Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen vor. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von Behinderungen, die Teilhabe am Bildungsangebot zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Richtlinien soll die baulichen Voraussetzungen für inklusive Schulen verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Den folgenden Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen wird zugestimmt. Die Planungsrichtlinien sind bei allen künftigen Neubauten umzusetzen. Bei Sanierungen, Erweiterungen und Umbauten von Bestandsschulen sind die Planungsrichtlinien unter Berücksichtigung der Gegebenheiten am jeweiligen Standort anzupassen. Die Grundlagen für den Bereich Bildung sind die UN-Behindertenrechtskonvention, das Hessische Schulgesetz in Verbindung mit der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen sowie die Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main aus dem Jahr 2015 (gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main). Der integrierte Schulentwicklungsplan 2015-2019 hat die inklusive Beschulung mit den dazugehörigen organisatorischen, räumlichen, sächlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen hervorgehoben und bestätigt. Es soll allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, gemeinsam eine Regelschule besuchen zu können. In den Planungsrahmen für Grundschulen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) und für weiterführende Schulen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 28.01.2021, § 7023 (M 195)) sind die entsprechenden Modellflächenprogramme mit zusätzlichem Flächenansatz für Inklusion beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass - die Festlegungen in den Planungsrichtlinien in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe (AG Inklusion) unter der Federführung des Stadtschulamtes erarbeitet wurden. Beteiligt waren das Amt für Bau und Immobilien und das Grünflächenamt. Die Stabsstelle Inklusion und das Revisionsamt wurden miteinbezogen. - im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. - die Planungsrichtlinien nach 7 Jahren zu evaluieren, weiterzuentwickeln und den politischen Gremien vorzulegen sind. Hierin wird auch die Auswertung des Pilotprojektes berücksichtigt.
Begründung
A. Zielsetzung
:
Das Ziel von Inklusion ist, allen Menschen - unabhängig von etwaigen Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen - die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Bildungsbereich (vgl. Art. 1 und 24 UN-Behindertenrechtskonvention). Inklusion hat den Anspruch, auf der Grundlage der Chancengerechtigkeit allen Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Entfaltung zu bieten. Dieser Anspruch geht weit über das Thema einer baulichen Barrierefreiheit hinaus. Er entspricht den Anforderungen einer Pädagogik, die auf die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen individuell eingeht. Zeitgemäße inklusive Schulen verfügen über eine ausgeprägte Lern- und Unterrichtskultur in und mit heterogenen Gruppen. Dafür benötigen sie andere bzw. anders verteilte Ressourcen als herkömmliche Schulen: für individuelle Differenzierungs- und Rückzugsmöglichkeiten; für Unterrichtsarrangements z. B. in Klein- oder Großgruppen; für Beratungs- und ganztägige Betreuungsangebote; für die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams; für die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit hohem Assistenzbedarf sowie für gemeinschaftliche Aktivitäten am Lern- und Lebensort Schule. Die Lernumgebungen sollen variabel, möglichst einfach, intuitiv und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sensorischer Fähigkeiten zu nutzen sein. Alle relevanten Informationen zur Orientierung sind möglichst so zu gestalten, dass sie mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmbar sind ("Mehr-Sinne-Prinzip"). Auf der Grundlage veränderter Lernsettings und deren Übertragung auf entsprechende Raum-Zeit-Konzepte werden räumliche Organisationsmodelle entwickelt, die die besonderen Anforderungen der Inklusion architektonisch beantworten, ohne zu separieren. Gleiches gilt für die Freiflächen einer Schule. (vgl. Montag Stiftung, Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland, S. 11 ff).
B. Alternativen
: keine
C. Lösung
: Die baulichen Voraussetzungen spielen für die inklusive Beschulung eine bedeutende Rolle. Für öffentlich zugängliche Gebäude ist die DIN 18040-1 umzusetzen. Des Weiteren ist die Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen.
Um die Besonderheiten des Bildungsortes Schule und die Bedarfe der Schulgemeinde bei der inklusiven Beschulung abzubilden, bedarf es einer weiteren Konkretisierung. In Anlehnung an den Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundesumweltministeriums wurden daher durch die AG Inklusion Planungsrichtlinien für den Schulbau in Frankfurt am Main entwickelt. Die angegebenen DIN-Normen und Leitlinien berücksichtigen die jeweils aktuelle Version.
Bauliches
Türen, Zugänge:
- Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle Türen leichtgängig zu öffnen sind.
- Die Brandschutztüren in allgemeinen Aufenthaltsbereichen sind mit einer Offenhaltung zu versehen. Sind Brandschutztüren in Unterrichts- und Gemeinschaftsräumen erforderlich, sind leichtgängige Freilaufschließer vorzusehen.
- Die Haupteingangstüren zu Schul- und Turnhallengebäuden sind mit automatischen Türöffnern zu versehen.
- Auf die schwellenlose Ausführung ist zu achten. Orientierung :
- Akustische und optische Signalgeber werden für Pausen- und Alarmsignal vorgesehen.
- Böden, Wände, Türen, Türgriffe und Sanitätsinstallationen sollen sich voneinander kontrastreich abheben.
- Türgriffe werden in 105 cm Höhe angebracht.
- Lichtschalter, Anforderungstaster und automatische Türöffner werden in 85 cm Höhe gemäß DIN 18040-1 angebracht.
- Die erste und letzte Stufe einer Treppe sind mit einer Markierung zu versehen.
- Die Beschilderung zur Orientierung im Gebäude ist einfach, leicht verständlich und in ausreichender Größe zu gestalten. Bei Bedarf sollen taktile Beschilderungen nachrüstbar sein.
- Im Gebäude sind die Oberflächen von Böden, Wänden oder anderen Bauteilen so zu gestalten, dass darüber eine Orientierung im Gebäude möglich ist. Ausstattung
- Insbesondere Fußmatten und Abstreifroste sind berollbar und gehhilfengerecht auszuführen.
- Bei Bedarf sind Halte- und Hängevorrichtungen für psychomotorische Geräte zu berücksichtigen.
- Alle Räume und Flure, die von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, werden nach der DIN 18 041 akustisch ausgestattet.
- Evakuierungsmöglichkeiten für Personen mit Einschränkungen werden im Brandschutzkonzept beschrieben.
- In allen Unterrichtsräumen und in den Cafeterien sollten entsprechende Abstände zwischen den Tischen und Stühlen eingeplant werden, um ausreichend Bewegungsfreiraum sicherzustellen.
- Schaukästen sind flexibel in der Höhe zu gestalten, so dass sie z. B. unterfahrbar und für alle einsehbar sind.
- Schulmobiliar soll leicht zu handhaben und veränderbar sein, um eine flexible Raumgestaltung zu ermöglichen und damit jegliche Nutzung sicherstellen.
Sanitäranlagen
- Toilettenkabinen sind als geschlossene Kabinen vorzusehen.
- Je nach Gesamtschülerzahl und Gebäudegröße wird mindestens ein größeres Behinderten-WC für besondere Pflegebedarfe mit Stromanschluss, Warmwasseranschluss, Duschmöglichkeit und ausreichend Fläche für das Lagern von Hygienematerial sowie Stellmöglichkeit für eine Liege. Bevorzugt ist dies im Erdgeschoss vorzusehen. Die Wascharmaturen sind sensorgesteuert bzw. werden als Einhebelmischer mit langem Bedienhebel abgebildet. Desinfektionsspender sind vorzusehen. Die Decken- und Wandkonstruktionen sind so vorzusehen, dass bei Bedarf Hilfsmittel eingebaut werden können, z. B. ein Deckenlift oder klappbare Wickelauflagen. Alle Objekte in diesem größeren WC sind höhenverstellbar.
