1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
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Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 50
Betreff:
- Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
- Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 326/16 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am
- Juni 2012 mit Bericht B 276 den ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" vor. Dem folgten turnusgemäß die Berichte B 401 vom 10.10.2014 und B 326 vom 09.12.
- Im Unterschied zur bisherigen Berichterstattung ist der vorliegende Bericht nach den relevanten Artikeln der UN-BRK geordnet und nicht mehr nach Dezernaten. Es wird je Artikel zusammenfassend berichtet, was sich in den letzten 2 Jahren neu ergeben hat. Diese Struktur sorgt für eine komprimierte Darstellung auf 19 Seiten und eine bessere Übersicht. Für ergänzende Detail-Informationen kann bei Bedarf im Anhang des Berichts nachgeschlagen werden (ab Seite 20) sowie in den Anlagen 1 (Bau) und 2 (Kommunikation). Zur Erfüllung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Der Anhang dieses Berichts gibt das vollständige Ergebnis der Umfrage im Wortlaut wieder. Lediglich Form- und Schreibfehler wurden korrigiert. Der vorliegende Bericht baut auf dem Bericht B 326 aus 2016 auf. Es werden die Entwicklungen aufgezeigt, die sich seitdem ergeben haben. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits in B 326 erwähnt wurden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Organisationseinheiten, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben, werden ebenfalls nicht aufgeführt. Ferner wird nicht berichtet über diejenigen Artikel der UN-BRK, die nicht im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. I n h a l t Vorbemerkung................................................................. ...... ............................5 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen................................................................. ................6 Artikel 5 Diskriminierung.............................................................. ................................... .8 Artikel 6 Frauen mit Behinderungen................................................................... ............... 8 Artikel 7 Kinder mit Behinderungen................................................................... ............... 8 Artikel 8 Bewusstseinsbildung.......................................................... .............................. .9 Artikel 9 Zugänglichkeit............................................................... .................................. 10 Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch................................................11 Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft.....................12 Artikel 21 Zugang zu Informationen................................................................... ............... 12 Artikel 24 Bildung...................................................................... ......................................14 Artikel 25, Gesundheit sowie Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation............................................................15 Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung................................................................... ...............15 Artikel 29 Förderung der Teilnahme v. Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben sowie Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport........................................................................... .................... .........17 ANHANG ............................................................. ...........................................20 Anlage 1: Tabelle Maßnahmen für bauliche Barrierefreiheit Anlage 2: Tabelle Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation Vorbemerkung: Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls ("enhanced sense of belonging", vgl. UN-BRK Präambel 'm') formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden. Der Magistrat strebt Strukturen an, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und tragen zur Humanisierung unseres Zusammenlebens bei. Bezüglich der Barrierefreiheit legt der Magistrat Wert darauf, dass diese nicht nur baulich verstanden wird. Auch Kommunikation soll barrierefrei erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem ebenfalls Ausdruck verliehen, indem sie mit dem Haushalt 2017 neben der Förderung von baulichen Maßnahmen für Barrierefreiheit auch die Förderung von Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation beschlossen hat (§ 1429 Anlage 7 vom 01.06.2017 zu E 32 vom 26.04.2017). Zu Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Bei den Allgemeinen Verpflichtungen geht es darum,
- a)bestehende Regelungen gemäß den Anforderungen der UN-BRK zu gestalten,
- b)Organisationen von Menschen mit Behinderung aktiv einzubeziehen,
- c)städtische Mitarbeiter/innen zur Umsetzung der UN-BRK zu schulen,
- d)Informationen über Mobilitätshilfen, Unterstützungsdienste und Einrichtungen zu geben. Zur Gestaltung von Regelungen und zur Einbeziehung von Organisationen von Menschen mit Behinderung: Bestehende Regelungen werden überprüft und Änderungsbedarf wird ggf. umgesetzt, um den Anforderungen der UN-BRK zu entsprechen. Dabei werden jeweils fachspezifische weitere Erfordernisse berücksichtigt und die Zielgruppe wird beteiligt. Beispiele: - Im Personal- und Organisationsamt werden bestehende Verwaltungsgrundlagen, insbesondere nach Maßgabe der städtischen Inklusionsvereinbarung sowie den Inklusionsrichtlinien, stetig fortentwickelt und überprüft, neue Leitziele erstellt und Praktiken angepasst. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie der Gesamtpersonalrat werden hierbei intensiv einbezogen. - Im Amt für Straßenbau und Erschließung werden bei allen Straßenbauprojekten die Planungen durch den aktuellen Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vom 26.10.2015 ergänzt. Der Arbeitsplan stellt übliche Planungsaufgaben basierend auf den normativen Vorgaben exemplarisch dar. In den Fortschreibungen der letzten Jahre flossen zusätzlich Neuerungen aus DIN-Normen, die alle 5 Jahre evaluiert werden, sowie aus weiteren technischen Regelwerken, aber auch die Erfahrungen aus Straßenbauprojekten, sowie die Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Betroffenen und den einschlägigen Verbänden ein. In den einzelnen Projekten wird im Rahmen der Planungsabstimmung für Zuschussanträge beim Fördergeber Land Hessen (GVFG-Mittel) unter anderem die städtische Behindertenbeauftragte regelhaft beteiligt, da deren Zustimmung für die Gewährung der Mittel unabdingbar ist. - Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) ist beratendes Gremium des Magistrats. In dieser Funktion nimmt die FBAG Stellung zu Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Die FBAG befasst sich mit vielfältigen Themen in ihren Fachausschüssen o Kinder und Jugendliche o Verkehr und Beförderungsdienst o Pflege o Bauen und Wohnen o Arbeit In verschiedenen Bereichen findet die Zusammenarbeit zwischen Ämtern und FBAG regelmäßig statt, in anderen Bereichen erfolgt sie anlassbezogen. Daher wünscht sich die FBAG eine noch regelmäßigere Einbeziehung durch die städtischen Ämter und hat diesem Wunsch in ihrer Stellungnahme zum letzten UN-BRK-Bericht (B 326 vom 09.12.2016) Ausdruck verliehen. - Im Jugend- und Sozialamt wird laufend an Prozessen gearbeitet, die Menschen mit Behinderung betreffen. Beispielhaft seien genannt: o Der Fachbereich Jugend arbeitet an Kooperationsvereinbarungen mit Vertreter/innen der Gesundheitshilfe. Kinder und Jugendliche mit Behinderung nehmen oft Leistungen der Gesundheitshilfe in Anspruch. o Im Fachbereich Soziales wurde das Verfahren zur Schulassistenz vereinfacht, um den leistungsberechtigten Kindern und deren Sorgeberechtigten schneller als bislang Gewissheit über die Bewilligung von Assistenzkräften zu geben. Zudem werden nunmehr bedarfsgerecht Fachkräfte als Assistenten eingesetzt. - Die Volkshochschule hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und internen Vorschriften festgeschrieben, dass eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung ausgeschlossen wird und alle Menschen am lebenslangen Lernen teilhaben können. Zur Fortbildung der städtischen Mitarbeiter/innen: - Das Thema Inklusion ist fester Bestandteil des städtischen Fortbildungsprogramms. Die Angebote befinden sich im Bereich Führungskräfteentwicklung, im Themenbereich Betriebliches Gesundheitsmanagement im speziellen Unterthemenbereich Inklusion, sowie in weiteren Bereichen wie Bürger/innen- und Serviceorientierung, Verwaltung und Personalservice. Darüber hinaus werden auch im Rahmen der Fortbildungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. zu den Grundlagen der Personalservicearbeit und zum Beurteilungswesen die entsprechenden Rechtsgrundlagen unter dem Aspekt der Vermeidung von Benachteiligung im Arbeitsalltag/Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers behandelt. - Alle städtischen Fortbildungen können von Menschen mit und ohne Behinderung auf freiwilliger Basis besucht werden. Bei Bedarf werden seitens des Personal- und Organisationsamtes Gebärdensprachdolmetscher/innen vermittelt. Im IT-Bereich werden für blinde und hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter/innen Einzelschulungen angeboten. Zu Informationen über Mobilitätshilfen, Unterstützungsdienste und Einrichtungen: - Für die Bürger/innen: 2016 hat der Bereich "Wohnen im Alter" der Leitstelle Älterwerden des Jugend- und Sozialamts eine neue Broschüre zum Thema Barrierefreiheit innerhalb der eigenen Wohnung heraus gegeben. Darüber hinaus wurde im Rahmen verschiedener Bürgerforen umfassend über die Möglichkeiten des Abbaus von Barrieren innerhalb der eigenen vier Wände informiert, die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten der Stadt Frankfurt am Main intensiv erläutert und vorgestellt. Vergleichbare Präsentationen erfolgten auf der Familienmesse, den Arbeitskonferenzen 60 plus und Info-Börsen zu Gemeinschaftlichem Wohnen. - Für die städtischen Mitarbeiter/innen: Informationen über Mobilitätshilfen und arbeitsbezogene Unterstützungsangebote sind auf den städtischen Intranet-Seiten der Gesamtschwerbehindertenvertretung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagement abrufbar. Die Flyer "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" und "Menschen mit Behinderung - Das sollten Sie wissen" bieten einen Überblick für Mitarbeiter/innen, Führungskräfte und die Personalabteilungen in den Ämtern und Betrieben. Zu Artikel 5 Diskriminierung Sämtliche Leistungen, die von der Stadt Frankfurt oder von städtisch bezuschussten Trägern angeboten werden, stehen grundsätzlich Menschen mit und ohne Behinderung offen. Für Menschen mit Behinderung werden darüber hinaus Angebote vorgehalten bzw. Angebote gefördert, die über besondere Leistungsansprüche für Menschen mit Behinderung informieren. Wartezeiten für Menschen mit Behinderung werden bei Beratungsgesprächen möglichst vermieden. Sofern noch baulich bedingte Barrieren in städtischen Gebäuden den Zugang erschweren, wird nach Kräften daran gearbeitet, diese zu beseitigen. Der Anteil der Menschen mit Behinderung an der Zahl der städtischen Bediensteten liegt seit vielen Jahren stabil und verlässlich weit über der gesetzlich zu erfüllenden Quote von 5 %. Zuletzt wies der B 285 vom 03.09.2018 eine Quote von 11 % aus. Ämter und Betriebe beschäftigen Menschen mit Behinderung in den verschiedensten Bereichen. Das gilt beispielsweise in der Stadtentwässerung nicht nur für den Verwaltungsbereich sondern auch für die fachtechnischen Bereiche. Bei Einstellungen und Stellenbesetzungsverfahren werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderung besonders berücksichtigt. Bei gleicher Eignung wird ihnen der Vorzug vor anderen Bewerber/innen gegeben. Stellenbesetzungsverfahren, bei denen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vorliegen, werden unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durchgeführt. Vorstellungsgespräche mit gehörlosen Menschen finden mit Beteiligung einer/eines Gebärdendolmetscher/in statt. Arbeitsplätze von Mitarbeiter/innen mit Behinderung sind behindertengerecht ausgestattet. Zu Artikel 6 Frauen mit Behinderungen In Stellenbesetzungsverfahren werden Frauen mit Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Zu Artikel 7 Kinder mit Behinderungen Zur rechtlichen Situation: Während seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Leistungen der Eingliederungshilfe auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) erhalten, haben körperlich, geistig oder mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Dabei war bis 2018 der örtliche Sozialhilfeträger (Kommune) für ambulante Leistungen zuständig, während für stationäre Leistungen der überörtliche Sozialhilfeträger (Landeswohlfahrtsverband Hessen, LWV) zuständig war. Diese Vielfalt in der Zuständigkeit führte häufig zu Irritationen bei Betroffenen. In 2018 ist nun die "Stufe 2" des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten mit Änderungen u.a. in den Bereichen Pflege, Budget für Arbeit und "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (siehe auch Artikel 21). Das Land Hessen hat hierzu im September 2018 ein Gesetz zur Umsetzung des BTHG erlassen. Ab 01.01.2020 werden die Zuständigkeiten zwischen Kommune und LWV gemäß des "Lebensabschnittsmodells" neu geordnet. Hiernach ist bis zum Ende der Schullaufbahn bzw. bis zum
- Lebensjahr die Kommune zuständig, danach der LWV. Im Rentenalter bleibt der LWV zuständig, wenn er bis dahin bereits Leistungen erbrachte. Sollte erst im Rentenalter eine Leistung neu beantragt werden, wird die Kommune zuständig. Zur Kindertagesbetreuung: 2017 wurden in 324 (= ca. 40 % der) Frankfurter Kindertageseinrichtungen 774 Integrationsmaßnahmen für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf begleitet. Inklusion wird dabei als Pädagogik der Vielfalt verstanden. Im Sinne eines Transformationsprozesses bezieht sich die individuelle Förderung nicht auf das einzelne Kind, sondern auf die gesamte Einrichtung. Grundlage sind die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen "Leitlinien Inklusion". Die Umsetzung von Inklusion ist ein dynamischer Prozess, der insbesondere vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen, der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und dem bestehenden Fachkräftemangel in Frankfurt am Main eine herausfordernde Aufgabe bleibt. Um eine dauerhafte pädagogische Qualität zu gewährleisten bedarf es der stetigen konzeptionellen Weiterentwicklung, einer hohen Fachlichkeit und entsprechender Ressourcen. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Träger von Kindertageseinrichtungen bei entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen, um die professionelle Haltung im Sinne einer inklusiven Pädagogik zu stärken. Strukturelle Bedingungen werden an den Erfordernissen einer inklusiven Bildung aller Kinder ausgerichtet und konzeptionell verankert. In der Unterarbeitsgruppe Integration-Inklusion der AG § 78 Kindertagesbetreuung werden Themen der inklusiven Pädagogik trägerübergreifend unter den beteiligten Fachämtern abgestimmt. Vor dem Hintergrund der allgemein hohen Betreuungsbedarfe wird aktuell der Blick darauf gerichtet, dass der Zugang zur Kita frühzeitig, wohnortnah und passgenau erfolgen kann. Zu Artikel 8 Bewusstseinsbildung Der Magistrat versteht es als Führungsaufgabe, die Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes bei seinen Mitarbeiter/innen zu fördern. So wird beispielsweise beim städtischen Gesundheitstag ein Zeichen gesetzt für Vielfalt und Teilhabe. Beim Gesundheitstag 2017 konnte als eine der zahlreichen Mitmachaktionen ein Rollstuhl-Parcours genutzt werden und die Schwerbehindertenvertretung hatte einen eigenen Stand mit informativen Angeboten. Das Angebot für nicht körperlich eingeschränkte Menschen, sich in die Lage von Menschen mit Behinderung zu versetzen und die damit verbundenen Herausforderungen zu erleben, verändert Sichtweisen und öffnet ein tieferes Verständnis für das Thema Inklusion. Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes werden zum ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und zum veränderten Teilhabegesetz geschult, um von der bisherigen Sicht "was kann der Mensch nicht" zu einer Sicht auf Ressourcen und Fähigkeiten zu kommen und damit die bestehenden Barrieren und Teilhabehindernisse personenzentriert abbauen zu können. Die städtischen Kultureinrichtungen sind auf Offenheit und Toleranz ausgerichtet. Dies schließt auch eine breite Perspektive der Bewusstseinsbildung mit ein. Beispielhaft sei hier auf das vom Historischen Museum Frankfurt erarbeitete und zukunftsweisende Konzept des "Inklusiven Museums" hingewiesen, das auch im Rahmen einer internationalen Fachtagung große Beachtung fand. Auch bei der Förderung von Trägern und Angeboten ist Bewusstseinsbildung ein Aspekt. Beispielsweise erhielt "LUKAS 14, Integration und Kultur für Menschen mit Behinderungen e.V." Zuschüsse durch das Jugend- und Sozialamt. Der Verein förderte mit seinen kulturellen Veranstaltungen die Zusammenkunft unterschiedlichster Menschen der Gesellschaft, mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationshintergrund oder weiteren besonderen Eigenschaften. Zu Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 9 befasst sich mit der baulichen Barrierefreiheit. Der Magistrat widmet diesem Bereich ein besonderes Augenmerk. Das liegt zum einen daran, dass Barrierefreiheit bei Bauvorhaben in Deutschland bis in die Nachkriegszeit keine Rolle spielte und daher großer Nachholbedarf besteht. Zum anderen hat der Magistrat dies bereits lange vor Ratifikation der UN-BRK erkannt und damit begonnen, die bauliche Barrierefreiheit zu verbessern und zu fördern. Alle Dezernate haben im