sich automatisch öffnenden Eingangstür im Haus - Paulsplatz 9 - sowie des sich dort befindlichen Aufzugs ist der barrierefreie Zugang für Menschen im Rollstuhl möglich. Die Aufzugstastatur ist entsprechend ausgestaltet. Über den Aufzug ist es möglich, zu einer Toilettenanlage für Menschen mit Rollstuhl zu gelangen. Zur Begrüßung und Information der Besucher des Dezernates III steht ein Empfangsdienst zur Verfügung. Eine zusätzliche Beschilderung in Brailleschrift ist dadurch entbehrlich. Artikel 21 Zugang zu Informationen Im Bereich der Publikationen wird auf eine barrierefreie Gestaltung und Darstellung geachtet. Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Bei der Besetzung von Stellen werden die gesetzlichen Regelungen des AGG sowie die entsprechende Rechtsprechung eingehalten und im Ablauf des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden durch das Dezernat III wiederkehrend Behindertenwerkstätten beauftragt, einfache Tätigkeiten, wie z. Bsp. die Aktenvernichtung, auszuführen. Dezernat IV Stadtschulamt Diese zusammenfassende Stellungnahme zu Artikel 5 - 9 und 24, 27 UN-BRK schließt an die bereits vorliegenden Berichte an und berücksichtigt die seitdem erfolgten Entwicklungen. Vorbemerkung Als Schulträger sowie als öffentlicher Jugendhilfeträger für die Leistungsbereiche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und "schulnahe" Jugendhilfe markiert das Dezernat IV ein umfangreiches Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiet. Dabei findet die Maxime "Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit im Bildungsbereich für Kinder und Jugendliche herzustellen" in den vielfältigen Aktivitäten des Dezernats IV ihren Niederschlag. Die umfangreiche Stellungnahme des Dezernats IV zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7481) bietet Aufschluss darüber. Die Festlegung verbindlicher Zeitpläne mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen, deren Nachprüfbarkeit sichergestellt wird, ist oftmals schwierig oder nicht möglich. Im Folgenden wird dies für die einzelnen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche aufgezeigt. Durch die Darstellung der aktuellen Entwicklungen wird ein Vorankommen in der Umsetzung der UN-BRK deutlich. Hessisches Schulgesetz (HSchG) Zum 01.08.2011 trat das neue HSchG in Kraft, in welchem die Neuausrichtung der sonderpädagogischen Förderung und die inklusive Beschulung aufgenommen sind. Der im HSchG formulierte Ressourcenvorbehalt führt in der Praxis bis dato dazu, dass der Inklusionsgedanke der UN-BRK nur defensiv verfolgt werden kann. Insbesondere die fachlich gebotene Verlagerung sonderpädagogischer Lehrkräfte an die Regelschule ist nach wie vor problematisch. Situation im Schuljahr 2013/14 Die inklusive Beschulung ist im Schuljahr 2013/2014 in das zweite Umsetzungsjahr gegangen. Am neuen Verfahren zur Feststellung und Höhe des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie für die Zuweisung des Kindes auf die Regel- bzw. die Förderschule ist in bestimmten Fällen der Schulträger verbindlich anzuhören. Immer dann, wenn der Elternwunsch auf inklusive Beschulung besteht, tagt ein individueller "Förderausschuss" (§ 54 HSchG) und spricht entsprechende Empfehlungen aus. Er ist das zentrale Gremium der Inklusion und zusammengesetzt aus Eltern des Kindes, Schulleiter/in und Klassenlehrerin der gewünschten Schule, Vertreter/in des zuständigen Beratungs- und Förderzentrums sowie beratenden Personen. Der Schulträger wird immer dann stimmberechtigt beteiligt, wenn sächliche bzw. räumliche Ausstattungen oder Veränderungen für eine inklusive Beschulung notwendig sind. Im Nachgang der ersten Förderausschussperiode wurde mit dem Staatlichen Schulamt vereinbart, dass der Schulträger grundsätzlich bei Förderausschüssen hinzugezogen wird, die Empfehlungen aussprechen für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung". Für das Schuljahr 2013/2014 hat der Schulträger in diesen Förderausschüssen wieder allen notwendigen Umbauten und Ausstattungen zugestimmt, was im Umkehrschluss bedeutet: kein Regelschulwunsch wurde wegen des Schulträgers abgelehnt. Zu Ablehnungen kam es jedoch aufgrund von nicht ausreichenden personellen Ressourcen. Förderschullehrer(innen)stunden fließen weiterhin nahezu ausschließlich aus frei werdenden Stunden des auslaufenden "Gemeinsamen Unterrichtes" (GU) in die Inklusion. Das begrenzt die Höhe von vornherein und so konnten leider nicht alle Elternwünsche erfüllt werden. Aber auch die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main lässt leider befürchten, dass es perspektivisch für den Schulträger schwierig werden könnte, allen notwendigen Umbauten und Ausstattungen im Rahmen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen gerecht zu werden. Für die Frankfurter Schulen kann deshalb leider kein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung vorgelegt werden. Bauliche Maßnahmen werden in den nächsten Jahren im Zuge der durchgeführten Förderausschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt. Da die auf den Schulträger zukommenden Anträge für inklusive Beschulung nicht planbar sind, kann hier auch kein verlässlicher Zeitplan entwickelt werden. Sind umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen durchzuführen, so werden die Vorgaben der UN-BRK berücksichtigt. Welche Maßnahmen im Detail in den kommenden Jahren umgesetzt werden, bleibt den künftigen Haushaltsberatungen vorbehalten, sodass aufgrund der aktuellen Haushaltslage kein verlässlicher Zeitplan vorgelegt werden kann. Hervorzuheben ist jedoch, dass im Rahmen des im Mai 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Aktionsplan-Baumaßnahmen Schulen", § 4544 (M 45), der alle geplanten baulichen Maßnahmen des Schulträgers ab einer Investitionssumme von 50 T€ in den kommenden fünf Jahren antizipiert (vgl. www.stadtschulamt. stadt-frankfurt.de/Schulen), u.a. auch Bauprojekte zur Barrierefreiheit (z.B. Akustikoptimierung) berücksichtigt werden. Im Bereich der Ausstattung von Schulen sind es häufig Informationstechnik und spezifische IT-Geräte, die als sächliche Hilfsmittel dienen, um behinderungsbedingte persönliche Nachteile auszugleichen. In 2012 wurde das Projekt "Schule 2020" gestartet, welches unter anderem Inklusionsaspekte berücksichtigen wird. Ergebnisse des Projektes werden aller Voraussicht nach in der zweiten Jahreshälfte Jahr 2014 vorliegen und Grundlage für Entscheidungen und ggf. Umsetzungsschritte liefern. Kommunales Projekt "Pilotregion Frankfurt-Süd - Inklusive Schulentwicklung" In der Pilotregion Frankfurt-Süd wird das Ziel verfolgt, die bestehende Regelung der sonderpädagogischen Förderung gemäß Hess. Schulgesetz (§§ 49ff.) im Sinne der Schüler/innen, Eltern und Schulen qualitativ weiterzuentwickeln. Hier werden Faktoren erprobt und reflektiert, die inklusive Schule ermöglichen. Seit dem Schuljahr 2013/14 loten die beteiligten Fachämter (Stadtschulamt, Jugend- und Sozialamt, Staatliches Schulamt) im Sinne einer kommunalen Verantwortungspartnerschaft bestmögliche inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen aus und entwickeln abgestimmte Unterstützungsstrukturen. Die Pilotregion umfasst die Stadtteile Oberrad, Sachsenhausen, Niederrad und Goldstein. Das Projekt war zunächst befristet bis zum Sommer
  8. Mittlerweile konnte die Projektdauer um ein weiteres Schuljahr bis zum Sommer 2015 verlängert werden. Die kommunal unterstützte inklusive Beschulung ist als Verbundsystem organisiert, in dem drei Grundschulen (Gruneliusschule, Willemerschule, Frauenhofschule), eine weiterführende Schule (Carl-von-Weinberg-Schule) und die sonderpädagogischen Unterstützungssysteme (regionales Beratungs- und Förderzentrum Wallschule, Zentrum für Erziehungshilfe) eingebunden sind. Diese Schulen und sonderpädagogischen Unterstützungssysteme arbeiten in einer Konzeptgruppe zusammen, in der ebenfalls Vertretungen der beteiligten Fachämter eingebunden sind sowie die beiden Koordinationsfachkräfte des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamtes. Die Moderation der Konzeptgruppe liegt in den Händen einer Inklusionsberaterin des Staatlichen Schulamtes, die in Personalunion auch Grundschulleiterin und Mitwirkende im Verbundsystem Nord ist. Das Verbundsystem der Pilotregion-Süd soll dazu beitragen, dass Schulen voneinander lernen können, wie Inklusion gelingen kann. Um diesen Prozess zu fördern, sind u. a. moderierte Werkstattgespräche eingerichtet worden und die beteiligten Schulen erhalten Unterstützungen auf ihren spezifischen Entwicklungspfaden zur Inklusion. Auch die Frage nach den Übergängen Kita/Grundschule/Weiterführende Schule soll in den Blick genommen und beschrieben werden. Dem Elternwunsch auf inklusive Beschulung ihrer Kinder, die ihren Wohnsitz in den Schulbezirken der mitwirkenden Grundschulen haben, wird in der Regel entsprochen. Darüber hinaus gilt es, in einem überschaubaren Rahmen Ideen und Ansätze für die stadtweite Schulentwicklungsplanung zu gewinnen - insbesondere im Hinblick auf das geplante stadtweite Vorhaben "Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main", das zum Schuljahr 2015/16 starten soll. Die ämterübergreifende Steuerungsgruppe hat in der ersten Jahreshälfte 2014 für relevante Themenfelder der inklusiven Schulentwicklung (= Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen im inklusiven Verbundsystem, Zusammenführung rBFZ und ZfE, Einbindung Sozialrathaus, Übergänge Kita/Grundschule/weiterführende Schule, Zugänglichkeit/Barrierefreiheit, Kooperation mit weiteren Unterstützungssystemen, Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, Zusammenarbeit mit Eltern, Unterrichtsqualität, Realisierung des Elternwillen auf inklusive Unterrichtung) Gelingensindikatoren erarbeitet, die für die Evaluation und die anschließende Berichterstattung herangezogen werden. Modellregion für Inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4145, strebt die Stadt Frankfurt am Main an, eine Modellregion für inklusive Schulentwicklung gemäß den fachlichen Kriterien des Hessischen Kultusministeriums zu werden. Diese Kriterien sehen unter anderem vor, dass stationäre Förderschulsysteme zugunsten der inklusiven Unterrichtung in der allgemeinen Schule schrittweise umgewandelt werden. Und der Schulträger verpflichtet sich, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes allgemeine Schulen auszuweisen, die für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung besonders ausgestattet sind. Weiterhin ist sicherzustellen, dass im Kontext des Elternwahlrechts stationäre, bedarfsgerechte Fördersysteme bzw. Förderschulen vorgehalten werden. Die Ressourcenzuweisung des Hessischen Kultusministeriums hat die steigenden Kinderzahlen in Frankfurt zu berücksichtigen und die aktuell vorgesehene "Deckelung" der Stunden von Förderschullehrkräften ist für das Gebiet des Schulträgers aufzuheben. Ist dies gegeben, wird das Projekt "Modellregion für inklusive Schulentwicklung" in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zum Schuljahr 2015/16 beginnen. Bereits im Beteiligungsprozess der Schulentwicklungsplanung "Frankfurt macht Schule" war das Thema "Modellregion" im Themenwerkraum "Schule und Heterogenität" eingebettet und dort sind Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Die Modellregion ist auf fünf Jahre angelegt und der Umwandlungsprozess soll zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgeschlossen sein. Vor dem Hintergrund nachhaltig steigender Schülerzahlen in Frankfurt am Main ist vorgesehen, die frei werdenden räumlichen Ressourcen weiter schulisch zu nutzen. Der Schulträger hat aktuell einen Entwurf für ein Rahmenpapier (= Kooperationsvereinbarung) zur Implementierung der Modellregion in die Frankfurter Schullandschaft entwickelt und per Magistratsvortrag in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Dieser Entwurf enthält die Bedingungen zur Teilnahme an der Modellregion, die mit dem Land Hessen zu verhandeln sind. Folgende Punkte werden berücksichtigt: - die Wahlfreiheit für Eltern zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule wird gewährleistet; - stationäre Fördersysteme werden gezielt nach eingehender Prüfung sukzessive umgewandelt, die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst; - sicherstellen, dass durch die Inklusion frei werdende Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung in Frankfurt verbleiben und an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion eingesetzt werden. Der prosperierenden demografischen Entwicklung in Frankfurt muss hierbei Rechnung getragen werden; - die Partizipation von Eltern, Schulen, Jugendhilfe, Verbänden und Wissenschaft bei der Erarbeitung der Gesamtkonzeption wird gewährleistet; - die begleitende Evaluation der Pilotregion Süd als Grundlage für die Modellregion wird durchgeführt; - analog der schrittweisen Umlenkung der Förderschullehrkräfte in die Regelschule, wird der Schulträger durch eine Umsteuerung und regionale Bündelung von stadtweit frei werdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen die inklusive Beschulung in den Grundschulen unterstützen. Weiterentwicklung der Frankfurter Schullandschaft Inklusion ist ein wichtiges Ziel für die einzelnen Schulen in ihrer Weiterentwicklung, aber auch bei der Weiterentwicklung der Frankfurter Schullandschaft insgesamt. Die Verständigung über Vision und konkrete Standards einer inklusiven Schule muss über die Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung erfolgen. Auf dieser Grundlage können Schulen und Jugendhilfe ihre Kooperation im Interesse von verbesserten Bildungschancen für alle und mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gestalten. Bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung "Frankfurt macht Schule" wird eine getrennte Betrachtung der allgemeinen Schulen und der Förderschulen zugunsten eines gemeinsamen Schulentwicklungsplans überwunden. Die pädagogischen Programme der Jugendhilfe werden schrittweise eine Neujustierung mit inklusiver Ausrichtung erfahren, und bei der erforderlichen Ausbauplanung ganztägig arbeitender Schulen werden Anforderungen an eine inklusive Schulentwicklung mit einbezogen. Weiterentwicklung der Frankfurter Kitalandschaft (Kindertageseinrichtungen) In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen ist die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen ein selbstverständliches und weitverbreitetes Angebot für alle Altersstufen. Alle Kitaträger haben den Auftrag, Kinder in vielfältigen Lebenssituationen (dies schließt umfassende Beeinträchtigungen ein) gleichermaßen aufzunehmen. Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag gilt für alle Kinder. In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen wurden im letzten Jahr insgesamt 641 "Integrationsmaßnahmen" durchgeführt (50 im U3-Bereich, 421 im Kindergarten und 170 im Hort[1] ). Ziel ist es, die bestehenden integrativen Handlungsansätze zu einer inklusiven Pädagogik weiterzuentwickeln. Für die gesamte Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Frankfurt sind die Leitlinien Inklusion erstellt worden. Die Umsetzung von weiteren konkreten Schritten, wird im Rahmen einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet. Ziele: - Das vorrangige Ziel ist es, allen Familien einen frühzeitigen und wohnortnahen Zugang zu einem passenden Kitaangebot zu ermöglichen. - Die Informationen über bestehende Angebote sind besser zu vernetzten und leichter zugänglich zu machen. - Den Zugang zu Unterstützungssystemen, die mit der Kita kooperieren zu verbessern. Vor dem Hintergrund ansteigender Kinderzahlen und der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ist der Prozess der Inklusion eine herausfordernde Aufgabe. Betreuungsangebote werden weiterhin ausgebaut und die Qualität in den Einrichtungen dauerhaft gewährleistet. Die inklusive Weiterentwicklung der Angebote erfordert entsprechende Konzepte, ausreichende Ressourcen und eine hohe Fachlichkeit. Dezernat V Bürgeramt, Statistik und Wahlen Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 21 Zugang zu Informationen Zusammenfassende Stellungnahme: Aus Mitteln des Dezernates Soziales, Senioren, Jugend und Recht wurden in den vergangenen Jahren diverse Baumaßnahmen durchgeführt, um Barrierefreiheit in unseren Dienstgebäuden zu erreichen. Es ist geplant, die Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel weiterzuführen. Im Bereich Wahlen wurden die Wahllokale, die bislang nicht barrierefrei waren, mit Rampen ausgestattet, um allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den Wahllokalen zu ermöglichen. In der Statistik spielt das Thema Barrierefreiheit seit Jahren eine große Rolle. Dort wird daran gearbeitet, alle Veröffentlichungen möglichst barrierefrei anzubieten. Viele Veröffentlichungen sind bereits barrierefrei, bei anderen wird die Verwirklichung angesichts der Komplexität des Themas noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Auftrages "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" sind beim Amt für I Informations- und Kommunikationstechnik nicht geplant. Wie wir in der Vergangenheit bereits berichtet hatten, wurde für unser Amt im Jahr 2010 ein neues Dienstgebäude (Rechenzentrum der Stadt Frankfurt am Main) erstellt. Hierbei wurden die Anforderungen der Hessischen Bauordnung gemäß § 46 erfüllt. Der öffentliche Bereich des Gebäudes wurde entsprechend der DIN-Normen barrierefrei gebaut. Die Voraussetzungen an eine familien-, mobilitäts- und seniorengerechte Nutzung des Gebäudes sind somit im Rahmen der Planungs- und Bauphase durch die Beteiligung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen worden. Zudem ist