Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen zu genehmigen, insbesondere durch die Einführung von Einraumtoiletten. Dies soll einen diskriminierungsfreien Zugang zu Sanitäranlagen gewährleisten. Kritiker befürchten jedoch, dass dies die hygienischen und sozialen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler verschlechtern könnte.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 59 "Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Abschnitt II. der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet:
"- im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden zusätzlich auch Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. Jede weitergehende Änderung der Toilettenkonzepte ist nur nach repräsentativer Einbindung der Schülerinnen und Schüler zulässig."
Begründung
Der Magistratsvortrag M 59 kann so interpretiert werden, dass es künftig an Schulen nur noch Einraumtoiletten geben soll. Dies wäre aber eine massive Verschlechterung der hygienischen und sozialen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler! Kinder und Jugendliche fühlen sich oft unsicher in ihren Körpern und benötigen geschützte Räume. Die Einführung von Unisex-Toiletten birgt hier eine ganze Reihe neuer Risiken. Ein schnell über oder unter einer Abtrennung mit dem Handy geschossenes Bild kann für Mobbing und Internet-Shaming missbraucht werden. Alleine schon das Herumpoltern in einer benachbarten Kabine oder zusätzliche dumme Sprüche vor dem Spiegel können so unangenehm sein, dass die Toiletten gar nicht mehr aufgesucht werden. Sollte es hingegen nur noch eigenständige Räume mit je einer Toilette und einem Waschbecken geben, so bedeutet das einen hohen baulichen Aufwand und hohen Platzbedarf mit einer dadurch möglicherweise geringeren Zahl von Toiletten. Außerdem entfällt dann die Möglichkeit, Freundinnen oder Freunden in schwierigen Momenten mit tröstenden Worten zu helfen, da anders als zwischen benachbarten Kabinen eine Krise gar nicht mehr bemerkt wird und man auch nur schlecht durch die geschlossene Tür sprechen kann. Eine soziale Kontrolle entfiele dann komplett. Gemäß § 4 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung gilt: "Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2022MM 59Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von SchulenMagistratsvortrag
- 3. Juni 2022Sie sind hierOAOA 204Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59Anregung
- 3. Juni 2022OFOF 249/12Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1374Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf10 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 59 = Annahme, NR 392 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 392) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme