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Was geschieht am Bunker in Praunheim?

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Es wird um Auskunft über den Stand der Bauarbeiten am Bunker in Praunheim gebeten. Der Ortsbeirat möchte informiert werden, da die Anwohner besorgt über den Stillstand der Bauaktivitäten sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es einen neuen Investor für den Bunker in Praunheim?
  2. Wann wurden die derzeitigen Bauarbeiten am Bunker aufgenommen?
  3. Warum sind die Tätigkeiten nun anscheinend schon wieder eingestellt?
  4. Wird der Ortsbeirat zeitnah über die Bauentwicklung informiert?

Begründung

Seit der damalige Investor des Bunkers in Praunheim, in der Ortsbeiratssitzung am 22. Januar 2019 sein Konzept vorstellte, geschah auf dem Gelände nichts. Das Grundstück verwahrloste und vermüllte zum Ärger der Anwohner. Nun wurden erste Baumaßnahmen festgestellt, welche aber anscheinend wieder zum Stillstand kamen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Ortsbeirat bei neuen Entwicklungen an diesem Projekt rechtzeitig informiert würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Dezember 2025OFOF 590/7Was geschieht am Bunker in Praunheim?Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 20. Januar 2026Sie sind hier
    VV 1359Was geschieht am Bunker in Praunheim?
    Anfrage
  3. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 604Was geschieht am Bunker in Praunheim?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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