S-Bahn-Stationen müssen in Frankfurt im 21. Jahrhundert grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut werden, auch in den Stadtteilen am Stadtrand
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Frankfurt im 21. Jahrhundert grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut werden, auch in den Stadtteilen am Stadtrand Vorgang: B 50/19 Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei dem geplanten Bau einer als provisorisch bezeichneten und sicherlich mehrere Jahre benötigten Brücke für Fußgänger und Radfahrer am Berkersheimer Bahnhof Barrierefreiheit einzufordern und keine Ausnahme bezüglich der B50 (Umsetzung der UNKonvention für Menschen mit Behinderungen, Artikel 9) und den Bestimmungen des PBefG §8 zuzulassen. Begründung: Das genannte Provisorium ist nach Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs und bis zur zukünftigen Fertigstellung eines endgültigen Brückenbauwerks erforderlich, damit Fußgänger, Radfahrer und Benutzer des ÖPNV die Gleise überqueren und auf den Bahnsteig kommen können. Die DB plant nach eigener Auskunft ein Brückenbauwerk ohne Barrierefreiheit, so wie im letzten Jahrhundert noch üblich.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2019, OF 176/14
Betreff: S-Bahn-Stationen müssen in Frankfurt im 21. Jahrhundert grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut werden, auch in den Stadtteilen am Stadtrand Vorgang: B 50/19 Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei dem geplanten Bau einer als provisorisch bezeichneten und sicherlich mehrere Jahre benötigten Brücke für Fußgänger und Radfahrer am Berkersheimer Bahnhof Barrierefreiheit einzufordern und keine Ausnahme bezüglich der B50 (Umsetzung der UNKonvention für Menschen mit Behinderungen, Artikel 9) und den Bestimmungen des PBefG §8 zuzulassen.
Begründung: Das genannte Provisorium ist nach Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs und bis zur zukünftigen Fertigstellung eines endgültigen Brückenbauwerks erforderlich, damit Fußgänger, Radfahrer und Benutzer des ÖPNV die Gleise überqueren und auf den Bahnsteig kommen können. Die DB plant nach eigener Auskunft ein Brückenbauwerk ohne Barrierefreiheit, so wie im letzten Jahrhundert noch üblich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019BB 501. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 3. März 2019Sie sind hierOFOF 176/14S-Bahn-Stationen müssen in Frankfurt im 21. Jahrhundert grundsätzlich barrierefrei geplant und gebaut werden, auch in den Stadtteilen am StadtrandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)