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Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept

Vorlagentyp: OA
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen zu genehmigen, insbesondere durch die Einführung von Einraumtoiletten. Dies soll einen diskriminierungsfreien Zugang zu Sanitäranlagen gewährleisten. Kritiker befürchten jedoch, dass dies die hygienischen und sozialen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler verschlechtern könnte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Vorlage M 59 "Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Abschnitt II. der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet:

"- im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden zusätzlich auch Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. Jede weitergehende Änderung der Toilettenkonzepte ist nur nach repräsentativer Einbindung der Schülerinnen und Schüler zulässig."

Begründung

Der Magistratsvortrag M 59 kann so interpretiert werden, dass es künftig an Schulen nur noch Einraumtoiletten geben soll. Dies wäre aber eine massive Verschlechterung der hygienischen und sozialen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler! Kinder und Jugendliche fühlen sich oft unsicher in ihren Körpern und benötigen geschützte Räume. Die Einführung von Unisex-Toiletten birgt hier eine ganze Reihe neuer Risiken. Ein schnell über oder unter einer Abtrennung mit dem Handy geschossenes Bild kann für Mobbing und Internet-Shaming missbraucht werden. Alleine schon das Herumpoltern in einer benachbarten Kabine oder zusätzliche dumme Sprüche vor dem Spiegel können so unangenehm sein, dass die Toiletten gar nicht mehr aufgesucht werden. Sollte es hingegen nur noch eigenständige Räume mit je einer Toilette und einem Waschbecken geben, so bedeutet das einen hohen baulichen Aufwand und hohen Platzbedarf mit einer dadurch möglicherweise geringeren Zahl von Toiletten. Außerdem entfällt dann die Möglichkeit, Freundinnen oder Freunden in schwierigen Momenten mit tröstenden Worten zu helfen, da anders als zwischen benachbarten Kabinen eine Krise gar nicht mehr bemerkt wird und man auch nur schlecht durch die geschlossene Tür sprechen kann. Eine soziale Kontrolle entfiele dann komplett. Gemäß § 4 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung gilt: "Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2022MM 59Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von SchulenMagistratsvortrag
  2. 3. Juni 2022Sie sind hier
    OAOA 204Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59
    Anregung
  3. 3. Juni 2022OFOF 249/12Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1374Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 11 · 09.06.2022
TO I, TOP 6
Beraten
Punkt 3: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 59 = Annahme, NR 392 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO II, TOP 26
Beraten
Punkt 3: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 9 · 04.07.2022
TO I, TOP 31
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 204 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Annahme)BFF-BIG (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 392) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

OBR 12
Sitzung 15 · 11.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 16 · 09.12.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 17 · 27.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 18 · 24.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 20 · 05.05.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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