Neue Altstadt - Barrierefrei
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Braubachstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Braubachstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2891 entstanden aus Vorlage: OF 540/1 vom 24.02.2018
Betreff: Neue Altstadt - Barrierefrei Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481; B 260/10; B 276/12; Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2683; B 401/14; B 326/16 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Hauptzugänge jeder Gewerbeeinheit im Bereich des neuen Dom-Römer-Areals ausnahmslos barrierefrei gestaltet werden und Zugänge für Menschen mit Behinderungen nicht über Seiten- oder Hintereingange abgewickelt werden.
Begründung: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind." (Bundesgleichstellungsgesetz 2002, § 4) Laut der vorgestellten Planung sollen die Einheiten Braubachstraße 29, Hinter dem Lämmchen 4 und Markt 5 nicht stufenlos zugänglich sein. In andere Gewerbeeinheiten (Braubachstraße 27, 31, Hinter dem Lämmchen 6, 8) sollen Menschen mit Behinderung nur über Hintereingänge gelangen können. In einem weiteren Fall soll über eine Klingel eine mobile Rampe angefordert werden (Markt 20). In einem Laden ist nur der Straßenverkauf stufenlos erreichbar (Markt 15). Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe, wie sie die Hessische Bauordnung für Verkaufs- und Gaststatten vorschreibt (§ 46), und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. dazu u. a. die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7481, und vom 31.01.2013, § 2683, sowie die entsprechenden Berichte des Magistrats, z. B. B 260 vom 23.04.2010, B 276 vom 22.06.2012, B 401 vom 10.10.2014 und B 326 vom 09.12.2016 - Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt) sind so nicht gewährleistet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Hintereingänge oder mobile Rampen keine gute Alternative zu einem stufenlosen Hauptzugang bilden: Gastronomen und Ladeninhaber müssen dann behinderten Kunden den Sondereingang aufschließen, was bei viel Betrieb problematisch sein kann. Im Laden oder Gastraum muss der Weg zur Hintertür frei gehalten werden - auch das ist bei kleiner Ladenflache oft nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2014BB 4011. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 24. Februar 2018OFOF 540/1Neue Altstadt - BarrierefreiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2018Sie sind hierOMOM 2891Neue Altstadt - BarrierefreiDirektanregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 1613Neue Altstadt - BarrierefreiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.