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Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere Vorhaben

Vorlagentyp: OM
92 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Begründung

- Sachstand und weitere Vorhaben Vorgang: B 326/16 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Maßnahmen im Stadtteil Kalbach-Riedberg zur Umsetzung des nach seinem Bericht B 326 (Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen; Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt, Seite 43) vorgesehenen Einbaus integrativer Spielgeräte auf Spielplätzen bereits vorgenommen wurden beziehungsweise noch geplant sind. Begründung: Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. In Anwendung von Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention für den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes sieht der Magistratsbericht B 326 (Seite 43) insbesondere Folgendes vor: "Besonders bei Spielplätzen wird darauf geachtet, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Bei der Ausstattung wird Wert auf den Einbau integrativer Spielgeräte gelegt." Dem Ortsbeirat liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob und welche Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg derzeit mit integrativen Spielgeräten ausgestattet sind beziehungsweise welche noch zu errichtenden Spielplätze mit integrativen Spielgeräten ausgestattet werden sollen.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3387 entstanden aus Vorlage: OF 316/12 vom 04.06.2018

Betreff: Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere Vorhaben Vorgang: B 326/16 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Maßnahmen im Stadtteil Kalbach-Riedberg zur Umsetzung des nach seinem Bericht B 326 (Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen; Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt, Seite 43) vorgesehenen Einbaus integrativer Spielgeräte auf Spielplätzen bereits vorgenommen wurden beziehungsweise noch geplant sind.

Begründung: Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. In Anwendung von Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention für den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes sieht der Magistratsbericht B 326 (Seite 43) insbesondere Folgendes vor: "Besonders bei Spielplätzen wird darauf geachtet, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Bei der Ausstattung wird Wert auf den Einbau integrativer Spielgeräte gelegt." Dem Ortsbeirat liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob und welche Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg derzeit mit integrativen Spielgeräten ausgestattet sind beziehungsweise welche noch zu errichtenden Spielplätze mit integrativen Spielgeräten ausgestattet werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, welche Maßnahmen insoweit bereits umgesetzt wurden beziehungsweise noch geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
  2. 4. Juni 2018OFOF 316/12Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 15. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3387Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere Vorhaben
    Direktanregung
  4. 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 1850Integrative Spielgeräte für Kalbach-Riedberg - Sachstand und weitere VorhabenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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