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UN-Konvention

Vorlagentyp: OFLINKE
34 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:

  1. Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
  2. Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
  3. Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
  4. Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.

Inhalt

Antrag vom 06.02.2017, OF 224/2

Betreff: UN-Konvention

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:

  1. Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
  2. Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
  3. Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
  4. Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
  2. 6. Februar 2017Sie sind hier
    OFOF 224/2UN-Konvention
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 24. April 2017OAOA 147UN-Konvention Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326Anregung
  4. 7. August 2017Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1420UN-KonventionStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 17
Beraten
1. a) Die Vorlage B 326 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 224/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 20
Beraten
1. a) Die Vorlage B 326 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 224/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 11 · 24.04.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 147 2017 Die Vorlage OF 224/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
2 CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 FDP undf BFF

Mitdiskutieren

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