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Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007…

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Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)

Vorlagentyp: M
8 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, dass die Stadtverordnetenversammlung die Investitionskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt, um die Erneuerung der Tunnel mit technischen Anlagen in Frankfurt zu finanzieren. Dies ist notwendig, um die Planungssicherheit für die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft zu gewährleisten und zukünftige Investitionen zu ermöglichen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024), die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen sind. Gem. M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF finanziert.
  2. Die Freigabe der jeweiligen Jahresmittel erfolgt im Rahmen eines Sammelbeschlusses, um der VGF frühzeitig Planungssicherheit zu gewähren und die konkret benötigten Jahresbedarfe festzulegen.
  3. Ferner dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten zu 100% von der Stadt Frankfurt bezuschusst werden. Fördergelder anderer Zuschussgeber werden gegebenenfalls vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen. Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers.
  4. Die prognostizierten Investitionskosten der Maßnahmen belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung für das Jahr 2026 auf 1.607 Tsd. €. Der daraus resultierende Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 1.607 Tsd. € wird bewilligt und freigegeben. Die Mittelverwendung erfolgt für die in der Begründung unter C genannten Maßnahmen. Weitere Einzelbeschlüsse sind nicht notwendig.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass die Mittel im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915, "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen" zur Verfügung stehen.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 106.213 € zukünftige Haushalte belasten.
  7. Ferner dient zur Kenntnis, dass gem. M 197 Ziffer 6. ebenfalls konsumtive Aufwendungen in Höhe von ca. 178 Mio. € bis zum Jahr 2046 entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung im Jahr 2026 zu einem Verlust in Höhe von 2.152.558 € und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten. Begründung: A. Zielsetzung Die Bewilligung der Sammelbeschlüsse für die jeweiligen Haushaltsjahre ist Voraussetzung, um die Investitionskostenzuschüsse der Stadt Frankfurt in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF abrufen zu können. Die Herbeiführung dieses Beschlusses ermöglicht der VGF einen Abruf der Zuschüsse für die anfallenden Investitionskosten für das Jahr 2026.

Begründung

Die weiteren Einzelbeschlüsse sind nicht notwendig, da die Mittel im Investitionsprogramm zur Verfügung stehen.

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung Die Bewilligung der Sammelbeschlüsse für die jeweiligen Haushaltsjahre ist Voraussetzung, um die Investitionskostenzuschüsse der Stadt Frankfurt in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF abrufen zu können. Die Herbeiführung dieses Beschlusses ermöglicht der VGF einen Abruf der Zuschüsse für die anfallenden Investitionskosten für das Jahr 2026.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.08.2026 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 91
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 91 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI

Ältestenausschusses
Sitzung 2 · 25.06.2026
TO I, TOP 7
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 91 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a und b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) und b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO II, TOP 29
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 91 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 73
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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