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Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007…

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Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)

Vorlagentyp: M
10 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Schienenverkehrsleistungen in Frankfurt am Main wird ein Investitionskostenzuschuss von 2,836 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 beantragt. Dieses Projekt zielt auf die Erneuerung von technischen Anlagen in den Stadtbahnstationen und wird bis 2046 insgesamt mit 451 Millionen Euro unterstützt.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024), die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen sind. Gem. M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF finanziert.
  2. Die Freigabe der jeweiligen Jahresmittel erfolgt im Rahmen eines Sammelbeschlusses, um der VGF frühzeitig Planungssicherheit zu gewähren und die konkret benötigten Jahresbedarfe festzulegen.
  3. Ferner dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst werden. Fördergelder anderer Zuschussgeber werden gegebenenfalls vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen. Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers.
  4. Die prognostizierten Investitionskosten der Maßnahmen belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung für das Jahr 2025 auf 2.836.000 €. Der daraus resultierende Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 2.836.000 € wird bewilligt und freigegeben. Die Mittelverwendung erfolgt für die in der Begründung unter C genannten Maßnahmen. Weitere Einzelbeschlüsse sind nicht notwendig.
  5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915 "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen", für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 8.467.000 € zur Verfügung stehen.
  6. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 207.000 € zukünftige Haushalte belasten.
  7. Ferner dient zur Kenntnis, dass gem. M 197 Ziffer 6. ebenfalls konsumtive Aufwendungen in Höhe von ca. 178 Mio. € bis zum Jahr 2046 entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung im Jahr 2025 zu einem Verlust in Höhe von 2.181.280 € führen und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Bewilligung der Sammelbeschlüsse für die jeweiligen Haushaltsjahre ist Voraussetzung, um die Investitionskostenzuschüsse der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF abrufen zu können.

Die Herbeiführung dieses Beschlusses ermöglicht der VGF einen Abruf der Zuschüsse für die anfallenden Investitionskosten für das Jahr 2025.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Für die Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen sind für das Jahr 2025 die folgenden Projekte geplant:

  1. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Bornheim Mitte

Von den MSR-Anlagen werden betriebskritische raumlufttechnische Anlagen (RLT), beispielsweise für Batterie- und Signaltechnikräume, versorgt, deren Funktion gemäß elektrotechnischer Regel (EltR)-04 durchgehend sichergestellt und überwacht werden muss.

An der Station Bornheim Mitte sind an den MSR-Anlagen Regelungskomponenten (z. B. Netzteile, Regelkassetten) inkl. der Störungsmeldung an die Technische Leitzentrale/Haustechnikzentrale defekt. Altersbedingt gibt es keine Ersatzteile mehr und im Fehlerfall kann keine adäquate Instandsetzung sichergestellt werden.

Die MSR-Anlagen in der Station Bornheim Mitte befinden sich aktuell in der Planung. Die Erneuerung soll im Jahr 2025 begonnen werden und wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein.

Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der MSR-Anlagen in der Station Bornheim-Mitte für das Jahr 2025:

Die gesamten investiven Aufwendungen des Projektes belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenannahme auf 828.000 €.

  1. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Dom/Römer

Die Anlagen in der Station Dom/Römer sollen bis zum Jahr 2025 vollständig erneuert werden.

Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der MSR-Anlagen in der Station Dom/Römer für das Jahr 2025:

  1. Erneuerung der Aufzugsanlagen

Von ursprünglich drei Lastenaufzügen an der Station Hauptwache kann nach 56 Jahren Betrieb aktuell nur noch eine Anlage genutzt werden. Es gibt für die Anlagen teils keine Ersatzteile mehr und die Steuerungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Für den sicheren Warentransport, zwischen A- und B-Ebene werden mindestens zwei Lastenaufzüge benötigt. Über die Lastenaufzüge werden sowohl Lebensmittel, Verkaufsgüter, als auch Mülltonnen transportiert. Ein zweiter Aufzug gibt - neben der Sicherung der Verfügbarkeit durch Redundanz - auch die Möglichkeit der Trennung des Transportweges von Müll und Waren.

Die beiden Lastenaufzüge sollen im Jahr 2025 erneuert werden, die Planung der Maßnahmen wurde bereits beauftragt.

Beide Projekte sollen im Jahr 2025 baulich und kaufmännisch abgeschlossen werden. Die gesamten investiven Kosten für die Erneuerung der Lastenaufzüge belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenannahme auf 332.116 €.

Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerungen der Aufzugsanlagen für das Jahr 2025:

  1. Erneuerung der Wegeleitsysteme

Auf Grundlage eines neuen Konzeptes der Wegeleitbeschilderung sollen nun sukzessive die sich seit den 1970er Jahren in Betrieb befindlichen und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Wegeleitsysteme erneuert werden. Dies betrifft auch die Wegeleitsysteme, die sich vor dem 01.01.2024 im Verantwortungsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung befanden (ASE).

Die Produktion der Leuchtenbaureihen wurde herstellerseitig bereits eingestellt, sodass eine Ersatzteilversorgung nicht mehr gegeben ist und eine Instandhaltung nicht mehr möglich sein wird. Die in der Wegeleitbeschilderung verbauten Leuchtstoffröhren dürfen von den Herstellern aufgrund der RoHS-Richtline der EU seit August 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Die Lösung für den beschriebenen Sachverhalt liegt in der Erneuerung der Wegeleitbeschilderung. Hierin inbegriffen ist die Erneuerung der Leuchttransparente sowie der Verkabelung. Die Verteilungserneuerung, sowie die Neuaufteilung der Stromkreise, erfolgt im Rahmen der Beleuchtungserneuerung. Weiter wird durch den Austausch der Leuchttransparente und der zugehörigen Kabelanlagen die Brandlast in den Stationen weiter reduziert. Die Maßnahmen betreffen die Stationen Alte Oper, Schweizer Platz, Hauptbahnhof, Südbahnhof, Eschenheimer Tor, Leipziger Straße, Willy-Brandt-Platz und Niddapark.

Um die Synergieeffekte zu nutzen, sollen die Erneuerungen im Rahmen der Brandschutzhauptmaßnahmen und Beleuchtungserneuerungsprojekte erfolgen.

Für das Jahr 2025 werden Kosten für die Planung des Projektes anfallen, die bauliche Umsetzung beginnt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2026.

Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der Wegeleitsysteme für das Jahr 2025:

Die gesamten investiven Ausgaben für die Erneuerung der Wegeleitsysteme belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenannahme auf 2.774.800 €.

  1. Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva)

Bis Anfang 2025 werden Modernisierungskonzepte für die Stationen Willy-Brandt-Platz, Schweizer Platz und Leipziger Straße entwickelt. Nach Fertigstellung der Konzepte wird priorisiert, für welche Station die Umsetzung der Maßnahmen geplant wird.

Prognostizierte Investitionskosten für die Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen für das Jahr 2025:

Eine Prognose der gesamten investiven Aufwendungen für die Modernisierung der drei Stationen ist zum aktuellen Projektstand nicht möglich. Eine weitreichendere Planung der Maßnahmen erfolgt nach Finalisierung der Modernisierungskonzepte.

  1. Erneuerung der Lüftungsanlagen für das Gleichrichterwerk an der Stadtbahnstation Hauptbahnhof

Die VGF wurde per Magistratsbeschluss vom 11.05.2020 durch die Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH (SWFH) angewiesen, die Maßnahmen zur Erneuerung der Lüftungsanlagen der Stadtbahnstation Hauptbahnhof unter Verwendung der Mittel des VGF-Wirtschaftsplanes umzusetzen.

Im Bestand des Frankfurter Hauptbahnhofes sind im Planungsbereich des Projekts Neustrukturierung B-Ebene/Nordbau fünf Lüftungszentralen (LZ-Mitte, LZ-Nord, LZ-Süd, LZ-Ost und LZ-Gleichrichterwerk (LZ-GLW)) vorhanden. Die LZ-GLW versorgt das Gleichrichterwerk für den Stadtbahnbetrieb und die dazugehörigen Nebenräume. Die VGF ist als Betreiber des Stadtbahnverkehrs in Frankfurt auch Betreiber der Lüftungszentrale des Gleichrichterwerks. Die restlichen 4 Lüftungszentralen werden von DB InfraGO (früher: DB Station&Service) betrieben und sind deren Eigentum, die LZ Nord wird auch weiterhin einen Nebenbereich der VGF versorgen.

Die LZ-GLW ist technisch abgängig und steht bei der VGF zur Erneuerung an. Auch aufgrund der Änderungen des Lüftungskonzeptes und des ganzheitlichen Brandschutzkonzepts für den Hauptbahnhof durch die DB InfraGO werden die Erneuerung der LZ-GLW sowie der Bau einer Sprinkleranlage erforderlich. Da die Erneuerung der Lüftungszentrale im Gleichrichterwerk mit dem Projekt zur Neustrukturierung der B-Ebene/Nordbau im Hauptbahnhof Frankfurt am Main zusammenhängt, führt die DB InfraGO die Maßnahme im Auftrag der VGF durch.

Aufgrund der Schnittstellen zum DB-Großprojekt Frankfurt/ Main Hauptbahnhof Neustrukturierung B-Ebene / Nordbau, bei dem es zu Verzögerungen kam, haben sich die VGF-Maßnahmen ebenfalls zeitlich nach hinten verschoben.

Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der Lüftungsanlagen für das Jahr 2025:

Die investiven Gesamtkosten für das Projekt seitens der VGF belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenprognose der DB auf 3.036.252 €. Das Projekt soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf

Die Mittel in Höhe von 2.836.000 € stehen zur Verfügung in:

Produktgruppe: 16.11 -

Förderung des öffentlichen Personenverkehrs

Projektdefinition: 5.010915 -

Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen

Kostenübersicht

Übersicht der Projekte mit ihren voraussichtlichen investiven Gesamtkosten:

*) Eine Prognose der gesamten investiven Aufwendungen für die Modernisierung der drei Stationen ist zum aktuellen Projektstand nicht möglich. Eine weitreichendere Planung der Maßnahmen erfolgt nach Finalisierung der Modernisierungskonzepte.

Die Investitionskosten werden zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst. Fördergelder weiterer Zuwendungsgeber können nachschüssig in Folgejahren ausgezahlt werden, weshalb die vollen Investitionskosten im Rahmen der Beschlüsse Berücksichtigung finden. Vor dem Abruf der Investitionskostenzuschüsse bei der Stadt Frankfurt am Main werden anteilige Zuwendungen Dritter von den Kosten abgezogen.

Teil 1 - Baukostennetto
1.1MSR-Anlagen673.856,36 €
1.2Aufzugsmodernisierungen283.395,00 €
1.3Modernisierung
der unterirdischen Personenverkehrsanlagen115.000,00 €
1.4Erneuerung der Lüftungsanlagen GW
Hauptbahnhof1.276.318,25 €
Summe Baukosten2.348.569,61 €
Teil 2 - Baunebenkostennetto
2.1Projektleitung
MSR-Anlagen42.000,00 €
2.2Allgemeine
Baunebenkosten MSR-Anlagen52.743,64 €
2.3Planung
Aufzugsmodernisierungen37.170,76 €
2.4Allgemeine
Baunebenkosten Aufzugsmodernisierungen11.550,00 €
2.5Planung und
Projektleitung Erneuerung der Wegeleitsysteme21.840,00 €
2.6Planung Erneuerung der
Lüftungsanlagen GW Hauptbahnhof321.958,97 €
Summe Baunebenkosten487.263,37 €

Gesamtkosten

Summe Teil 1 - Baukosten2.348.569,61 €
Summe Teil 2 - Baunebenkosten487.263,37 €
Gesamtkosten2.835.832,98 €
Gesamtkosten gerundet
netto2.836.000,00 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2025 | | | | 2.836.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

-keine-

b) Sachkosten

Abschreibung MSR-Anlagen BND * 18 Jahre 1/18 von 768.600,00 € 42.700,00 € Aufzugsanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 332.115,76 € 22.141,05 € Wegeleitsysteme BND * 10 Jahre 1/10 von 21.840,00 € 2.184,00 € Lüftungsanlagen BND * 14 Jahre 1/14 von 1.598.277,22 € 114.162,66 € Summe Abschreibungen 181.187,71 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Abschreibung MSR-AnlagenBND *18 Jahre1/18von768.600,00 €42.700,00 €
AufzugsanlagenBND *15 Jahre1/15von332.115,76 €22.141,05 €
WegeleitsystemeBND *10 Jahre1/10von21.840,00 €2.184,00 €
LüftungsanlagenBND *14 Jahre1/14von1.598.277,22 €114.162,66 €
Summe Abschreibungen181.187,71 €
* BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer

c) Kapitalkosten

1. Kalkulatorische Verzinsung (1,75% / 2*2.836.000)24.815,00 €
*Zinssatz für den Haushalt 2025 gemäß HH-Rundschreiben
vom 17.01.2023
Jahresfolgekosten insgesamt:206.002,71 €
Jahresfolgekosten gerundet:207.000,00 €

5. Jahreserträge:

Auflösung von Sonderposten | 0,00 €

6. Leistungen Dritter:

Zuwendungen, Zuschüsse und dgl.0,00 €
Summe Leistungen Dritter0,00 €

Die Zuwendungen werden durch die VGF vereinnahmt. Vor dem Abruf der Investitionskostenzuschüsse bei der Stadt Frankfurt am Main werden anteilige Zuwendungen Dritter von den Kosten abgezogen.

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

-keine-

8. Sonstiges:

-keine-

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.09.2025 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 2
Sitzung 41 · 23.06.2025
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 37 · 23.06.2025
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

OBR 4
Sitzung 40 · 24.06.2025
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 24.06.2025
TO I, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 3
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage M 101 wird auf Wunsch der Linken bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 40 · 27.06.2025
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 01.07.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 03.07.2025
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung)

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