- In den Behinderten-WCs sind gemäß DIN 18040, große und von allen Seiten einsehbare Spiegel aus bruchsicherem Glas vorzusehen. Die Waschbecken sind unterfahrbar.
- In der Turnhalle wird das Behinderten-WC mit der Umkleide und Dusche kombiniert. Es wird empfohlen das Behinderten-WC in der Nähe der allgemeinen Duschräume anzuordnen.
Freiflächen
Erreichbarkeit, Zugänglichkeit
- Die DIN 18040-3 für öffentlichen Verkehr- und Freiraum ist zu berücksichtigen.
- Der gesamte Schulhof sollte barrierefrei gestaltet werden.
- Der barrierefreie Zugang sollte zu allen Spielbereichen ermöglicht werden und für alle gleichermaßen Spiel- und Bewegungsgelegenheiten bieten.
- Ein befahrbarer Fallschutzbereich wird bei ausgewählten Geräten vorgesehen (Belag z. B. aus fugenlosem Gummigranulat).
- Spielgeräte sollten in unterschiedlich gestaffelten Höhen angeboten werden.
Drängelgitter sind so zu konstruieren, dass ausreichend Platz zum Durchfahren mit dem Rollstuhl gewährleistet ist.
- Es ist darauf zu achten, dass die Parkplatzfläche auch von Behindertentransporten genutzt werden können (Park- und Wendemöglichkeit).
Orientierungshilfen und Sicherheitsaspekte
- Die DIN 33942 -Barrierefreie Spielplatzgeräte- ist zu berücksichtigen. Diese Norm gilt auch für die Gestaltung von Freiflächen in Schulen. Sie ist sinngemäß anzuwenden, wenn bestehende Spielplatzgeräte zur barrierefreien Nutzung umgestaltet werden.
- Das 2-Sinne-Prinzip (z. B. optisch, taktil) wird zur Orientierung und Unterscheidbarkeit berücksichtigt.
- Spielbereichsbegrenzung sollten z. B. durch kontrastreiche Flächen (Boden, Spielgeräte) geschaffen werden. Dabei soll gleichzeitig eine (visuelle) Reizüberflutung vermieden werden.
- Bei Bedarf werden Beschilderungen oder Leitsysteme vorgesehen.
- Möglichen Gefahrenstellen werden kenntlich gemacht: visuell, taktil, haptisch, akustisch, baulich (z. B. Schwungbereich Schaukel).
Ergänzende Haltegriffe, Lehnen (Rückenstütze) oder (spielerische) Geländer sind vorzusehen. Nutzbarkeit
- Ruhe- und Spielzonen sind getrennt voneinander anzuordnen.
- Barrierefreie Spiel- und Sportmöglichkeiten sind anzubieten.
- Niedrige Spielpodeste, Netze etc. werden in Teilbereichen angeboten. Dadurch wird z. B. der Transfer vom Rollstuhl zum Spielgerät erleichtert. Spielgeräte sollen zum Verlassen des Rollstuhls animieren.
- Neben Anfahrbarkeit ist auch die Unterfahrbarkeit von Spielgeräten oder sonstiger Ausstattung (z. B. Hochbeete, Wasserspiel, Bank-Tischkombis etc.) zu berücksichtigen.
- Die lichte Weite (mindestens 1,20 m, optimal 1,50 m) bei Geräten und Ausstattungen ist zu beachten.
Die Planungsrichtlinien für den Schulbau in Frankfurt stellen eine Konkretisierung besonderer baulicher Erfordernisse dar. Die jeweils aktuellen DIN-Normen zur Inklusion sind zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2022Sie sind hierMM 59Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von SchulenMagistratsvortrag
- 11. Mai 2022NRNR 392Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von SchulenSTVV-Antrag · CDU
- 3. Juni 2022OAOA 204Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59Anregung
- 3. Juni 2022OFOF 249/12Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1374Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 392) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 59 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 59 = Annahme, NR 392 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (M 59 und NR 392 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 59 = Annahme, NR 392 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU