UN-Konvention
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:
- Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
- Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
- Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
- Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.
Inhalt
Antrag vom 06.02.2017, OF 224/2
Betreff: UN-Konvention
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:
- Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
- Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
- Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
- Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 6. Februar 2017Sie sind hierOFOF 224/2UN-KonventionOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. April 2017OAOA 147UN-Konvention Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326Anregung
- 7. August 2017Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1420UN-KonventionStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 FDP undf BFF