Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere Vorhaben
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere Vorhaben Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen im Stadtteil Kalbach-Riedberg zur Umsetzung des nach B 326 / 2016 (Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt, dort S. 43) vorgesehenen Einbaus integrativer Spielgeräte auf Spielplätzen bereits vorgenommen wurden beziehungsweise noch geplant sind. Begründung: Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskommission haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. In Anwendung von Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskommission für den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes sieht der Magistratsbericht B 326 / 2016 (dort S. 43) insbesondere Folgendes vor: "Besonders bei Spielplätzen wird darauf geachtet, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Bei der Ausstattung wird Wert auf den Einbau integrativer Spielgeräte gelegt." Dem Ortsbeirat liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob und welche Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg derzeit mit integrativen Spielgeräte ausgestattet sind beziehungsweise welche noch zu errichtenden Spielplätze mit integrativen Spielgeräten ausgestattet werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Maßnahmen insoweit bereits umgesetzt wurden beziehungsweise noch geplant sind.
Inhalt
Antrag vom 04.06.2018, OF 316/12
Betreff: Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere Vorhaben Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen im Stadtteil Kalbach-Riedberg zur Umsetzung des nach B 326 / 2016 (Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt, dort S. 43) vorgesehenen Einbaus integrativer Spielgeräte auf Spielplätzen bereits vorgenommen wurden beziehungsweise noch geplant sind.
Begründung: Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskommission haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. In Anwendung von Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskommission für den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes sieht der Magistratsbericht B 326 / 2016 (dort S. 43) insbesondere Folgendes vor: "Besonders bei Spielplätzen wird darauf geachtet, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Bei der Ausstattung wird Wert auf den Einbau integrativer Spielgeräte gelegt." Dem Ortsbeirat liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob und welche Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg derzeit mit integrativen Spielgeräte ausgestattet sind beziehungsweise welche noch zu errichtenden Spielplätze mit integrativen Spielgeräten ausgestattet werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Maßnahmen insoweit bereits umgesetzt wurden beziehungsweise noch geplant sind.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 4. Juni 2018Sie sind hierOFOF 316/12Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Juni 2018OMOM 3387Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenDirektanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 1850Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme