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Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept

Vorlagentyp: STMagistrat
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen und betont die Notwendigkeit eines differenzierten Toilettenkonzepts. Ziel ist es, einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten und den Schutz der Kinder zu priorisieren.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Beschlussfassung der "Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1861, M 59) lässt nicht eindeutig annehmen, dass die vorgesehenen Einraumtoiletten zusätzlich zu den bisherigen Sanitärbereichen vorzusehen sind, obgleich diese der Zielsetzung zur Einführung von Unisex-Toiletten zugrunde liegt. Vor dem Hintergrund einen diskriminierungsfreien Zugang für alle zu ermöglichen, erfolgt die Umsetzung der Sanitärbereiche mit dieser zusätzlichen Option projektspezifisch in Absprache mit der Schulgemeinde. Dabei ist der Fokus auf den Schutz der Kinder gerichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2022MM 59Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von SchulenMagistratsvortrag
  2. 3. Juni 2022OAOA 204Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59Anregung
  3. 3. Juni 2022OFOF 249/12Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 26. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 Wochen
    STST 1374Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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