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Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer Künstler

Vorlagentyp: V
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird darum gebeten, Informationen über die vorhandenen, entfernten und verschwundenen Kunstwerke im Rahmen der denkmalgerechten Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen bereitzustellen. Diese Informationen helfen, die kulturelle Identität der Schule zu bewahren und die Kunstwerke angemessen zu präsentieren. Die erwarteten Ergebnisse umfassen eine transparente Dokumentation der Kunstwerke und deren Schicksal.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 14.05.2026 antworten müssen. Seit 167 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Walter-Möller-Platz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Die Antwort per E-Mail bekommen

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Kunstwerke sind noch vorhanden und werden nach der Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen wieder zu sehen sein? Werden diese zusammen mit ihren Urhebern durch geeignete Beschriftung erklärt?
  2. Welche Kunstwerke werden entfernt? Warum und was geschieht mit ihnen?
  3. Welche Kunstwerke sind bereits abgebaut, verkauft oder verschwunden?

Begründung

Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer Künstler Mit der denkmalgerechten Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen wird ein vergleichsweise junges Baudenkmal der Nachkriegsmoderne wieder für Schüler- und Lehrergenerationen ertüchtigt. Die Nordweststadt erhält zudem ihr städtebaulich gesehen zentrales Schulzentrum in neuer, aber denkmalgerechter Form zurück. Beim Bau der Nordweststadt sind zur Gestaltung von Freiflächen viele Kunstwerke damals zeitgenössischer Künstler aufgestellt worden, zum Beispiel "Die Wasserorgel" von Hermann Goepfert (1926 bis 1982), die früher auf dem Walter-Möller-Platz stand. Im Schulzentrum waren angeblich zwölf solcher Werke verbaut: - Betonrelief an der Sporthalle (Siegfried Reich) - Sandsteinrelief am Durchgang zum ehemaligen Tagesheim (Heinz Heierhoff) - Plastik "Hänsel und Gretel" in der Aula (Willi Schmidt) - Betonglaswand an der Pausenhalle des B-Baus (Albert Burkhard) - Wandrelief am Treppenhaus des E-Baus (Werner Scheib) - Figur (Fritz Wotruka) - Plastik (Reg Butler) - Bronzefigur (Joannis Avramidis) - Holzskulptur (Hans Steinbrenner) - Spiegelobjekt (Hermann Goepfert) - Glasplastik (Hans König) - Bronzefigur (Jaques Delahaye)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2026OFOF 680/8Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer KünstlerOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1387Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer Künstler
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 2 · 11.06.2026
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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