Neue Altstadt - Barrierefrei
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Braubachstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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- Nach Aussage der Umweltdezernentin im Umweltausschuss am 19. Februar war es offenbar unproblematisch, die umfassende Umg26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Braubachstraße per E-MailBegründung
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 und vom 31.01.2013, § 2683; B 260/10; B 276/12; B 401/14; B 326/16 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Hauptzugange jeder Gewerbeeinheit im Bereich des neuen Dom-Römer Areals ausnahmslos barrierefrei gestaltet werden und Zugange für Menschen mit Behinderungen nicht über Seiten- oder Hintereingange abgewickelt werden. Begründung: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsatzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zuganglich und nutzbar sind." (Bundesgleichstellungsgesetz 2002, §4) Laut der vorgestellten Planung sollen die Einheiten Braubachstraße 29, Hinter dem Lammchen 4 und Markt 5 nicht stufenlos zuganglich sein. In andere Gewerbeeinheiten (Braubachstraße 27, 31, Hinter dem Lammchen 6, 8) sollen Menschen mit Behinderung nur über Hintereingange gelangen können. In einem weiteren Fall soll über eine Klingel eine mobile Rampe angefordert werden (Markt 20). In einem Laden ist nur der Straßenverkauf stufenlos erreichbar (Markt 15). Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe, wie sie die Hessische Bauordnung für Verkaufs- und Gaststatten vorschreibt (§46), und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention1 sind so nicht gewahrleistet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Hintereingange oder mobile Rampen keine gute Alternative zu einem stufenlosen Hauptzugang bilden: Gastronomen und Ladeninhaber müssen dann behinderten Kunden den Sonderein -gang aufschließen, was bei viel Betrieb problematisch sein kann. Im Laden oder Gastraum muss der Weg zur Hintertür freigehalten werden - auch das ist bei kleiner Ladenflache oft nicht gegeben. 1 Vgl. dazu u.a. die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 7481 vom 28.01.2010 und § 2683 vom 31.01.2013 sowie die entsprechenden Berichte des Magistrats, z.B. B 260 vom 23.04.2010, B 276 vom 22.06.2012, B 401 vom 10.10.2014 und B 326 vom 09.12.2016 (Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt)
Inhalt
Antrag vom 24.02.2018, OF 540/1
Betreff: Neue Altstadt - Barrierefrei Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 und vom 31.01.2013, § 2683; B 260/10; B 276/12; B 401/14; B 326/16 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Hauptzugange jeder Gewerbeeinheit im Bereich des neuen Dom-Römer Areals ausnahmslos barrierefrei gestaltet werden und Zugange für Menschen mit Behinderungen nicht über Seiten- oder Hintereingange abgewickelt werden.
Begründung: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsatzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zuganglich und nutzbar sind." (Bundesgleichstellungsgesetz 2002, §4) Laut der vorgestellten Planung sollen die Einheiten Braubachstraße 29, Hinter dem Lammchen 4 und Markt 5 nicht stufenlos zuganglich sein. In andere Gewerbeeinheiten (Braubachstraße 27, 31, Hinter dem Lammchen 6, 8) sollen Menschen mit Behinderung nur über Hintereingange gelangen können. In einem weiteren Fall soll über eine Klingel eine mobile Rampe angefordert werden (Markt 20). In einem Laden ist nur der Straßenverkauf stufenlos erreichbar (Markt 15). Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe, wie sie die Hessische Bauordnung für Verkaufs- und Gaststatten vorschreibt (§46), und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention1 sind so nicht gewahrleistet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Hintereingange oder mobile Rampen keine gute Alternative zu einem stufenlosen Hauptzugang bilden: Gastronomen und Ladeninhaber müssen dann behinderten Kunden den Sonderein -gang aufschließen, was bei viel Betrieb problematisch sein kann. Im Laden oder Gastraum muss der Weg zur Hintertür freigehalten werden - auch das ist bei kleiner Ladenflache oft nicht gegeben. 1 Vgl. dazu u.a. die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 7481 vom 28.01.2010 und § 2683 vom 31.01.2013 sowie die entsprechenden Berichte des Magistrats, z.B. B 260 vom 23.04.2010, B 276 vom 22.06.2012, B 401 vom 10.10.2014 und B 326 vom 09.12.2016 (Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2014BB 4011. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 24. Februar 2018Sie sind hierOFOF 540/1Neue Altstadt - BarrierefreiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2018OMOM 2891Neue Altstadt - BarrierefreiDirektanregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 1613Neue Altstadt - BarrierefreiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, PARTEI und U.B. gegen 1 FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)