Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 hat dem Antrag zugestimmt, dass bei inklusivem Bauen von Schulen ein differenziertes Toilettenkonzept berücksichtigt wird, insbesondere die Einrichtung von Einraumtoiletten. Dies soll einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und die hygienischen sowie sozialen Bedingungen für Schüler:innen verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 12 stimmt der Vorlage M 59 "Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" nur mit der Maßgabe zu, dass in der Präambel, Abschnitt II ergänzt wird (Hinzufügung fett unterstrichen):
im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden zusätzlich auch Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. Jede weitergehende Änderung der Toilettenkonzepte ist nur nach repräsentativer Einbindung der Schüler:innen zulässig.
Begründung
Die Magistratsvorlage M 59 kann so interpretiert werden, dass es künftig an Schulen nur noch Einraumtoiletten geben soll. Dies wäre aber eine massive Verschlechterung der hygienischen und sozialen Bedingungen für die Schüler:innen! Kinder und Jugendliche fühlen sich oft unsicher in ihren Körpern und benötigen geschützte Räume. Die Einführung von Unisex-Toiletten birgt hier eine ganze Reihe neuer Risiken. Ein schnell über oder unter einer Abtrennung mit dem Handy geschossenes Bild kann für Mobbing und Internet-Shaming missbraucht werden. Alleine schon das Herumpoltern in einer benachbarten Kabine oder zusätzliche dumme Sprüche vor dem Spiegel können so unangenehm sein, dass die Toiletten gar nicht mehr aufgesucht werden. Sollte es hingegen nur noch eigenständige Räume mit je einer Toilette und Waschbecken geben, so bedeutet das einen hohen baulichen Aufwand und hohem Platzbedarf mit dadurch möglicherweise geringerer Zahl von Toiletten. Außerdem entfällt dann die Möglichkeit, Freundinnen oder Freunden in schwierigen Momenten mit tröstenden Worten zu helfen, da anders als zwischen benachbarten Kabinen eine Krise gar nicht mehr bemerkt wird und man auch nur schlecht durch die geschlossene Tür sprechen kann. Eine soziale Kontrolle entfiele dann komplett. Gemäß § 4 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung gilt: "Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2022MM 59Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von SchulenMagistratsvortrag
- 3. Juni 2022OAOA 204Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59Anregung
- 3. Juni 2022Sie sind hierOFOF 249/12Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1374Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem ToilettenkonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Einstimmige Annahme