Was geschieht am Bunker in Praunheim?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über den aktuellen Stand bezüglich eines Investors für den Bunker in Praunheim und den geplanten Baubeginn. Die Informationen sind aufgrund organisatorischer Kapazitäten und rechtlicher Verpflichtungen begrenzt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Ein neuer Investor für den Bunker in Praunheim ist dem Magistrat nicht bekannt.
Zu 2.: Der Baubeginn wurde dem Magistrat zum 01.10.2025 angezeigt.
Zu 3.: Der Nachweis der Standsicherheit wird derzeit von einem Prüfsachverständigen geprüft. Nach Vorlage der Bescheinigung des Prüfsachverständigen können die Arbeiten fortgeführt werden. Nach Auskunft des Bauleiters ist damit im Frühjahr 2026 zu rechnen.
Zu 4.: Der Magistrat kann dem Ortsbeirat leider keine regelmäßigen Informationen über den Baufortschritt unaufgefordert zur Verfügung stellen. Eine fortlaufende Berichterstattung ist organisatorisch nicht vorgesehen und kann aus Kapazitätsgründen derzeit auch nicht geleistet werden. Zudem gibt es hierfür keine rechtliche Verpflichtung. Der Ortsbeirat kann sich jederzeit mit einer erneuten Anfrage an den Magistrat wenden, um sich über die Bauentwicklung zur genannten Liegenschaft zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2025OFOF 590/7Was geschieht am Bunker in Praunheim?Ortsbeiratsantrag · BFF
- 20. Januar 2026VV 1359Was geschieht am Bunker in Praunheim?Anfrage
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 604Was geschieht am Bunker in Praunheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab