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Hochbunker Praunheim: Baustellengelände sicher absperren und angrenzende Wege frei halten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert eine sofortige Überprüfung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35. Es wird auf bestehende Mängel hingewiesen, die sowohl Sicherheitsrisiken als auch Unannehmlichkeiten für Anwohner und Passanten verursachen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 12.01.2027 antworten. Noch 71 Tage.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit und Absicherung des Baustellengeländes am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35 einschließlich der angrenzenden Gehwege und Zugänge unverzüglich durch die zuständigen Stellen überprüfen zu lassen und die Beseitigung festgestellter Mängel durch die Verantwortlichen zu veranlassen.

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen sicherzustellen:

  1. Kabel und Leitungen sicher verlegen

Auf oder entlang der Gehwege liegende Kabel beziehungsweise Leitungen sind hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Zustands und ihrer Verlegung zu überprüfen. Stolperstellen und gegebenenfalls elektrische Gefährdungen sind unverzüglich zu beseitigen. Weiterhin benötigte Leitungen sind fachgerecht so zu führen oder zu sichern, dass die Wege gefahrlos nutzbar bleiben. Siehe insbesondere Bilder 6 und 8 der Anlage.

  1. Bauzäune instand setzen und zuverlässig sichern

Umgestürzte, beschädigte, schief stehende oder unzureichend verbundene Bauzaunelemente sind wieder ordnungsgemäß aufzustellen, zu befestigen oder auszutauschen. Die Absperrung muss durchgängig und standsicher sein, unbefugtes Betreten wirksam verhindern und darf selbst keine Gefahr für Passanten darstellen. Zaunfüße und angebrachte Planen sind dabei einzubeziehen. Siehe insbesondere Bilder 3 und 4 der Anlage.

  1. Das Umfeld der Absperrung pflegen und reinigen

Abfälle, lose Materialien und Schnittgut im Bereich der Baustellenabsicherung und der angrenzenden Wege sind zu beseitigen. Bewuchs ist im erforderlichen Umfang zurückzuschneiden, damit die Wege und Zugänge zu benachbarten Grundstücken frei bleiben und die Absperrung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden kann. Siehe insbesondere Bild 2 der Anlage.

  1. Regelmäßige Kontrollen und Unterhaltung gewährleisten

Es ist darauf hinzuwirken, dass die Verantwortlichen die Absperrung und die angrenzenden Verkehrsflächen regelmäßig sowie nach besonderen Ereignissen, insbesondere Sturm, kontrollieren und festgestellte Mängel zeitnah beheben. Die Sicherung sowie die erforderliche Pflege und Reinigung sind auch während längerer Bauunterbrechungen aufrechtzuerhalten. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über das Ergebnis der Überprüfung, die veranlassten Maßnahmen, die gesetzten Fristen und die Kontrolle der Mängelbeseitigung zu berichten.

Begründung

Aus der Bürgerschaft liegen Beschwerden über den Zustand der Baustellenabsicherung am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35 sowie über das ungepflegte Gelände im Umfeld der Absperrung vor.

Die vorliegende Fotodokumentation macht diese Beschwerden nachvollziehbar: Kabel beziehungsweise Leitungen liegen ohne erkennbare Sicherung auf dem angrenzenden Gehweg. Ein Bauzaunelement liegt am Boden; weitere Elemente stehen schief, sind verformt oder weisen Abstände zueinander auf. Im Bereich der Absperrung befinden sich Abfälle, lose Materialien und Schnittgut. Starker Bewuchs wächst durch den Bauzaun und reicht teilweise in die angrenzenden Wege hinein. Dies beeinträchtigt die Übersicht über die Absperrung und schränkt die nutzbare Breite der ohnehin schmalen Wege ein.

Die geschilderten und dokumentierten Zustände geben Anlass zu einer zeitnahen Überprüfung vor Ort. Dabei sind sowohl mögliche Sicherheitsmängel als auch der Pflege- und Reinigungsbedarf entlang der Baustellenabsicherung zu berücksichtigen. Insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen sind auf sicher und ungehindert nutzbare Wege angewiesen.

In der Stellungnahme ST 604 vom 27.03.2026 berichtete der Magistrat über eine noch laufende Prüfung des Standsicherheitsnachweises und die davon abhängige Fortführung der Bauarbeiten. Unabhängig vom weiteren Baufortschritt müssen das Gelände zuverlässig abgesichert und die angrenzenden Wege freigehalten werden. Eine einmalige Wiederherstellung der Absperrung reicht hierfür nicht aus. Erforderlich sind ihre regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung sowie die notwendige Pflege und Reinigung ihres Umfelds.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Oktober 2026 richtete Ortsbeirat 7 diese Direktanregung an den Magistrat.

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