das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlich für die Bereitstellung von Informationen der Stadt im Internet (www.frankfurt.de) und für das stadtinterne Intranet. Beide Angebote werden seit vielen Jahren barrierefrei zur Verfügung gestellt. Dezernat VI Im Rahmen des seit 2006 laufenden Pilotprojekts Nahmobilität und des Bundesforschungsprojekts "Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" (2007-2010) wurden im Nordend vielfältige Ideen und Vorschläge erarbeitet, die kleinen Alltagsorte im Viertel zu beleben und den Aufenthalt und das Zu-Fuß-Unterwegssein im Stadtteil angenehmer und sicherer zu machen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die barrierefreie Ausgestaltung gelegt. In diesem Zusammenhang sind an wichtigen Querungsstellen die Gehwegbereiche erweitert und die Bordsteine umfassend abgesenkt worden (Gehwegnasen). Außerdem wurden Sitzrouten mit mehr als 40 neuen Bänken eingerichtet, um besonders für Menschen mit eingeschränktem Bewegungsradius die Nutzbarkeit des Straßenraums zu erhöhen, indem Möglichkeiten zum Ausruhen und Verweilen geschaffen wurden. Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Artikel 5 Diskriminierung Das Dezernat VI hat grundsätzlich das Bestreben, die Belange aller Menschen so zu berücksichtigen, dass ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Dazu sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bei Planungen mit Zuständigkeit bzw. Beteiligung des Dezernates VI angemessen berücksichtigt werden. Für Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum wurde seitens des Dezernates VI der Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" erarbeitet - eine Interpretationshilfe für eine einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne des landesweit mit den Verbänden abgestimmten Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV). Dieser Arbeitsplan ist seit Anfang 2009 Grundlage der verkehrlichen Planungen zur Barrierefreiheit. Er wird in Abstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten sowie den anderen Fachämtern (insbesondere dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt) kontinuierlich weiterentwickelt und bei allen durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt und angewendet. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes stellte auch im Rahmen des Pilotprojekts Nahmobilität sowie Bundesforschungsprojekts einen wichtigen Planungsgrundsatz dar. Aufgrund der zahlreichen Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen im Nordend spielte der Aspekt der taktilen Wegeführung eine besondere Rolle. In dem Zusammenhang wurde die pilothafte Anwendung der taktilen Bodenelemente erfolgreich mit Blinden und Sehbehinderten erprobt und weiterentwickelt. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Durch die konsequente Umsetzung der Standards für einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum konnte das Thema sukzessive im Bewusstsein der verantwortlichen Planenden und Bauausführenden weiter verankert werden. Artikel 9 Zugänglichkeit Insbesondere mit dem Programm "Gehwegnasen" ist es gelungen, im Zuge von Hauptwegebeziehungen die Querbarkeit von Straßen für den Fußverkehr zu verbessern. Dabei wurden in Teilbereichen jeweils Nullabsenkungen vorgenommen, um die Benutzbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren usw. zu gewährleisten. Um gleichzeitig die Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte, für die ein deutlich tastbarer Bordstein sonst eine wichtige Orientierungshilfe darstellt, gewährleisten zu können, wurden die Gehwegnasen auf der Grundlage des zwischen den Fachämtern und den Interessenverbänden abgestimmten Arbeitsplans "Barrierefreiheit" für Frankfurt mit taktilen Bodenelementen ausgestattet. Dabei zeigen die Rillen an der Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte in Laufrichtung und vor dem Abschnitt mit Nullabsenkung quer zur Laufrichtung. Darüber hinaus erfolgt die Zuführung von der inneren Leitlinie (z. B. Hauskante, Grundstückseinfriedung als tastbare Kante) zur Querungsstelle über einen 60 cm breiten Streifen mit Noppenplatten. Standorte der Gehwegnasen im Nordend: Glauburgstraße / Humboldtstraße Glauburgstraße / Weberstraße Glauburgstraße / Gluckstraße Glauburgstraße / Lortzingstraße Schwarzburgstraße / Gluckstraße Schwarzburgstraße / Lenaustraße Schwarzburgstraße / Lortzingstraße Nordendstraße / Gluckstraße Nordendstraße / Lenaustraße Nordendstraße / Brahmsstraße Eckenheimer Landstraße / Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße / Hermannstraße / Koselstraße Oeder Weg / Mittelweg Bornwiesenweg / Baustraße / Lersnerstraße Bornheimer Landstraße / Burgstraße / Elkenbachstraße Rohrbachstraße / Martin-Luther-Straße Sandweg / Thomasiusstraße Sandweg / Baumweg Eckenheimer Landstraße / Zeißelstraße Oeder Weg / Wolfsgangstraße Oeder Weg / Lersnerstraße Hermannstraße / Humboldtstraße Musikantenweg / Hegelstraße Weberstr. / Zeißelstr Weberstr. / Koselstr Merianstr. / Bäckerweg Artikel 21 Zugang zu Informationen Informationen werden auf der städtischen Website www.frankfurt.de zur Verfügung gestellt und sind überwiegend barrierefrei. Verkehrsgesellschaft Frankfurt Artikel 9 Zugänglichkeit Station Konstablerwache D-Ebene Anpassung und Ergänzung der barrierefreien Elemente an 2 Bahnsteigkanten Station Enkheim Anpassung und Ergänzung der barrierefreien Elemente an den Überwegen mit Anbindung der Fußgängerüberwege zum System Bus Dezernat VII Die dem Wortlaut der UN-BRK zugrunde liegenden Aspekte und Anregungen werden für die weiteren Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Strukturen in baulicher, visueller und akustischer Hinsicht - ungeachtet des mittlerweile recht hohen Zielerreichungsgrades in den zum Bereich des Dezernats Kultur und Wissenschaft gehörenden Einrichtungen, Betrieben und Ämtern - weiterhin angemessene Berücksichtigung finden. Für den Zeitraum seit der letzten Berichterstattung ist aus Sicht des Dezernats Kultur und Wissenschaft zu konstatieren, dass eine Steigerung und Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur chancengleichen Partizipation an dem Gesamtangebot städtischer Kultureinrichtungen zum Selbstverständnis des Handelns gehört. Es handelt sich dabei um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem die Optimierungspotentiale überwiegend programm- bzw. anlassbezogen bewertet und ggfs. umgesetzt werden. Dies erfolgt sukzessive durch hauseigene Planungsdispositionen, aber auch im Zusammenwirken mit zahlreichen städtischen und nichtstädtischen Akteuren sowie auch im Kontext von externen Anregungen und Initiativen. Artikel 8 Bewusstseinsbildung In allen Dezernatsbereichen besteht ein hohes Maß an Bewusstsein in Bezug auf die Zielsetzungen der BRK. Allein schon das vielfältige Spektrum an Aufgaben der Institute, Einrichtungen und Ämter, die größtenteils mit hoher Publikumsfrequenz einhergehen, ist ein Garant für Aufgeschlossenheit gegenüber Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kultur-, Freizeit und Wissenschaftseinrichtungen mit einem aus ihrer Aufgabenstellung erweiterten Bewusstseinsgrad einen aktiven Beitrag hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der BRK. Zusammenfassende Stellungnahme zu Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 21 Zugang zu Informationen Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Artikel 30 Teilnahme am kulturellen Leben Schwerpunkte der Maßnahmen und Handlungsoptionen für dieses Themenbündel sind einerseits weiterhin die Ertüchtigung von Gebäuden, Arealen, dazugehöriger Freiflächen und sonstiger institutioneller Infrastruktur für eine barrierefreie Zugänglichkeit und Erschließung aller Funktionalbereiche und andererseits der Komplex des Zugangs zu Informationen wie auch die kontinuierliche Verbesserung der Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung und Freizeit. Wie bereits im letzten Bericht dargestellt, konnte bis auf Ausnahmen wegen Denkmalschutzes bzw. spezifischer Gebäudesubstanz der Bestand an Gebäuden, Arealen und sonstiger institutioneller Infrastruktur in ihrer Zugänglichkeit und Ausstattung barrierefrei (um)gestaltet werden. Dies gilt sowohl für die Städtischen Bühnen als auch für den Museumsbereich einschließlich Institut für Stadtgeschichte. Alle bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre orientierten sich an den Standards und Vorgaben einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und ihrer Infrastruktur. Gleiche Anforderungen sind für die zwischenzeitlich abgeschlossenen Bauvorhaben im Zoologischen Garten zu konstatieren, wo weitere Optimierungspotentiale durch die Schaffung eines neuen barrierefreien Eingangskomplexes mit Zooshop, moderner barrierefreier Besucher-WC-Anlagen sowie einem barrierefrei zu erschließenden Bärenanlagenkomplex in dieser publikumsstarken Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtung erreicht werden konnten. Auch bei anstehenden Neubau- und Sanierungsvorhaben in den übrigen zum Dezernatsbereich dazugehörenden Einrichtungen, Betrieben und Ämtern erfolgt die Planung mit dem Ziel der Sicherstellung einer barrierefreien Zugangs- und Besucherinfrastruktur. Ergänzend sei hinzugefügt, dass bei anstehenden Neubaumaßnahmen ohnehin die Vorgaben der Hessischen Bauordnung und die DIN-Normen zum Thema Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen. Bei anstehenden Neubauvorhaben, Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen im Bestand erfolgt die Planungsphase in enger Abstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten. Für die geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen des Jüdischen Museums gilt dies ebenso wie für die Optimierung einer Villa des Liebieg-Hauses, wo ein Aufzugseinbau vorgesehen ist. Die Neubauplanung des Historischen Museums folgt im Sinne obiger Ausführungen den gesetzlichen Vorgaben und Normen bezgl. der Barrierefreiheit. In der Spielplan- und Programmgestaltung der Kulturinstitutionen wie Oper, Schauspiel und Museen stehen langfristige Planungsphasen einer Fokussierung bzw. Präzisierung auf die BRK-Maßgaben und der Umsetzung im Wege. Dort, wo punktuelle Defizite identifiziert werden könnten, besteht die Möglichkeit, mit geeigneten Begleitmaßnahmen wie Führungen, Einführungsveranstaltungen etc. dem entgegenzuwirken. Während in den Museen und Ausstellungshäusern besondere Angebote wie Führungen, Audioguide etc. bei Wechselausstellungen eingesetzt werden können, ist ein BRK-konformes Ausstellungsdesign der Wechselausstellungen davon abhängig, welche Vorgaben seitens der entleihenden Institution gemacht werden. Im Bühnenbereich werden bundesweit erste Erfahrungen mit Audio-Guides für Blinde und Sehbehinderte gesammelt, wie etwa bei den Städtischen Bühnen Bielefeld. Dort werden auch Spezialabonnements für diesen Personenkreis und eine Livebegleitung via Kopfhörer durch die hauseigene Dramaturgie angeboten.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2010BB 260Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit BehinderungenMagistratsbericht
  2. 22. Juni 2012BB 2761. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
  3. 10. Oktober 2014Sie sind hier
    BB 4011. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
    Magistratsbericht
  4. 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
  5. 24. Februar 2018OFOF 540/1Neue Altstadt - BarrierefreiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 13. März 2018OMOM 2891Neue Altstadt - BarrierefreiDirektanregung
  7. 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 434 WochenSTST 1613Neue Altstadt - BarrierefreiStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 2
Sitzung 38 · 03.11.2014
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Kenntnis als Zwischenbericht)

KAV
Sitzung 22 · 03.11.2014
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 35 · 04.11.2014
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 36 · 04.11.2014
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 38 · 04.11.2014
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 34 · 04.11.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 04.11.2014
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 04.11.2014
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 35 · 06.11.2014
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 35 · 06.11.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 38 · 07.11.2014
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 07.11.2014
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 10.11.2014
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 35 · 11.11.2014
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 36 · 13.11.2014
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage B 401 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 35 · 14.11.2014
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 35 · 17.11.2014
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 24 · 01.12.2014
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 3
Sitzung 37 · 11.12.2014
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 22.01.2015
TO I, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 37 · 19.02.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

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