Berichtszeitraum weitere Fortschritte erzielt. Bei Neu- und Umbauten wird darauf geachtet, dass, soweit möglich, barrierefreier Zugang geschaffen wird. Im Anhang sind in Text- und Tabellenform die baulichen Maßnahmen aufgelistet. Vieles davon konnte (ggf. anteilig) aus Mitteln zur Förderung der Barrierefreiheit unterstützt werden. Seit dem Haushaltsjahr 2007 stehen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (zuletzt § 1429 Anlage 7 vom 01.06.2017 zu E 32 vom 26.04.2017) Mittel in Höhe von bis zu 1 Million € zur Verfügung und können bei der Stabsstelle Inklusion beantragt werden. Unterstützend steht die Beauftragte für Menschen mit Behinderung als zertifizierte Sachverständige für barrierefreies Bauen den Ämtern, städtischen Betrieben und externen Planern für Beratungen, Planprüfungen und Stellungnahmen bei Baumaßnahmen zur Verfügung. Beispielhaft für die Baumaßnahmen seien etwa die vorbildlich barrierefreie Gestaltung des neuen Historischen Museums sowie der Umbau des neuen Dienstgebäudes Münchener Straße 1 des Personal- und Organisationsamtes erwähnt (ein modernes Schulungszentrum), das mit behindertengerechten Toiletten-, Aufzugs- und Türanlagen barrierefrei gestaltet wurde. Auch Wahllokale z.B. in Schulen, Kindertagesstätten oder Gemeindehäusern, die bislang nicht barrierefrei waren, wurden teilweise mit Rampen ausgestattet, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Eine Reihe von Neubauten und Erweiterungen für Kindertageseinrichtungen wurde barrierefrei fertiggestellt und in Betrieb genommen. In zahlreichen Schulgebäuden wurden barrierefreie Umbauten vorgenommen, wobei vor allem Aufzüge und Behinderten-Toiletten im Mittelpunkt standen. Auch digitale Hilfsmittel werden im Schulbereich beschafft und eingesetzt. Für den individuellen Bedarf wurden z.B. Spracherkennungssoftware, Spezialmonitore, Bildschirmlesegeräte und Braille-Zeilen beschafft. WLAN hilft Menschen mit Behinderung, digitale Hilfsmittel einzusetzen. Für den Einsatz von WLAN sind 14 Pilotschulen ausgewählt worden. Die Pilotierung ist für das SJ 2018/2019 geplant. Zudem können sich weitere 15 Schulen dafür entscheiden, selbst über einen externen Anbieter WLAN installieren zu lassen, wenn sie ein pädagogisches Konzept vorlegen. Bei städtischen Beteiligungen wird ebenfalls auf Barrierefreiheit geachtet. So wurde das HOLM-Gebäude (House of Logistics & Mobility GmbH) barrierefrei geplant und gebaut. Die Anstrengungen des Magistrats, Barrieren zu beseitigen, werden fortgesetzt. Der Bedarf besteht weiterhin, um Bestandsbauten soweit es möglich ist barrierefrei zu ertüchtigen. Außerdem hat sich der Blick auf die Bedarfslage über die Jahre geändert. So wird bei der baulichen Barrierefreiheit heute nicht mehr nur an Rollstuhlfahrer, sondern auch an blinde und gehörlose Menschen gedacht und für deren Bedarf mit geplant. Aus diesem Grund ist beispielsweise im Sozialrathaus Nord des Jugend- und Sozialamts vom Eingang im EG bis zur Infostelle im
- OG ein taktiles Leitsystem im Boden eingebaut worden. Im Historischen Museum geht ein solches Leitsystem auf dem Hauptweg durch die gesamte Ausstellung. Auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad wurde im Rahmen des Ausbaus des Bundes- und Landesstützpunktes der Leichtathletik ein Blindenleitsystem installiert, das die Besucher/innen zu den Einrichtungen der Sportanlage führt. Als weiteres Beispiel sei die Aufzugtechnik genannt. In der Vergangenheit galt bereits die Ausstattung von Gebäuden mit einem Aufzug als fortschrittlich. Heute ist allgemeiner Kenntnisstand, dass Rollstuhlfahrer Tasten auf Sitzhöhe und blinde Menschen Braille-Punkte auf den Tasten benötigen, um den Aufzug bedienen zu können. Hinzu kam später die akustische Stockwerkansage, damit der blinde Mensch erfährt, in welchem Stockwerk er sich befindet. Aktuell ist die neueste Entwicklung der Aufzug-Notruf mittels Touchscreen für gehörlose Menschen, weil sie in einem steckengebliebenen Aufzug nicht sprachlich mit der Notruf-Stelle kommunizieren können (wurde jetzt in der Volkshochschule installiert). Auch im öffentlichen (Straßen-)Raum / öffentlichen Nahverkehr werden die Bemühungen fortgesetzt. Im Berichtszeitraum sind 23 Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) mit Zusatzeinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen ertüchtigt worden. Eine Vielzahl von Straßenbauprojekten wurde nach den Vorgaben zur Barrierefreiheit geplant und gebaut. Die Barrierefreiheit ist dabei integrierter Bestandteil der jeweiligen Straßenbaumaßnahme. Ein wichtiger Beitrag zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der sukzessive Ausbau der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den öffentlichen Nahverkehr bis Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen sind im Nahverkehrsplan konkret zu begründen (§ 8 Abs. 3 PBefG). Auf Grundlage einer Prioritätenreihung zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen werden seit 2014 jährliche Arbeitsprogramme zusammengestellt (traffiQ, VGF und Amt für Straßenbau und Erschließung). Die Ausbaupakete umfassen dabei ca. 30-40 Haltestellenpositionen. Hierbei wird allerdings nicht nur die Haltestelle selbst, sondern in der Regel auch das Umfeld (Signalanlagen, Überwege, usw.) barrierefrei gestaltet. Im Fokus der Bürgerinnen und Bürger steht zunehmend die Barrierefreiheit in Zusammenhang mit Parkflächen. Bei städtischen Amtsgebäuden wird deshalb auf die Herstellung von Bordsteinabsenkungen an Behindertenstellplätzen geachtet (im Berichtszeitraum an der Zentrale des Jugend- und Sozialamtes sowie am Sozialrathaus Nord). Der Magistrat erhält in diesem Zusammenhang jedoch zahlreiche Beschwerden, die auf das rücksichtsloses Verhalten von Falschparkern, die unberechtigt Behindertenparkplätze benutzen oder in freizuhaltenden Kreuzungsbereichen die Bordsteinabsenkungen zuparken, hinweisen. Ferner besteht auch für barrierefreies und insbesondere rollstuhlgerechtes Wohnen ein hoher Bedarf. Angesichts der schwierigen Wohnungsmarktlage in Frankfurt ist es für Menschen mit Behinderung deutlich schwerer, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Eigentümer müssen bei der aktuellen Marktlage nicht in Barrierefreiheit investieren, um Wohnraum zu hohen Preisen vermieten zu können. Die ABG FRANKFURT HOLDING setzt Neubauprojekte nach behinderten- und seniorengerechten Standards um. Sie baut frei finanzierte Wohnungen, die später bei Bedarf nachgerüstet werden können. Im geförderten Wohnungsbau errichtet die ABG eine Etage mit barrierefrei zugänglichen Wohnungen. In verschiedenen Siedlungen können altersgerechte Assistenzsysteme und ein Siedlungsservice für Einkäufe oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Zu Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Gemäß Artikel 16 sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Dazu zählen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen. Für die Gesetzgebung in Deutschland ist hier das Strafrecht zu nennen; ferner auch das Opferentschädigungsgesetz. In Frankfurt gibt es außerdem detaillierte kommunale Verfahren und Maßnahmen. Beispielhaft seien genannt: Sämtliche ambulanten und stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe müssen dem Jugend- und Sozialamt eine Konzeption zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen vorweisen. Im Jahr 2017 wurden 31 Maßnahmen durch die Frankfurter Förderrichtlinie "Würde im Alter - Stationär" zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen gefördert. Sollten im Bereich der ambulanten erzieherischen Leistungen Verhaltensweisen von Mitarbeiter/innen auftreten, die auf Fehlverhalten hinweisen, gelten zwischen Leistungsanbieter und öffentlichem Träger abgestimmte Verfahrensschritte. Hinweise lösen eine Meldekette aus, mit dem Ziel der Bewertung und Klärung des Sachverhaltes. Die Präventionskonzepte zum Schutz vor (u.a. sexueller) Gewalt von Minderjährigen durch Erwachsene in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, sind im dazugehörigen Beschwerdeverfahren auf Menschen mit Behinderung (die z.B. nicht sprechen können) abgestimmt. Zu Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Menschen mit Behinderung sollen mit denselben Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gesellschaft leben können. Einbeziehung und unabhängige Lebensführung sollen möglich sein. Damit eine unabhängige Lebensführung so lange wie möglich gelingen kann, ist eine soziale Einbindung in die Gesellschaft wichtig. Deshalb werden durch das Jugend- und Sozialamt Seniorenbegegnungsstätten gefördert, die u.a. auf die Bedarfe älterer Menschen mit Behinderung eingehen. Auch der Zugang zu Hilfe- und Versorgungssystemen ist wichtig für eine unabhängige Lebensführung. Daher wurde beispielsweise die zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und psychischen Beeinträchtigungen des Caritasverbandes Frankfurt e.V. mit dem Titel "Alter gemeinsam gestalten!" um die Stadtteile Riederwald, Fechenheim, Seckbach und Bergen-Enkheim erweitert und wird im Rahmen des Programms "Würde im Alter" gefördert. Zu Artikel 21 Zugang zu Informationen Stadtverordnetenversammlung und Magistrat verstehen Barrierefreiheit nicht nur in baulicher Hinsicht. Barrierefreie Kommunikation ist ebenso wichtig, damit alle Menschen Zugang zu Informationen haben. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auch sie zu fördern (§ 1429 Anlage 7 vom 01.06.2017 zu E 32 vom 26.04.2017). Beispielhaft seien für den Berichtszeitraum folgende Maßnahmen genannt: o Übersetzung von Ämter-Formularen, Flyern, Broschüren, Satzungen und Verordnungen in Leichte Sprache oder in Einfache Sprache o Übersetzung von Kunden-Anschreiben der Stadtbücherei in Einfache Sprache o Dynamische Informationen zu Barrierefreiheit auf der Website der TCF o Mediaguide in Leichter Sprache und in Gebärdensprache im Historischen Museum o Mediaguide für Blinde und Gehörlose im Jüdischen Museum o Tast-Objekte im Jüdischen Museum o Schulamts-Broschüre 'Modellregion Inklusive Bildung' in Einfacher Sprache o Klimaschutzbericht als barrierefreie PDF-Datei für Blinde Hörbehinderte Menschen haben zur Geltendmachung ihrer Belange in Behörden einen Rechtsanspruch auf Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers. Davon wird in den Ämtern und Betrieben bei Bedarf Gebrauch gemacht. Darüber hinaus arbeitet im Sozialrathaus Ost ein Sozialdienst für hör- und sprachbehinderte Menschen, der Beratung anbietet. Die Website der Stabsstelle Inklusion wurde im Berichtszeitraum neu aufgebaut. Auf www.frankfurt-inklusiv.de gibt es regelmäßig aktualisierte Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit vieler Orte in der Stadt Frankfurt am Main und jetzt auch Informationen zu Inklusionsprojekten in Frankfurt sowie einen Nachrichtenteil. Die Website ist per Smartphone nutzbar, so dass man sich jederzeit und überall zur Barrierefreiheit von über 5.000 Adressen in Frankfurt informieren kann. Die Informationen zur Barrierefreiheit werden alle zwei Jahre auch in gedruckter Form veröffentlicht. Zuletzt erschien in 2018 ein neues Druckexemplar, das kostenlos ausgegeben wird. Für ältere Menschen und andere Interessierte sind Termine und Informationen auf der barrierefrei gestalteten Website www.aelterwerden-in-frankfurt.de zu finden. Die Seniorenzeitschrift ist dort ebenfalls barrierefrei vertreten; sie kann aber auch in gedruckter Form oder als Hör-CD bezogen werden. www.senioren-zeitschrift-frankfurt.de Die städtische Website www.frankfurt.de ist bereits für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar. Es ist vorgesehen, nach dem geplanten Relaunch dieser Website den bereits begonnenen Einsatz von Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten sukzessive auszubauen. Touristische Informationen zur Barrierefreiheit in Frankfurt gibt es auf der Website www.frankfurt-tourismus.de/barrierefrei der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main. Seit September 2018 kann dort eine interaktive Übersichtskarte mit Informationen zu barrierefreien Angeboten in Frankfurt abgerufen werden. Ebenso wurde im September 2018 die Broschüre "Frankfurt am Main Barrierefrei", die auch in Einfache Sprache (Deutsch und Englisch) übersetzt wurde, neu aufgelegt. Die Broschüre ist online und gedruckt erhältlich. Weitere Informationen und auch Beratung gibt es in den neuen "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen" (EUTB). In Frankfurt gibt es vier solche Beratungsstellen von folgenden Trägern: - Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (gestartet in 2018) - Frankfurter Verein für soziale Heimstätten (gestartet in 2018) - Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige (startet Winter 2019) - Blinden- u. Sehbehindertenbund Hessen (landesweite tel. Beratung, gestartet 2018) Die Beratungsstellen stehen Menschen mit Behinderung, gleich welcher Art zur Verfügung. Auf der Grundlage des § 32 SGB IX werden sie als Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziell gefördert. Ferner stehen Informationen und Beratung auch in der Inklusionsberatungsstelle des Vereins "Gemeinsam Leben e.V." zur Verfügung, die 2017 in neue Räumlichkeiten in der Egenolffstraße 29 umgezogen ist. Die Beratungsstelle wird vom Jugend- u. Sozialamt sowie vom Stadtschulamt finanziell gefördert. Zu Artikel 24 Bildung Schule: Im Berichtzeitraum ist die Zahl der Schüler/innen, die inklusiv beschult werden, von 948 (im Schuljahr 2015/16) auf 1.382 (im Schuljahr 2017/18) gestiegen, während im gleichen Zeitraum die Zahl der Förderschüler/innen von 2.355 auf 2.023 gesunken ist. Der Trend zur inklusiven Beschulung lässt sich auch an der Zahl der allgemeinen Schulen ablesen, die inklusiv unterrichten. Deren Anzahl ist im selben Zeitraum von 85 auf 108 gestiegen. Im Kontext der Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main werden zwei Förderschulen "Lernen" (Schule für Schüler/innen, die auf Grund einer erheblichen und lang andauernden Beeinträchtigung im schulischen Lernen, in der Leistung und im Lernverhalten sonderpädagogischer Förderung bedürfen) sukzessive aufgelöst. Die Karl-Oppermann-Schule wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 das stationäre System schließen. Das angeschlossene Beratungs- und Förderzentrum Frankfurt-West mit seinen rund 60 Förderschullehrkräften bleibt weiter bestehen. Diese Förderschullehrkräfte werden im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen in der Bildungsregion West eingesetzt. Zum Ende des Schuljahres 2020/21 wird an der Wallschule in der Bildungsregion Süd der gleiche Umwandlungsprozess erfolgen. Die Förderschullehrkräfte des Beratungs- und Förderzentrum Frankfurt-Süd werden in der Bildungsregion Süd im inklusiven Unterricht eingesetzt. Darüber hinaus hat zum Schuljahr 2017/2018 die jahrgangsweise Aufhebung der Sekundarstufe an der Weißfrauenschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "Sprachheilförderung") begonnen. Die Schüler/innen werden sowohl in der neu gegründeten IGS Kalbach-Riedberg als auch stadtweit inklusiv beschult. Die Grundstufe der Weißfrauenschule bleibt bestehen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" flankiert und stärkt die inklusiven Bildungsprozesse in der Grundschule als eigenständige sozialpädagogische Fachkompetenz mit sozialem Lernen, individueller Förderung und Motivierung von Kindern, Partizipation, Einbindung von Eltern und Öffnung zum sozialen Umfeld. Das Förderprogramm wird seit dem Schuljahr 2015/16 in den Bildungsregionen Süd und West schrittweise umgesetzt. Die beteiligten Schulen sind im Anhang aufgeführt. Im nächsten Entwicklungsschritt ist die Implementierung des Förderprogramms in den Bildungsregionen Nord und Ost geplant. Für das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" (ein kostenloses Jugendhilfeangebot für Grundschulkinder) wurden im Berichtszeitraum die Rahmenstandards überarbeitet und inklusiv weiterentwickelt, zudem ist die Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger angepasst worden. Die Neuerungen wurden im Jugendhilfeausschuss am 15.05.2017 verabschiedet. Die Umsetzung der Neuerungen erfolgte im Schuljahr 2017/18. Volkshochschule: Das Angebot der Volkshochschule Frankfurt richtet sich gleichermaßen an Menschen mit Behinderungen. Ihre Bedarfe werden durch entsprechende Lerninhalte, Didaktik und räumliche Voraussetzungen berücksichtigt. Es gibt eine Kooperation im Bereich Grundbildung mit der Lebenshilfe e.V., um Menschen mit besonderen Lernvoraussetzungen Kurse in Lesen, Schreiben und Rechnen anzubieten. Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: Der Teenie- und Jugendtreff Bornheim richtet sich konzeptionell zu einem Medientreff aus. In der Neukonzeption ist ein inklusiver Ansatz verankert, für den mit der Lebenshilfe e.V. kooperiert wird. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es inklusive Angebote wie Kreativwerkstatt, Töpfern und Kochprojekte. Sechs Einrichtungen des Betriebs bieten integrative Ferienangebote an, die in Kooperation mit der FBAG in der Broschüre "Sommerspaß" erscheinen. Auch schulische Inklusionsangebote werden unterstützt. Zu Artikel 25, Gesundheit sowie Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation Die Frühförderstellen verschiedener Träger werden mit städtischen Zuschüsse gefördert. Für Kinder mit Behinderungen werden bedarfsgerechte Angebote in Gremien mit Fachkräften der Träger, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, niedergelassenen Fachärzten und verschiedenen Ämtern entwickelt. Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind der Arbeitskreis Autismus (an der Heinrich-Hoffmann-Schule für Kranke) und der Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie im Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main zu nennen. Der Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hält in der teilstationären Einrichtung Hermann-Luppe-Haus eine Tagesgruppe (Wellenreiter) für seelisch behinderte Kinder (§ 35a SGB VIII) vor. Die Angebote der Sucht- und Drogenhilfe in Frankfurt am Main werden laufend evaluiert und weiterentwickelt (Frankfurter Weg in der Drogenhilfe). Die Sucht- und Drogenberatungsstellen in Frankfurt am Main bieten zudem Beratung für Angehörige an. Das Projekt "Lichtblick" wendet sich explizit an suchtmittelabhängige Eltern. Für das städtische Personal hat das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) das Ziel, die Gesundheit, die Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter/innen zu stärken. Dabei ist präventives Handeln wichtig, um Erkrankungen und Schwerbehinderungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die vier Säulen des BGM sind: - Arbeits- und Gesundheitsschutz: o Herstellung menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. - Betriebliche Gesundheitsförderung: o Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, Förderung einer aktiven Beteiligung der Mitarbeiter/innen, Stärkung persönlicher Kompetenzen, z.B. durch Coaching, Dienstvereinbarung 'Fairness am Arbeitsplatz', Gesundheitstage, Informationen und Fortbildung, Organisationsentwicklung. - Betriebliches Eingliederungsmanagement: o Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder mehr als 42 Kalendertage wiederholt arbeitsunfähig sind, wird in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und/oder der Schwerbehindertenvertretung ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, um einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. - Inklusion: o In der Integrationsvereinbarung mit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung werden alle 4 Jahre neue Ziele vereinbart und umgesetzt. Aktuell geht es um die Stellung der Schwerbehindertenvertretung, die Durchführung eines Fachsymposiums und die Weiterentwicklung von Handlungsansätzen und Rahmenbedingungen für die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Zu Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderung veranstaltete die Stabsstelle Inklusion zusammen mit der IHK Frankfurt, dem Netzwerk Inklusion, Good Growth und der Aktion Mensch im Mai 2017 ein großes Personal-Forum in den Sälen der IHK. Die Veranstaltung "Personal.Fachkräfte.Diversity" fand sehr viel Resonanz. Unternehmen, jobsuchende Menschen und Rat gebende Institutionen pflegten regen Austausch. Arbeitsuchende konnten im Messe-Bereich mit Arbeitgebern ins direkte Gespräch eintreten. Auf dem Podium setzten sich u.a. die Sozialdezernentin, die stellvertretende IHK-Präsidentin und der Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung dafür ein, dass Unternehmen die Chancen entdecken, die für sie in der Zielgruppe der Arbeitnehmer/innen mit Behinderung liegen. Unternehmen stellten sich in Präsentationen vor und suchten Kontakt mit Arbeitsuchenden, Rat gebenden Institutionen und anderen Unternehmen. Die Veranstaltung war so stark nachgefragt (300 Teilnehmer/innen), dass im November 2018 eine Folgeveranstaltung durchgeführt wurde, bei der auch das Personal- und Organisationsamt Mitveranstalter war und sich außer den oben genannten Persönlichkeiten auch der Personaldezernent sowie der Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer für die Sache einsetzten. Es wurden neue Workshops für Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen angeboten. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wurde auf den Übergang Schule/Beruf gelegt, so dass auch Schüler/innen mit Behinderung die Möglichkeit hatten, direkt mit Unternehmen ins Gespräch zu kommen. Diese Veranstaltung wurde von 600 Teilnehmer/innen besucht. Arbeit und Soziale Inklusion Der Begriff der Inklusion ist nicht allein auf Menschen mit Behinderung bezogen. Der Magis-trat versteht Inklusion ausdrücklich auch als gesellschaftliches Konzept des Zusammenlebens, als soziale Inklusion (siehe Vorbemerkung auf Seite 4). In diesem Tätigkeitsfeld arbeitet die Stabsstelle Inklusion mit dem Träger "Kinder im Zentrum Gallus e.V." (KiZ Gallus) an einem Projekt, das mit Bundes- und ESF-Mitteln gefördert wird. Das Projekt startete in 2015, läuft bis Ende 2018 und dient der beruflichen und sprachlichen Qualifizierung sowie der nachbarschaftlichen Integration der Bewohner/innen im Quartier rund um das Mehrgenerationenhaus des Trägers. Das Quartier ist geprägt von einer großen kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekt Das Jugend- und Sozialamt fördert ein Inklusives Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekt des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit e.V. in Kooperation mit der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige. Ziele des Projektes sind der Erwerb des (externen) Hauptschulabschlusses, berufliche Orientierung und Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Auftragsvergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderung Soweit möglich erfolgt die Erteilung von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (z.B. handwerkliche Tätigkeiten, Aktenvernichtung, Konfektionierung der Druckausgabe des Stadtführers für Menschen mit Behinderung, etc.). Städtisches Personal Bei der Besetzung von Stellen werden die gesetzlichen Regelungen des AGG sowie die entsprechende Rechtsprechung eingehalten und im Ablauf des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt. Die Beschäftigungsfähigkeit schwerbehinderter Mitarbeiter/innen wird mit individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Arbeitssituation gestärkt, wobei der hohe allgemeine Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen allen Beschäftigten zu Gute kommt. Investiert wurde in unterschiedliche Maßnahmen und bedarfsgerechte Ausstattungen, wie zum Beispiel Hub- und Hebehilfen, spezielle Bürostühle, die auf die besonderen individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Für blinde und gehörlose Beschäftigte oder Auszubildende wurde ihrer Bedarfslage angepasste Unterstützung ermöglicht. Im Weiteren wurden in Einzelfällen Arbeitsassistenzen zur Verfügung gestellt und zur Sicherung der Beschäftigung Minderleistungszuschüsse beim Integrationsamt erfolgreich beantragt. Zu Artikel 29 Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben sowie zu Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport In Artikel 29 wird Menschen mit Behinderung die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte garantiert, und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. In Artikel 30 geht es um die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben. In diesem Sinne hat der Magistrat im Jahr 1992 beschlossen, die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) zur weiteren Entwicklung der Stadt Frankfurt im Interesse der Menschen mit Behinderungen als beratendes Gremium einzubeziehen. In dieser Funktion nimmt die FBAG Stellung zu Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Der Magistrat war darüber hinaus an folgenden Stellen aktiv: Bislang nicht barrierefreie Wahllokale wurden im Berichtszeitraum mit Rampen ausgestattet, um den Zugang zu verbessern. Zukunftsweisende Entwicklungsplanungen städtischer Kultureinrichtungen nehmen Aspekte und Impulse der UN-BRK jetzt schon in der Konzeptphase auf, etwa bei der im Rahmen der laufenden Sanierung des Jüdischen Museums Frankfurt neu zu gestaltenden Dauerausstellung. Siehe hierzu M 218 vom 10.11.2017: "Grundlage für alle Fragen der Gestaltung ist der Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, der eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen am Ausstellungsbesuch fordert. Es werden daher verschiedene Angebote für Personen mit Einschränkungen und eine inkludierende Ausstellungsgestaltung entwickelt." Hier sind z. B. tastbare Stockwerkspläne sowie Tast-Objekte vorgesehen, aber auch eine barrierefreie Website-Gestaltung. Das Historische Museum wurde als 'Inklusives Museum' konzeptioniert und realisiert. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der städtischen Stabsstelle Inklusion und gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, sowie aus kommunalen Mitteln und Spenden. Es entstand ein Modellprojekt mit landesweitem Vorbildcharakter. Ziel ist, dass sich alle Menschen - mit und ohne Behinderung - die Ausstellung selbständig erschließen können. Das Museum wurde nicht nur vorbildlich barrierefrei gebaut, sondern unter Einbeziehung von Behindertenverbänden inklusiv gestaltet. Dazu zählen beispielsweise Tastmodelle, Tast-Stockwerkspläne, ein taktiles Leitsystem durch das ganze Haus, unterfahrbare Vitrinen, kontrastreiche Gestaltung, Garderoben für Rollstuhlfahrer und überdurchschnittlich viele Sitzgelegenheiten. Besonders zu nennen sind Mediaguides (Smartphones, erhältlich an der Kasse), die optisch und akustisch durch die Ausstellung führen und zwar in Deutsch, Englisch, Leichte Sprache Deutsch, Leichte Sprache Englisch, Gebärdensprache, Gebärdensprache mit Untertiteln. Auch eine Version für blinde Besucher/innen ist erhältlich. Ferner wurde eine barrierefreie Website mit Multimediaguide erstellt, auf der sich schon von zuhause aus Teile der Ausstellung erleben lassen. Von der inklusiven Gestaltung des Museums profitieren alle Besucher/innen. Die Attraktivität des Konzepts lässt sich nicht nur an der gestiegenen Zahl der Besucher/innen mit Behinderung ablesen. Auch Menschen ohne Behinderung nutzen gerne z.B. die Mediaguides. Touristen aus dem nicht-englischen Ausland lieben die Version "Leichte Sprache Englisch". Auch die museale Fachwelt kommt von weither, um sich das Konzept in Tagungen und Fachgesprächen erläutern zu lassen. Das Literaturhaus Frankfurt hat zusammen mit der städtischen Stabsstelle Inklusion eine Anregung des 'Netzwerk Inklusion Frankfurt' aufgegriffen und arbeitet an einem erfolgreichen Modellprojekt mit bundesweitem Vorbildcharakter: Mit zeitgenössischen Autoren sowie unter Beteiligung von Betroffenenvertreter/innen und Fachleuten wird an der Erstellung von Literatur in Einfacher Sprache gearbeitet. Die Werke werden von den Autoren völlig neu geschrieben. Sie nehmen Bezug auf Frankfurt und seine Geschichte sowie auf Exponate des Historischen Museums. Die Texte wurden in außerordentlich gut besuchten Lesungen im Literaturhaus und im Historischen Museum vorgetragen. Die Säle waren voll, das Publikumsinteresse sehr groß. Auch die Fachwelt fragt aus weitem Umkreis nach dem Konzept. Das Projekt wird mit Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und mit kommunalen Mitteln gefördert. Im nächsten Schritt wird ein Verlag gesucht, um die Werke gedruckt zu veröffentlichen. Seit April 2018 ist der Senckenbergische Arzneimittelgarten im Botanischen Garten Frankfurt barrierefrei. Blinde und sehbehinderte Menschen werden durch ein Bodenleitsystem vom Eingang sicher zu den einzelnen Stationen geführt. Dort erklären visuelle und taktile Informationstafeln Pflanzen und Kräuter und machen sie so im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar. Zusätzlich erklärt eine App mit Audioguide alles Wissenswerte an den Stationen. Der Arzneimittelgarten ist Teil des Pilotprojekts Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen im Botanischen Garten. Die Internetfassung der vom Dezernat VIII herausgegebenen Senioren Zeitschrift wurde 2016 für mobile Endgeräte angepasst. Somit sind alle Funktionen auch auf dem Smartphone oder Tablet besser nutzbar. Die Anwenderfreundlichkeit der Hörfassung der Senioren Zeitschrift wurde 2017 optimiert. Anwender können nun einfacher zwischen verschiedenen Artikeln wechseln. Gleiches ist für 2018 auch als E-Paper geplant.
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019Sie sind hierBB 501. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 3. März 2019OFOF 176/14S-Bahn-Stationen müssen in Frankfurt im 21. Jahrhundert grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut werden, auch in den Stadtteilen am StadtrandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2020AA 756Behindertengerechte U-Bahn-StationenSTVV-Anfrage · AfD
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 210Behindertengerechte U-Bahn-StationenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)