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1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326

Betreff:

  1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
  2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 401/14 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am
  3. Juni 2012 den ersten Bericht (B 276) vor, der den Bericht über Schritte zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" zusammenführte. Dem folgte turnusgemäß am 10.10.2014 der zweite Bericht (B 401). Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden in dem vorliegenden Bericht nach Dezernaten geordnet dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass der vorliegende Bericht auf dem Bericht B 401 aus 2014 aufbaut. Es werden Entwicklungen aufgezeigt, die sich in dem Zeitraum zwischen diesen beiden Vorlagen ergeben haben. Um umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits im Magistratsbericht B 401 vom 10.10.2014 Erwähnung fanden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Aus diesem Grunde werden auch Organisationseinheiten nicht aufgeführt, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird aus dem oben erwähnten Grunde im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. Die im Zeitraum seit dem letzten Bericht vorgenommenen baulichen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind in die Berichtstexte der einzelnen Dezernate integriert. Vorbemerkung: Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls (enhanced sense of belonging) formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden. Es wird die Schaffung von Strukturen angestrebt, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und tragen zur Humanisierung unseres Zusammenlebens bei. Dezernat I Oberbürgermeister Amt des Oberbürgermeisters: Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing entwickelt zurzeit ein gesamtstädtisches Konzept zur Neu-Frankfurter-Kommunikation, bei dem das Thema Barrierefreiheit mitgedacht und wenn möglich umgesetzt wird. Bei der nächsten Veranstaltung "Tage der offenen Tür" beabsichtigt das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, erneut Gebärdendolmetscher/-innen für Führungen im Römer zu beauftragen. Die Tourismus und Congress GmbH arbeitet seit Anfang 2011 unter dem Titel "Frankfurt am Main barrierefrei" daran, das touristische Angebot der Stadt barrierefrei zu gestalten und Reisende in Bezug auf Barrierefreiheit zu informieren und zu beraten. Für Endverbraucher, Journalisten und Reiseveranstalter und -büros - sowohl national als auch international - ist die Tourismus und Congress GmbH ein wichtiger Ansprechpartner. Im Folgenden werden die Maßnahmen erläutert, welche seit der letzten Berichterstattung im Mai 2014 diesbezüglich realisiert wurden: Das Projekt "Reisen für Alle" ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes Kooperationsvorhaben des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. und des Vereins Tourismus für Alle Deutschland e.V. - NatKo. Ziel ist die bundesweite Einführung eines Kennzeichnungssystems "Reisen für Alle". Die Tourismus und Congress GmbH beteiligt sich an dem Projekt, indem eine Mitarbeiterin im August 2015 an einer speziellen Schulung teilnahm und Datenerhebungen in touristischen Einrichtungen in Frankfurt durchführt. Die Tourist Information Hauptbahnhof wurde als eine der ersten Einrichtungen in Hessen erhoben (Dezember 2015) und offiziell zertifiziert. Für die nächsten Jahre sind weitere Erhebungen geplant, sodass das Kennzeichnungssystem flächendeckend umgesetzt werden kann. In der Tourist Information Römer wurde im August 2015 ein taktiles Leitsystem in Form von selbstklebenden Leitlinien und Aufmerksamkeitsfeldern verlegt, welches blinden und sehbehinderten Besuchern als Orientierung dient. Artikel 21 Zugang zu Informationen Das damalige Presse- und Informationsamt hat mitgeteilt, dass im zweiten Halbjahr 2016 mit der Einführung eines neuen Media-Players es möglich sein wird, im Bedarfsfall Videos mit Untertiteln zu versehen. Zurzeit wird geprüft, welche Personalressourcen für die Nutzung dieser Option notwendig werden. Seit September 2014 stehen touristische Informationen der Tourismus und Congress GmbH auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Der komprimierte Reiseführer mit Beschreibung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten wurde in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Main-Taunus erstellt und richtet sich an Menschen mit Lernbehinderungen, Leseschwächen, Hörbehinderungen etc. Den Reiseführer gibt es als PDF zum kostenlosen Download von der Homepage sowie in gedruckter Form auf Fachmessen und zum Versand. Die barrierefreien Stadtrundgänge der Tourismus und Congress GmbH (d.h. stufenloser Rundgang, Rundgang mit Gebärdensprachdolmetscher und "Frankfurt begreifen") sind das ganze Jahr buchbar. Der Rundgang "Frankfurt begreifen", welcher insbesondere die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt, wird zudem auch an öffentlichen Terminen angeboten. Im Dezember 2015 wurde ein Relaunch der gesamten Internetpräsenz der Tourismus und Congress GmbH durchgeführt und auch die Webseite http://www.frankfurt-tourismus.de/barrierefrei mit Informationen für Reisende mit Behinderung neu gestaltet. Artikel 29 Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die Tourismus und Congress GmbH nimmt regelmäßig an fachspezifischen Messen teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie Reisedestination zu vermarkten. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 gehören dazu die Teilnahme an der SightCity-Messe am Frankfurter Flughafen, Rehab in Karlsruhe sowie RehaCare in Düsseldorf. Des Weiteren unterstützt die Tourismus und Congress GmbH Veranstaltungen in Frankfurt am Main, die einen Bezug zum Thema Barrierefreiheit haben, als Kooperationspartner. So arbeitete die TCF auch bei der Organisation des Deutschen Seniorentags, der vom 2. bis
  4. Juli 2015 in Frankfurt stattfand, mit und präsentierte sich auf der begleitenden Messe am großen Frankfurt-Stand. Dezernat II Finanzen, Beteiligungen und Kirchen Mit Bericht B 401 vom 10.10.2014 wurde zuletzt über die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen im Dezernat III (jetzt Dezernat II) berichtet. Seitdem wurde durch das Beteiligungsmanagement eine Maßnahme für die Tourismus + Congress GmbH bewilligt. Diese kann aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Für die weiteren städtischen Gesellschaften sind die jeweiligen Fachdezernate gemäß Dezernatsverteilungsplan zuständig. Im aktuellen Berichtszeitraum ist das Kassen- und Steueramt in eine neue Liegenschaft, Stephanstraße 15, umgezogen. Im Rahmen dessen wurde das neue Dienstgebäude barrierefrei ertüchtigt. Da über die weitere Nutzung des Dienstgebäudes Paulsplatz 9 aktuell noch keine Entscheidung getroffen wurde, ist der bewilligte Umbau des Personenaufzuges zunächst zurückgestellt worden. Die Maßnahmen sind ebenfalls in der Tabelle dargestellt. Beschreibung der Maßnahme Adresse Erläuterungen zu Wirksamkeit Planung / Baubeginn Monat Planung /Baubeginn Jahr Nachrüstung Drehtürenantriebe und elektronische Türöffner (Haupteingang und Geschosstüren Büroetagen) Stephanstr. 15 Barrierefreier Zugang zum Gebäude ist gewährt 03 2016 Anforderungsgerechter Umbau Behindertentoilette Stephanstr. 15 Optimierung der bereits vorhandenen Behindertentoilette 04 2016 Umbau des Aufzuges (Bedienelemente, Sprechansage, Spiegel, Handlauf) Paulsplatz 9 Optimierung der Bedienbarkeit, barrierefreier Zugang zum Gebäude 2017 taktiles Leitsystem im Innenraum Touristeninfo am Römerberg Am Römerberg bessere und eigeständige Orientierung im Innenraum 07 2015 Zu den Artikeln der UN-BRK wird wie folgt Stellung genommen: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Im Rahmen seines Verwaltungshandelns ist das Dezernat II stets darauf bedacht, Menschen mit Behinderung nicht zu benachteiligen. Artikel 5 Diskriminierung Bei der Aufgabenerfüllung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Eine Benachteiligung von Frauen mit Behinderung kann nicht festgestellt werden. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Innerhalb des Dezernates II wird im Publikumsbetrieb durch die Serviceorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Im Rahmen der Aufgabenerledigung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Das Dezernat II sieht es als Führungsaufgabe, die Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes bei seinen Mitarbeitern zu fördern und wird die Thematik künftig in Führungskräfteschulungen integrieren. Artikel 9 Zugänglichkeit Bei geplanten Baumaßnahmen wird stets ein Augenmerk auf die Möglichkeiten der barrierefreien Umsetzung gelegt, sofern nicht weitere zu beachtende Richtlinien entgegenstehen. Bei der Neuanmietung der Liegenschaft Stephanstraße 15 wurde eine besondere Priorität auf die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit gelegt. Hierzu wurden der Gebäudeeingang sowie die Zugänge zu den Büroetagen barrierefrei ertüchtigt. Die bereits im Gebäude vorhandene Behindertentoilette, welche aber nicht den Anforderungen entsprach, wurde ebenso anforderungsgerecht umgebaut. Durch den Einbau der sich automatisch öffnenden Eingangstür im Haus Paulsplatz 9 sowie des sich dort befindlichen Aufzugs ist der barrierefreie Zugang für Menschen im Rollstuhl möglich. Um die Bedienung des Aufzuges für Rollstuhlfahrer zu erleichtern, ist ein Umbau der Bedienelemente auf niedrigere Höhe vorgesehen. Ebenso soll der Aufzug mit einer Sprechansage zur erreichten Etage, einem Spiegel sowie einem Handlauf ausgestattet werden. Zur Begrüßung und Information der Besucher des Dezernates II steht sowohl im Paulsplatz 9 sowie in der Stephanstraße 15 ein Empfangsdienst zur Verfügung. Eine zusätzliche Beschilderung in Brailleschrift ist dadurch entbehrlich. Artikel 21 Zugang zu Informationen Im Bereich der Publikationen wird auf eine barrierefreie Gestaltung und Darstellung geachtet. Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Bei der Besetzung von Stellen werden die gesetzlichen Regelungen des AGG sowie die entsprechende Rechtsprechung eingehalten und im Ablauf des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden durch das Dezernat II wiederkehrend Behindertenwerkstätten beauftragt, einfache Tätigkeiten, wie z. Bsp. die Aktenvernichtung, auszuführen. Dezernat III Personal und Gesundheit Personal- und Organisationsamt: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Das Personal- und Organisationsamt setzt sich wie in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau für die Einhaltung und Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung ein. Dabei werden bestehende Verwaltungsvorschriften immer wieder geprüft, neue Leitziele erstellt und Praktiken angepasst. Mit einer Beschäftigungsquote von 11,05 % im Jahr 2015 bestätigt die Stadtverwaltung wieder die am 01.02.2011 in Kraft getretene interne Integrationsvereinbarung, die Beschäftigungsquote von über 10 % auf Dauer zu festigen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt mit diesem stetigen Erfolg ein weiteres Zeichen bei ihren vorbildlichen Inklusions-Anstrengungen, die sie als Arbeitgeberin seit vielen Jahren leistet. In fast jedem Amt und Betrieb beschäftigt die Stadt erheblich mehr schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als vom Gesetz vorgeschrieben. Zur Verfolgung und Realisierung der mit Magistratsbeschluss vom 19.10.2015 neu angepassten temporären Ziele zur stadtinternen Integrationsvereinbarung wurden Projektgruppen gebildet. Das Personal- und Organisationsamt, die Schwerbehindertenvertretungen und der Gesamtpersonalrat arbeiten gemeinsam an folgenden Themen: Projektgruppe: Schwerbehindertenvertretung Auftrag: Weiterentwicklung und Stärkung der Schwerbehindertenvertretung Projektgruppe: Fachsymposium Inklusion Auftrag: Durchführen eines Fachsymposiums Inklusion in der Arbeitswelt im Jahr 2018 Projektgruppe: Handlungsoptionen zur Umsetzung der UN-Konvention Auftrag: Erarbeiten von Handlungsoptionen auf der Grundlage des Aktionsplans der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Projektgruppe: Handlungsansätze und Rahmenbedingungen Auftrag: Prüfen der Handlungsansätze und Rahmenbedingungen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Das Thema Inklusion ist ein fester Bestandteil des städtischen Fortbildungsprogramms. Es findet sich im Schulungsbereich der Führungskräfteentwicklung und im Themenbereich Betriebliches Gesundheitsmanagement im speziellen Unterthemenbereich Inklusion sowie in weiteren Bereichen, wie Bürger/innen- und Serviceorientierung, Verwaltung und Personalservice wieder. Die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention wurden bisher im Rahmen der Fortbildungsangebote "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis" sowie "Diversität - Mosaik der Arbeitswelt" vermittelt. Mit der neuen Fortbildungsbroschüre 2016 - 2018 wird ein weiteres Angebot in das Fortbildungsprogramm aufgenommen, das sich u. a. mit Inklusion unter dem Aspekt "Leichte Sprache" befasst. Darüber hinaus werden auch im Rahmen der Fortbildungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. zu den Grundlagen der Personalservicearbeit und zum Beurteilungswesen die entsprechenden Rechtsgrundlagen unter dem Aspekt der Vermeidung der Benachteiligung im Arbeitsalltag/Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers behandelt. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch ein spezielles Fortbildungsangebot "Gebärdensprachkurs". Alle städtischen Fortbildungen werden auch bereichsbezogen angeboten. Sie können von Menschen mit und ohne Behinderung besucht werden. Bei Bedarf werden vom Personal- und Organisationsamt Gebärdensprachdolmetscher/innen vermittelt. Im IT-Bereich werden für blinde und hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter/innen Einzelschulungen angeboten. Artikel 5 Diskriminierung Eine Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen findet aus unserer Sicht nicht statt. Bei Einstellung sowie im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerber/innen zu geben. Bei Stellenausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerber/innen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen bestehen aus unserer Sicht nicht. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Unter dem Motto "Komm mit, mach mit, bleib fit!" fand am 24.06.2015 der gesamtstädtische Gesundheitstag der Stadt Frankfurt am Main statt. Mit großem Engagement und der tatkräftigen Unterstützung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtete der Arbeitskreis Betriebliche Gesundheitsförderung diesen außergewöhnlich erfolgreichen Gesundheitstag aus. Eingeladen waren auch "Behinderten-Sportvereine", wie zum Beispiel der Rollstuhl Sportclub Frankfurt (Tischtennis), die Mainhatten Skywheelers (Rollstuhlbasketball), der Hessische Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. (Rollstuhlparcours), die TG Unterliederbach mit einem Behindertenmannschaftssport (Torball für Blinde und Sehbehinderte) sowie der Deutsche Alpenverein mit einer Klettertherapie für Menschen mit Einschränkungen. Alle Akteure überzeugten mit interessanten und hoch informativen Angeboten, die die Teilnehmenden zum Mitmachen, Ausprobieren und gedanklichen Austausch anregten. Wie viele Beschäftigte im Nachgang berichteten, wurden die Aktionen als Herausforderung und Bereicherung erlebt. Der Gesundheitstag der Stadt Frankfurt am Main zeigte, dass Sport helfen kann, die Menschen für Themen zu sensibilisieren, Inklusion zu fördern und Barrieren im Kopf abzubauen. Das außergewöhnliche Erlebnis- wie Informationsangebot und die persönlichen Kontakte boten nicht eingeschränkten Menschen die Möglichkeit, sich in die Lage von Behinderten zu versetzen. Neuland für Viele, aber dank dieser Aktion konnten Sichtweisen verändert und Gedanken für vielfältige Ideen zum Thema Inklusion geöffnet werden. Erfolgreich wurde inzwischen das Thema Inklusion als
  5. Säule in das Betriebliche Gesundheitsmanagement integriert und das städtische Intranet in diesem Sinne ergänzt. Den städtischen Mitarbeiter/inne/n steht somit ein zentrales Informationsportal zur internen Umsetzung der UN-BRK bei der Stadtverwaltung zur Verfügung. Auch der jährliche Bericht des Magistrats zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main wird in Zukunft dort abrufbar sein. Für interessierte Personen wurde ein Flyer "Menschen mit Behinderung/Das sollten Sie wissen" entwickelt und allgemein zur Verfügung gestellt. Das Personal- und Organisationsamt unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderen Bedürfnissen auf vielfältige Weise und schärft zudem - um die gemeinsame Arbeit an einer Kultur der Inklusion voranzubringen - das Bewusstsein für die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, Hindernisse zu erkennen und abzubauen. Mit individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Arbeitssituation wurde der gute Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen unter Mithilfe der Schwerbehindertenvertretungen weiter optimiert. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Personal- und Organisationsamt gewährleistet einen barrierefreien Zutritt zu seinem Dienstgebäude in der Alten Mainzer Gasse
  6. Alle Schulungs- und Ausbildungsräume sind für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar. Ein Aufzug sowie zwei Toilettenanlagen für Menschen im Rollstuhl sind im Dienstgebäude vorhanden. Beim derzeitigen Um- und Ausbau des Dienstgebäudes in der Alten Mainzer Gasse 4, werden die barrierefreien Maßnahmen weiter ausgebaut. Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt ist Anlaufstelle für das unterschiedlichste Publikum, selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung. Daher sehen wir ein zielstrebiges und strukturiertes Vorgehen bei der Inklusion als wichtig an. Zumal es sich hier nicht um "neu geschaffenes Recht", sondern die Umsetzung ganz selbstverständlicher Rechte jedes Einzelnen handelt. Im Gesundheitsamt ist dieser Betrachtungswinkel mittlerweile so routiniert, dass z. B. bei baulichen Maßnahmen neben der eigenen Expertise, schon sehr früh im Planungsprozess die Schwerbehindertenvertretung wie auch die Arbeitsmedizin und der Sicherheitsschutz mit ihrem Knowhow eingebunden werden. Damit sind von fachkundiger Seite Aspekte der UN-Konvention eingebracht. Die Einführung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen befürworten wir, da es hierdurch zu einer "Verbindlichkeit" kommt, die die Inklusion noch forcierter voranschreiten lässt und zu einem Selbstverständnis im täglichen Handeln führt. Wichtig ist hierbei, dass die Ziele klar und deutlich formuliert sind - unter Berücksichtigung städtischer Vorgaben, Machbarkeit und knapper (werdender) Budgets. Aufgrund der Vielschichtigkeit und breit gefächerten Formulierungen in der Behindertenrechtskonvention ist die Umsetzung in vielen Teilen offen und bedarf der Konkretisierung. Bei Umsetzungen z.B. im Rahmen der Optimierung des Wegeleitsystems orientierte sich das Gesundheitsamt an den DIN-Normen. Aber immer mit dem Unsicherheitsfaktor "Reicht das aus?/Ist die Norm damit erfüllt?", da es bislang keine klaren Vorgaben bzw. festgelegten Mindeststandards gibt. Im Sinne eines einheitlichen Handelns der Stadtverwaltung, auch in die Richtung gehend, dass sich die Bürgerinnen und Bürger z.B. darauf verlassen können, dass in allen öffentlichen Gebäuden dieser Stadtverwaltung ein Mindeststandard vorliegt (z. B. alle Stellen sind mit dem Rollstuhl zu erreichen), ist die Einführung von Standards sinnvoll. Gerade für Baumaßnahmen wird ein Frankfurter Aktionsplan mit verbindlichen Richtlinien, Ausschreibungskriterien, Leitfäden etc. zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als sinnvoll erachtet, da oftmals 'nach oben alles offen ist', d. h. es eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit denkbar wären. Dies ist z.B. bei der Gestaltung von Evakuierungsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen der Fall. Hier sind z. B. in der Brandschutzordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Ebenso wird bei der Raumverteilung darauf geachtet, dass mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst ebenerdig in der Nähe von Notausgängen ein Büro erhalten. Auch hier stellt sich wieder die Frage: Ist die UN-Konvention hinsichtlich Artikel 11 damit erfüllt oder sind weitergehende Maßnahmen erforderlich? Da aber generell nicht geregelt ist, wie weit hier die Bemühungen der Ämter mindestens gehen sollen, kommen an dieser Stelle persönliche Einschätzungen zum Tragen. Das führt dazu, dass in allen Dienstgebäuden unterschiedlich gehandelt wird. Durch die Schaffung von Mindeststandards kann dies minimiert werden, sodass für alle mobilitätseingeschränkten Personen Klarheit herrscht. Für das alltägliche Arbeiten in den Ämtern, bei dem konkrete Entscheidungen getroffen werden müssen, würde das zu einer erheblich besseren Umsetzung der UN-Konvention und Zeitersparnissen beitragen. Der Verweis auf das Positionspapier der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft ist hier wenig hilfreich. Die in dem Positionspapier genannten Maßnahmen sind ähnlich wie die UN-Konvention sehr unkonkret. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel hat das Gesundheitsamt generell darauf hingewirkt, dass Zugangshindernisse und -barrieren konsequent abgebaut wurden. Das Dienstleistungsangebot des Gesundheitsamtes kann barrierefrei, auch von Menschen mit Behinderung, uneingeschränkt genutzt werden. Speziell zu Artikel 25 Gesundheit: Das Gesundheitsamt fördert das Projekt der Mobilen Kinderkrankenpflege des Diakonischen Werks. Im Rahmen dieser Förderung besteht eine Konzentration auf behinderte und chronisch kranke Kinder. Mit dieser Förderung wird eine häusliche fachspezifische Kinderkrankenpflege sichergestellt, die keine Krankenkassenleistung darstellt. Drogenreferat: Zur UN-BRK: Die bestehenden Verwaltungsvorschriften, Praktiken und Leitlinien, die sich aus der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen ergeben, werden vom Drogenreferat umgesetzt. Kooperationspartner des Drogenreferates sind die Träger der Drogenhilfe in Frankfurt am Main. Als Träger der freien Wohlfahrtspflege ist die Umsetzung der UN-BRK für sie obligatorisch. Menschen, die Einrichtungen und Projekte der Sucht- und Drogenhilfe aufgrund ihrer Abhängigkeitserkrankungen nutzen, sind seelisch behindert, beziehungsweise von seelischer Behinderung bedroht (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Angebote der Drogenhilfe sind somit auch als Leistungen i.S.d. §§ 53 ff SGB XII zu verstehen. Im Rahmen der Möglichkeiten der Drogenhilfe werden die Forderungen der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Arbeit berücksichtigt. Zur Barrierefreiheit: Die Büroräume des Drogenreferates sind stufenlos, auch für Rollstuhlfahrer erreichbar. Ein geeigneter Sanitärraum ist nicht vorhanden. Dezernat IV Planen und Wohnen Denkmalamt: Im Rahmen denkmalschutzrechtlicher Beratungen und Genehmigungen kann durch das Denkmalamt die barrierefreie Ausführung weder verlangt noch geprüft werden. Allerdings finden Maßnahmen in Kulturdenkmalen, die ausdrücklich der Barrierefreiheit dienen, besondere Beachtung und haben in der Genehmigungspraxis einen hohen Stellenwert. Innerhalb des Denkmalamtes sind alle Bereiche auch für Menschen mit Behinderung erreichbar. Im Rahmen von Führungen oder Vorträgen wird auf die Barrierefreiheit geachtet. Dies ist jedoch auf Baustellen nicht vollumfänglich möglich. Der Internetauftritt des Denkmalamtes wurde 2014 barrierearm umgestaltet. Stadtplanungsamt: Wie in den vorhergehenden Stellungnahmen zu den Berichten des Magistrats B 725 v. 28.08.2009, B 266 v. 23.04.2010, B 276 v. 22.06.2012, B 401 v. 10.10.2014 detailliert ausgeführt, ist das Stadtplanungsamt bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Ziele der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Dies geschieht zeitlich fortlaufend insbesondere auch im Rahmen der Wohnungsbauförderungsprogramme und in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten und der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft. Im Zusammenhang mit der jährlichen Programmanmeldung für den geförderten Wohnungsbau berät das Stadtplanungsamt regelmäßig Investoren zum barrierefreien Bauen. Förderrichtlinien werden unter Berücksichtigung aller Belange kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Bestehende Regelungen, Normen und Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, werden der Prüfung von Förderanträgen zugrunde gelegt. Auch der öffentliche Raum wird auftragsgemäß seitens des Stadtplanungsamtes beplant. Im Rahmen des Ausbauprogramms Schöneres Frankfurt werden Konzepte zur Restrukturierung sowie Revitalisierung des öffentlichen Raums erarbeitet und baulich umgesetzt. Regelmäßig werden diese Projekte mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Die Erfahrungen aus den Beratungen bzw. aus der Umsetzung münden in Richtlinienpapiere, die innerhalb des Magistrats abgestimmt werden und somit für die weiteren baulichen Umsetzungen sowie für den Unterhalt maßgeblich sind. Vor diesem Hintergrund sind weitere gesonderte städtische Regelwerke aus Sicht des Stadtplanungsamtes derzeit nicht erforderlich. Stadtvermessungsamt: Das Dienstgebäude "Kurt-Schumacher-Straße 10" selbst ist aufgrund seiner Architektur, des Brandschutzes etc. nicht vollkommen barrierefrei. Mehrere schwergängige Türen wurden inzwischen mit Mitteln des hierfür zur Verfügung stehenden Förderfonds beim Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht bzw. Zuschuss des Landeswohlfahrtsverbandes umgebaut und elektrische Türöffner installiert (u. a. in der Tiefgarage). Aufgrund unseres Zuwendungsantrages vom 16.12.2015 wurden dem Stadtvermessungsamt mit Schreiben vom 01.02.2016 Mittel in Höhe von 10.293,50 € für die barrierefreie Ertüchtigung schwergängiger Brandschutztüren von der Stabsstelle Inklusion des Dezernats Soziales, Senioren, Jugend und Recht für das Jahr 2016 bewilligt. Durch die Bewilligung dieser Gelder wurde die Stadtwerke Holding am 13.07.2016 mit dem Umbau von fünf schwergängigen Teeküchentüren (Brandschutztüren) mit elektromagnetischen Türfeststelleinrichtungen beauftragt. Amt für Wohnungswesen: Zu Artikel 9 und Artikel 21: Eine behindertengerechte Anpassung der Aufzüge ist mit dem Vermieter des Gebäudes bereits ausgehandelt. Die Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2016 geplant. Weiterhin werden alle Eingangstüren zu den Stockwerken und die Türen im Erdgeschoss behindertenfreundlich und barrierefrei mit elektromotorischen Türantrieben ausgestattet. ABG Frankfurt Holding: Die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit unserer Aufzugsanlagen wird Zug um Zug durch vertretbare Umbaumaßnahmen ausgeführt, wie z. B. durch Anböschung oder Erstellung von Rampen im Außenbereich, zusätzliche Installationen von Treppenliften im EG-Bereich. Für diese Umsetzung hat sich die ABG einen Zeitraum von 5 Jahren (seit 2013) gesetzt. Lediglich bei einer geringen Anzahl unserer Aufzugsanlagen steht der Aufwand in keinem Verhältnis der durchzuführenden Maßnahmen einer DIN-gerechten Ausführung von notwendigen Rampen aufgrund nicht vorhandener Grundstücksflächen in den Außenanlagen bzw. Flächen innerhalb des Eingangsbereiches des Gebäudes. Oder aber, die Aufzugstüren entsprechen hier nicht der vorgesehenen Breite im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Gleichwohl sind diese Aufzugsanlagen jedoch geeignet, um in der Mobilität eingeschränkten Personen einen beschwerdefreien Zugang zu ihren Wohnungen zu verschaffen. Für einzelne Maßnahmen zur Überwindung von vorhandenen Barrieren steht die ABG jedoch darüber hinaus bereit, individuelle Lösungen mit den betroffenen Mietern/Innen zu finden. Unsere Neubauprojekte werden längst an behinderten- und seniorengerechten Standards ausgerichtet. Die ABG ist in Bezug auf den demografischen Wandel und akut betroffene Mieter mit Behinderung gut vorbereitet, z. B. durch den Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme oder den Siedlungsservice, der bei Bedarf für Einkäufe, Haushaltsaufgaben etc. in Anspruch genommen werden kann. Dezernat V Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT Bürgeramt, Statistik und Wahlen: Artikel 9 Zugänglichkeit Wir haben in den letzten Jahren aus Mitteln des Dezernats Soziales, Senioren, Jugend und Recht und aus Eigenmitteln diverse Baumaßnahmen durchgeführt, um die Barrierefreiheit in unseren Dienstgebäuden zu erreichen bzw. zu verbessern. Es ist geplant, die Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel weiterzuführen. Bei der Neuanmietung von Standorten melden wir im Voraus unsere Anforderungen an die Barrierefreiheit beim Eigentümer/Vermieter an und überwachen die Umsetzung. Im Bereich Wahlen wurden die Wahllokale, die bislang nicht barrierefrei waren, mit Rampen ausgestattet, um allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den Wahllokalen zu ermöglichen. Näheres ist der Tabelle zu entnehmen: Beschreibung der Maßnahme Adresse Erläuterungen zu Wirksamkeit Planung / Baubeginn Monat Planung /Baubeginn Jahr Barrierefreie Ertüchtigung der Verkehrswege im Bürgeramt Sachsenhausen Große Rittergasse 103 Einbau einer behindertengerechten Automatiktür zwischen Info- und Bedienbereich (gleichzeitig Zugschutz) 06 2014 Barrierefreier Umbau einer Mitarbeitertoilette in der Verwaltungsabteilung Zeil 3 Umbau des Anschlags einer Mitarbeitertoilette zur verbesserten Zugänglichkeit für Gehbehinderte 01 2016 Barrierefreier Umbau einer Kundentoilette für Behinderte im Zentralen Bürgeramt Zeil 3 Komplettsanierung einer Kundentoilette für Behinderte auf aktuelle Standards hin 04 2016 Barrierefreie Ertüchtigung der Verkehrswege in Wahllokalen diverse Insbesondere Instandsetzung oder Anbringung von Rampen für Rollstuhlfahrer fortlaufend fortlaufend Barrierefreie Einrichtung des neuen Bürgeramts Höchst Dalbergstr. 14 Einbau von behindertengerechten Toiletten / Verbauen von rollstuhlgeeigneten Teppichböden / Vermeiden von Stufen u. Hindernissen 12 2013 Artikel 21 Zugang zu Informationen In der Statistik spielt das Thema Barrierefreiheit seit Jahren eine große Rolle. Dort wird daran gearbeitet, alle Veröffentlichungen möglichst barrierefrei anzubieten. Viele Veröffentlichungen sind bereits barrierefrei, bei anderen wird die Verwirklichung angesichts der Komplexität des Themas noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, Stabsstelle E-Government und Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Die allgemeinen Verpflichtungen nach Artikel 4 werden vom Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, von der Stabsstelle E-Government und von der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform eingehalten. Artikel 5 Diskriminierung Bewerber/innen mit Behinderungen werden bei Stellenbesetzungen im Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, in der Stabsstelle E-Government und in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Den Mitarbeiter/innen des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik, der Stabsstelle E-Government und der Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform stehen alle Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen zu diesem Themenschwerpunkt offen. Artikel 9 Zugänglichkeit Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Auftrages "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" sind beim Amt für Informations-und Kommunikationstechnik weiterhin nicht geplant. Wie bereits in den letzten Jahren dargestellt, wurde für unser Amt im Jahr 2010 ein neues Dienstgebäude (Rechenzentrum der Stadt Frankfurt am Main) erstellt. Hierbei wurden die Anforderungen der hessischen Bauordnung gemäß § 46 erfüllt. Der öffentliche Bereich des Gebäudes wurde entsprechend der DIN-Normen barrierefrei gebaut. Die Barrierefreiheit wird durch die Vorratshaltung von Ersatzteilen zur umgehenden Reparatur notwendiger Techniken gewährleistet. Die Voraussetzungen an eine familien-, mobilitäts- und seniorengerechte Nutzung des Gebäudes sind somit im Rahmen der Planungs- und Bauphase durch die Beteiligung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen worden. Beim Dienstgebäude handelt es sich darüber hinaus um ein Rechenzentrum mit besonderen Sicherheitsanforderungen ohne regulären Publikumsverkehr und Sprechzeiten. Besucher/innen werden grundsätzlich im Gebäude begleitet, weshalb auf eine Beschilderung generell verzichtet wurde. Die Personenaufzüge sind mit einer Sprachansage ausgestattet. Zudem ist das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlich für die Bereitstellung von Informationen der Stadt Frankfurt am Main im Internet (www.frankfurt.de) und für das stadtinterne Intranet. Beide Angebote werden seit vielen Jahren barrierefrei zur Verfügung gestellt. Artikel 21 Zugang zu Informationen Die barrierefreie Bereitstellung von Informationen wird ständig überprüft und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Liegenschaftsamt: Bei allen Neuanmietungen von Liegenschaften für städtische Bedarfe ist die barrierefreie Ausstattung der Liegenschaft Bedingung für den Vertragsschluss. Liegenschaften im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main werden sukzessive barrierefrei saniert. Beispielsweise wurde 2015 an die Verwaltungsstelle Kalbach, altes Kalbacher Rathaus, eine Rampe für einen barrierefreien Zugang angebaut. Diese Maßnahme mit einem veranschlagten Gesamtbudget in Höhe von 53.000 € (brutto), wurde vom Dezernat VIII mit einer Zuwendung in Höhe von 31.668 € unterstützt. Exemplarisch sei auch die umfangreiche Sanierung der Liegenschaft Justinianstraße 5 (Holzhausenschlösschen) benannt, welche in 2016 abgeschlossen wurde. Hier war die Stadt Frankfurt am Main mit einem Kostenanteil von 2.149.114 € insbesondere an dem Projektteil "Barrierefreie Erschließung" beteiligt. Dezernat VI Verkehr Straßenverkehrsamt: Zur Förderung des Fußgängerverkehrs wird bei dem Neubau von Haltestellen, Gehwegen und Signalanlagen eine Barrierefreiheit gewährleistet. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Querungsstellen mit einer Breite von ca. 2,0 m mit einer Randsteinhöhe von 0 - 3 cm für gehbehinderte Menschen ausgebaut werden. Für sehschwache Menschen wird bei Querungsstellen mit derselben Breite eine Randsteinhöhe von 3 - 6 cm eingerichtet. Zusätzlich werden die Signalanlagen mit Akustiken ausgestattet. Ein Pilotton erleichtert das Auffinden der Lichtsignalanlage und der Freigabeton, der von einem Vibrationstaster unterstützt wird, zeigt die Freigabe an. An reinen Fußgängerschutzanlagen werden die Freigabezeiten für zu Fuß Gehende und Kraftfahrzeuge mittels Infrarotdetektoren bemessen. Durch die Aufstellung von Pollern auf Gehwegen und der Anbringung von Markierungen von Sperrflächen auf der Fahrbahn wird die Sicht auf Fußgängerüberwege gewährleistet. Des Weiteren erfolgen Sperrungen bzw. Teilsperrungen bei Baumaßnahmen, sofern dies erforderlich ist. Bei Notwendigkeit werden Fußgängerüberwege angelegt oder temporäre Lichtsignalanlagen aufgestellt. Es werden Kontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durchgeführt. Es erfolgt eine Führung und Fortschreibung einer Liste, in der alle allgemeinen Sonderparkplätze für Schwerbehinderte aufgeführt sind. Diese sind auf der Website www.frankfurt-handicap.de abrufbar. In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt 57 Lichtsignalanlagen mit signaltechnischen Zusatzeinrichtungen ausgerüstet. Dabei handelt es sich um folgende Lichtsignalanlagen:
  7. Adolf-Miersch-Straße / Lyoner Straße
  8. Alt Nied/Oeser Straße / An der Wörthspitze
  9. Bockenheimer Anlage / Leerbachstraße
  10. Berger Straße / Friedberger Anlage
  11. Bolongarostraße / Ludwig-Scriba-Straße
  12. Darmstädter Landstraße / Babenhäuser Landstraße
  13. Deutschherrnufer / Speckweg / Gerbermühlstraße / Mainwasenweg
  14. Dillenburger Straße / Kaltmühlstraße
  15. Dillenburger Straße / Zeilweg
  16. Eschersheimer Landstraße / Marbachweg / Am Dornbusch
  17. Eschenheimer Anlage / Petersstraße / Peterstor
  18. Eckenheimer Landstraße/Hauptfriedhof Nord/Kaiser-Sigmund-Straße/Kühornshofweg
  19. Eckenheimer Landstraße / Hauptfriedhof Süd / Malapertstraße
  20. Eckenheimer Landstraße / Scheffeleck / Eschenheimer Anlage
  21. Eckenheimer Landstraße / Marbachweg
  22. Eckenheimer Landstraße / Nationalbibliothek
  23. Europaallee / Emser Brücke
  24. Europaallee / Stevensonstraße
  25. Europaallee / Hattersheimer Straße
  26. Europaallee / Pariser Straße
  27. Friedberger Landstraße / Merianstraße
  28. Friedberger Tor / Konrad-Adenauer-Straße / Vilbeler Straße
  29. Friedberger Tor / Seller Straße / Bleichstraße
  30. Gießener Straße / Theobald-Ziegler-Straße / Süd
  31. Gießener Straße / Theobald-Ziegler-Straße / Nord
  32. Walter-Kolb-Straße / Elisabethenstraße / Dreikönigstraße
  33. Europa-Allee / Güterplatz / Osloer Straße / Hohenstaufenstraße
  34. Gutleutstraße / Zanderstraße
  35. Heerstraße / Eberstadtstraße
  36. Homburger Landstraße / Marbachweg
  37. Homburger Landstraße Hausnr. 732 / Konrad-Duden-Weg
  38. Hügelstraße / Jean-Monnet-Straße / Nordzubringer A661
  39. Hunsrückstraße / Wartburgstraße / Heimchenweg
  40. Ludwig-Landmann-Straße / Heerstraße
  41. Mörfelder Landstraße / Stresemannallee
  42. Mörfelder Landstraße / Großer Hasenpfad
  43. Flößerbrücke / Wasserweg / Deutschherrnufer
  44. Ignatz-Bubis-Brücke/Frankensteiner Platz/Seehofstr./Deutschherrnufer/Dreieichstr.
  45. Offenbacher Landstraße / Balduinstraße
  46. Olof-Palme-Straße / Höhe Aldi Markt
  47. Oeser Straße / Spielmannstraße
  48. Weißfrauenstraße / Bethmannstraße / Münzgasse / Seckbächer Gasse
  49. Battonstraße / Kurt-Schumacher-Straße
  50. Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße
  51. Praunheimer Landstraße / An den Geiselwiesen
  52. Praunheimer Landstraße / Hausnummer 206
  53. Nibelungenallee / Eckenheimer Landstraße / Adickesallee
  54. Rosa-Luxemburg-Straße / Graf-von-Stauffenberg-Allee
  55. Sindlinger Kreisel / Sindlinger Bahnstraße / Höchster Farbenstraße
  56. Stresemannallee / Gartenstraße
  57. Stresemannallee / Paul-Ehrlich-Straße
  58. Stresemannallee / Kennedy-Allee
  59. Stresemannallee / Oskar-Sommer-Straße / Straßheimstraße
  60. Stresemannallee / Tiroler Straße / Heimatring
  61. Stresemannallee / Unter den Platanen
  62. Stresemannallee / Unter den Eschen / Unter den Eichen
  63. Stresemannallee / S-Bahn-Station Stresemannallee Amt für Straßenbau und Erschließung: Das Dezernat VI setzt bei Straßenbauprojekten, unabhängig ob städtische oder Investorenprojekte, kontinuierlich auf barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum. Hierzu werden die einschlägigen technischen Regelwerke und sonstigen Vorgaben konsequent eingehalten. Zu den Artikeln im Einzelnen: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Der vom Dezernat VI entwickelte sogenannte Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt", welcher für Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum als Planungshilfe für eine einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit seit 2009 dient, wurde in den Jahren 2014/2015 fortgeschrieben. In die Fortschreibung flossen die Erfahrungen aus Straßenbauprojekten der letzten Jahre ein mit dem Ziel, die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen noch besser im Straßenbau berücksichtigen zu können. Die Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Betroffenen und den einschlägigen Verbänden wurden aufgenommen. Der aktuelle Arbeitsplan Barrierefreiheit für Frankfurt vom 26.10.2015 ist Grundlage bei allen Straßenbauprojekten. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernats VI sind im Laufe der letzten Jahre zum Thema Barrierefreiheit geschult worden. Es besteht ein verstärktes Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Verbesserungsanregungen im Bestandsstraßennetz auf Vorschlag von Verbänden und Betroffenen werden kurzfristig geprüft und nach den Möglichkeiten umgesetzt. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Straßenbau und Erschließung ist im Jahr 2015 in ein neues Dienstgebäude in der Nähe der Galluswarte gezogen. Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an die Barrierefreiheit, so hat es zum Beispiel Aufzüge mit Lautsprecheransagen oder die Beschriftung der Treppenhandläufe mit Brailleschrift. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Straßenbauprojekten umgesetzt, die nach den Vorgaben zur Barrierefreiheit geplant und gebaut wurden. Einige dieser Projekte sind hier im Folgenden aufgeführt, die Liste ist nicht abschließend:
    • Kreisel Morgenstern-/Schneckenhofstraße: Einrichtung eines Kreisverkehrs mit barrierefreien Querungen unter Verkürzung der Querungslängen
    • Bahnhof Höchst-Nordseite: Umgestaltung des gesamten Vorplatzes unter Aufnahme und Ordnung der Funktionen auf der Platzfläche und Einrichtung eines Leitsystems
    • Atzelbergplatz: Neugestaltung des gesamten Platzes
    • Bahnhof Rödelheim-Ostseite: Neugestaltung des gesamten Platzes
    • Wilhelm-Epstein-Straße: Neugestaltung des Straßenzuges unter Einrichtung von barrierefreien Querungen und Leitsystemen
    • Gehwegnase Grethenweg/Mailänder Straße: Verkürzung der Querungslängen und Einrichtung von Leitsystemen
    • Martin-Elsässer-Platz: Neugestaltung des gesamten Platzes, Errichtung einer Skulptur mit Brailleschrift
    • Honsell-/Osthafenbrücke: Barrierefreie Gestaltung der Brücken und deren Anschlüsse an das umliegende Straßennetz
    • Diverse Anpassungen von Querungen ("Gehwegnasen") Noch in Bau befinden sich u. a. die Projekte:
    • Heerstraße: Umgestaltung des gesamten Straßenabschnittes, barrierefreie Querungen und Leiteinrichtungen
    • Deutschherrnufer/Frankensteiner Platz: Umgestaltung des gesamten Straßenabschnittes und des Platzes, barrierefreie Querungen und Leiteinrichtungen
    • Taunustor: Umgestaltung des gesamten Straßenabschnittes, Einrichtung barrierefreier Querungen und Leitsysteme
    • Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen, Programm 2014/2015 Anhebung der Bordhöhen und Einbau von Leitelementen, Installation von akustischen Fahrgastinformationen Exemplarisch seien hier einzelne Projekte aufgeführt, die sich in der Vorbereitung zur Bauausführung bzw. in der Planung befinden:
    • Eschenheimer Tor - Nord: Anpassung des Blindenleitsystems und der Querungen
    • Eschenheimer Tor - Süd: Anpassung des Blindenleitsystems und der Querungen
    • Eschersheimer Landstraße zwischen Weißer Stein und Hügelstraße: Umgestaltung des gesamten Straßenabschnittes mit Verbesserungen für den Fuß-und Radverkehr sowie Einrichtung von barrierefreien Querungen und Leiteinrichtungen
    • Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof: Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und der Aufenthaltsfunktion unter Einbeziehung der Barrierefreiheit
    • Bahnhof Höchst-Südseite: Aufnahme und Ordnung der Funktionen des gesamten Platzes und Einbindung in eine ansprechende Gestaltung, Einrichtung einer barrierefreien Erschließung des Busbahnhofs
    • Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen, Programm 2016/2017/2018: Anhebung der Bordhöhen und Einbau von Leitelementen, Installation von akustischen Fahrgastinformationen Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung: In Zusammenhang mit der Umfeldplanung zur Quartiersgarage ehemalige Glauburgschule werden seit Ende 2015 in der Lortzingstraße und Lenaustraße sowie im Kreuzungsbereich Neuhofstraße/Lortzingstraße Maßnahmen zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität umgesetzt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die barrierefreie Ausgestaltung gelegt. Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen) und Artikel 29 (Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben) Das Dezernat VI hat grundsätzlich das Bestreben, die Belange aller Menschen so zu berücksichtigen, dass ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Dazu sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bei Planungen mit Zuständigkeit bzw. Beteiligung des Dezernats VI angemessen berücksichtigt werden. Für Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum wurde seitens des Dezernats VI der Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" erarbeitet - eine Interpretationshilfe für eine einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne des landesweit mit den Verbänden abgestimmten Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" der hessischen Straßen-und Verkehrsverwaltung (HSVV). Dieser Arbeitsplan ist seit Anfang 2009 Grundlage der verkehrlichen Planungen zur Barrierefreiheit. Er wird in Abstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten sowie den anderen Fachämtern (insbesondere dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt) kontinuierlich weiterentwickelt und bei allen durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt und angewendet. Artikel 5 Diskriminierung Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes stellte auch im Rahmen der Umfeldplanung zur Quartiersgarage ehemalige Glauburgschule einen wichtigen Planungsgrundsatz dar. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Eine Benachteiligung von Frauen mit Behinderung kann nicht festgestellt werden. Siehe auch Artikel
  64. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Durch die konsequente Umsetzung der Standards für einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum konnte das Thema sukzessive im Bewusstsein der verantwortlichen Planenden und Bauausführenden weiter verankert werden. Artikel 9 Zugänglichkeit Nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Quartiersgarage Nordend werden im Straßenraum zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit Parkplätze zurückgebaut. In dem Zusammenhang werden in der Lenaustraße und in der Lortzingstraße Bürgersteige punktuell verbreitert, damit die Fahrbahn leichter gequert werden kann und die Geschwindigkeit des Autoverkehrs reduziert wird. Darüber hinaus werden auf der Einengung in der Lenaustraße vier Sitzbänke aufgestellt. Im Kreuzungsbereich Neuhofstraße/Lortzingstraße wird die Fahrbahn angerampt und werden Gehwegnasen hergestellt, die den in ihrer Mobilität eingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern ein sicheres und barrierefreies Überqueren der Straßen ermöglichen. Die Überwege im Kreuzungsbereich werden an die Vorgaben der Barrierefreiheit angepasst. In Teilbereichen werden jeweils Nullabsenkungen vorgenommen, um die Benutzbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren usw. zu gewährleisten. Um gleichzeitig die Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte herzustellen, werden die Gehwegnasen mit taktilen Bodenelementen ausgestattet. Artikel 21 Zugang zu Informationen Informationen werden auf der städtischen Website www.frankfurt.de zur Verfügung gestellt und sind überwiegend barrierefrei. traffiQ: "Barrierefreiheit" beim ÖPNV bleibt ein Prozess und wird sich auch in Zukunft mit dem Stand der Technik weiterentwickeln.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2010BB 260Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit BehinderungenMagistratsbericht
  2. 22. Juni 2012BB 2761. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
  3. 10. Oktober 2014BB 4011. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
  4. 9. Dezember 2016Sie sind hier
    BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
    Magistratsbericht
  5. 6. Februar 2017OFOF 224/2UN-KonventionOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 24. April 2017OAOA 147UN-Konvention Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326Anregung
  7. 7. August 2017STST 1420UN-KonventionStellungnahme
  8. 24. Februar 2018OFOF 540/1Neue Altstadt - BarrierefreiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 13. März 2018OMOM 2891Neue Altstadt - BarrierefreiDirektanregung
  10. 4. Juni 2018OFOF 316/12Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenOrtsbeiratsantrag · FDP
  11. 15. Juni 2018OMOM 3387Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenDirektanregung
  12. 17. August 2018STST 1613Neue Altstadt - BarrierefreiStellungnahme
  13. 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 438 WochenSTST 1850Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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