UN-Konvention
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1420
Betreff: UN-Konvention Zu Nr. 1: Die gewünschten Angaben zu den baulichen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung städtischer Einrichtungen sind teilweise bereits im Bericht enthalten (s. a- Seiten 13, 39, 41, 42, 45 und 48 des Berichtes B 326). Die gewünschte zusätzliche Angabe zum geplanten Abschlusszeitpunkt der jeweiligen Maßnahme wird künftig ergänzend aufgenommen. Zu Nr. 2: Richtlinien, die einer barrierefreien Umsetzung von Baumaßnahmen entgegenstehen könnten, können mannigfacher Art sein, z. B. Richtlinien des Denkmalschutzes oder technische Richtlinien. Eine detaillierte Ausführung hierzu ist nicht immer möglich, da die konkrete Baumaßnahme, in Verbindung mit den für das betroffene Gebäude gültigen Richtlinien, in die Betrachtung einzubeziehen ist. Es ist stets eine Einzelfallentscheidung im Rahmen des konkreten Bauvorhabens, in die alle Beteiligten involviert werden, zu treffen. Grundsätzlich wird eine barrierefreie Umsetzung angestrebt. Zu Nr. 3: Leider lässt die Anregung des Ortsbeirates 2 offen, auf welche Teile des 56-seitigen Berichts B 326 sie sich konkret bezieht. Angaben zu Artikel 5 'Diskriminierung' der UN-BRK finden sich auf den Seiten 5, 8, 14, 19, 28, 30, 37, 38, 44 und 46. Angaben zu Artikel 6 'Frauen mit Behinderungen' finden sich auf den Seiten 6, 8, 19, 28, 37, 38 und 46. Die Ausführungen sind durchaus nicht pauschal, sondern auf das jeweilige Dezernat/Amt bezogen und gehen darauf zurück, dass die Dezernate für den Bericht regelhaft angefragt werden, ihren Bereich auf etwaige Benachteiligungen zu prüfen. Zu Nr. 4: Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) bzw. die Fachausschüsse werden regelmäßig in Planungen einbezogen. Auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main ist in Planungs- und Bauvorhaben eingebunden, ihre Stellungnahmen zu Vorhaben und Planungen sind teilweise verbindlich vorgeschrieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2016BB 3261. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 6. Februar 2017OFOF 224/2UN-KonventionOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. April 2017OAOA 147UN-Konvention Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326Anregung
- 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1420UN-KonventionStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab