Behindertengerechte U-Bahn-Stationen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den aktuellen Stand der barrierefreien Erschließung der U-Bahn-Stationen in Frankfurt am Main. Insbesondere wird auf die Station Seckbacher Landstraße eingegangen, die bereits vollständig barrierefrei ist. Zukünftige Planungen sehen vor, dass alle unterirdischen Stationen bis zum ersten Quartal 2022 barrierefrei erschlossen sein werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Seckbacher Landstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die19.06.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-MailBericht
Die Station Seckbacher Landstraße ist durch die beiden Aufzüge (A-B und B-C) vollständig barrierefrei erschlossen. Eine diesbezügliche Sanierung ist weder notwendig noch geplant. Die VGF betreibt in verschiedenen Stationen Fahrtreppen im Wechselbetrieb. Üblicherweise wird diese Betriebsart gewählt, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. An der Seckbacher Landstraße ist durch den Aufzug auf der anderen Seite der Treppe eine Alternative zur Lauftreppe gegeben. Die betreffende Fahrtreppe wurde zur Inbetriebnahme im Jahr 2012 im Wechselbetrieb gefahren. In der Praxis hat sich hier der fahrgastabhängige Betrieb als nicht sinnvoll herausgestellt, da die stoßartig entstehenden Fahrgastströme nach Ankunft der Bahn nicht kontinuierlich aus der Station geleitet werden konnten. Einzelne Fahrgäste, die sporadisch die Station betraten, hinderten somit die Gruppen ankommender Fahrgäste. Der Umstieg auf die feste Fahrtrichtung wurde letztendlich aufgrund der großen Anzahl von Beschwerden durch Fahrgäste vorgenommen. Aus brandschutztechnischen Gründen ist eine Mindestbreite der Fluchttreppe (Lauftreppe) erforderlich, die durch eine zusätzliche Rolltreppe unterschritten wird. Der Schrägaufzug ist zudem in die Grube der Fahrtreppe eingebaut. Das Errichten einer zusätzlichen Fahrtreppe würde umfangreiche Abrissarbeiten und tiefgreifende Änderungen am Stationsgebäude erfordern. Tragende Stahlbetonkonstruktionen müssten entfernt und verändert werden. Der Aufwand hierfür kommt einem kompletten Neubau des Treppenaufgangs gleich und ließe sich nur äußerst schwierig unter den Bedingungen vor Ort (U-Bahn Betrieb, Vorhandene Betondecke über dem Treppenhaus, etc.) realisieren. Der Nutzen einer zusätzlichen Fahrtreppe rechtfertigt diesen Aufwand nicht. Da zudem ein barrierefreier Zugang durch die vorhandenen Aufzüge gewährleistet ist, wäre auch nicht mit einer Förderung durch das Land Hessen zu rechnen. Ein Versetzen des Aufzuges an eine andere Stelle auf dem Bahnsteig ist nicht möglich, da sich der Bahnsteig vollständig unterhalb der Seckbacher Landstraße befindet. Zur Realisierung einer solchen Lösung müsste eine Umverlegung der Fahrspuren und eine Neubeordnung der Straße erfolgen. Beispielhaft hierfür sei das Projekt "Aufzugsnachrüstung Westend" genannt. Ein solcher Umbau ist technisch extrem aufwändig und langwierig. Auch für diese Maßnahme wäre eine Förderung durch das Land oder den Bund nicht zu erwarten. Von den 270 Fahrtreppen der VGF werden 24 Fahrtreppen an 11 Stationen im Wechselbetrieb betrieben. Alle anderen Fahrtreppen werden in einer fest eingestellten Richtung betrieben. An den meisten Fahrtreppen der VGF ist ein Wechselbetrieb nicht möglich, da die Funktion eine umfangreichere technische Ausstattung der Anlage erfordert. In Treppenhäusern mit zwei nebeneinanderliegenden Fahrtreppen wird in der Regel auf diese Funktion verzichtet. Zudem ist eine Fahrtrichtungsumkehr an Fahrtreppen, die über Jahre in eine Richtung "eingefahren" sind, extrem risikobehaftet. Durch einseitig eingeschliffene Führungen / Lagerungen / Bauteile können beim Richtungswechsel Kollisionen / Verkantungen / Fehler auftreten, die schlimmstenfalls im Totalschaden der Fahrtreppe enden. Nach mehreren Versuchen, den Ausfall einer Fahrtreppe auf diese Weise zu kompensieren, ist die VGF von der Vorgehensweise abgekommen. An allen oberirdischen Stationen sind keine Aufzüge vorhanden. Bei den unterirdischen Stationen fehlt der Aufzug nur noch an der Station "Westend". Dieser befindet sich jedoch gerade im Bau. Die Verfügbarkeit von Fahrtreppen lag im Jahr 2019 bei 97,6% gemessen an der täglichen Einschaltdauer. Die Verfügbarkeit der Aufzüge lag im Jahr 2019 bei 97,9% gemessen an der täglichen Einschaltdauer. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Schwankungen dieses Wertes um etwa +1 / -4 % möglich sind. Eine stationsbezogene Auswertung ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und rückwirkend lediglich für drei Monate möglich, ohne auf archivierte Daten zurückgreifen zu müssen. Fahrtreppen im Wechselbetrieb schalten die Betriebsrichtung je nach Anforderung durch den Fahrgast. Eine Richtungsumkehr ist erst möglich, wenn das Stufenband eine gewisse Zeit lang nicht betreten wird. Eine Sekundenanzeige für diesen Zeitraum wäre zwar möglich, wird allerdings durch jedes neue Betreten des Stufenbandes zurückgesetzt. Aus Sicht der VGF lässt sich kein Mehrwert durch eine Anzeige generieren, da eine zuverlässige Angabe der verbleibenden Wartezeit nicht möglich ist. Um dies zu erreichen, müsste nach vorgegebener Zeit der Zugang zur Fahrtreppe gesperrt werden, was technisch nicht ohne erheblichen Aufwand realisierbar ist und ein massiver Eingriff in den Verkehrsstrom der Fahrgäste wäre, der voraussichtlich die Kundenzufriedenheit nicht steigert und zudem nicht zu einer schnelleren Abfertigung führt. Alle unterirdischen Stationen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2022 barrierefrei erschlossen sein, wenn der Aufzug an der Station "Westend" in Betrieb geht. Die meisten der oberirdischen U-Bahnstationen sind auch ohne Fahrtreppen und Aufzüge barrierefrei erschlossen. Die Stationen "Niddapark" und "Römerstadt" bilden hierbei eine Ausnahme. Für beide Stationen läuft die Planung für den barrierefreien Umbau bereits.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019BB 501. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 24. August 2020AA 756Behindertengerechte U-Bahn-StationenSTVV-Anfrage · AfD
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 210Behindertengerechte U-Bahn-StationenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)