Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen in Frankfurt am Main vor, um den gestiegenen Anforderungen an Bildungsstandorte gerecht zu werden. Ziel ist es, die Qualität und Flexibilität der Schulbauten zu verbessern und die Integration von Ganztags- und Inklusionsangeboten zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem folgenden Planungsrahmen Weiterführende Schulen wird zugestimmt. Er gilt für alle Neubauplanungen künftiger weiterführender Schulen in Frankfurt am Main sowie für die standortspezifische Definition des neuen Standorts 6-zügiges Gymnasium Nord. Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen beschreibt die Festlegungen schulformübergreifend für Gymnasien und Gesamtschulen. Baulich-räumliche Qualitätskriterien sind für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II formuliert und als Äquivalent auch grundlegend für Neubauplanungen anderer Schulformen weiterführender Schulen.
- Den im Planungsrahmen beschriebenen Ausgangslagen und Entwicklungszielen eines leistungsfähigen Schulbaus wird zugestimmt.
- Der räumlichen Öffnung des Schulgebäudes und der standortspezifischen Prüfung zur funktionalen Verschränkung von Schulgebäuden mit neu entstehenden Wohngebieten wird zugestimmt.
- Der Integration von bedarfsorientierten Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 4.1 Alle Weiterführenden Schulen machen Ganztagsangebote und werden dafür mit multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten ausgestattet. 4.
- Das Recht auf inklusive Bildung wird künftig gleichermaßen von Gesamtschulen und Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung realisiert. Angemessene Vorkehrungen zur infrastrukturellen und systemischen Stärkung der Inklusion an weiterführenden Schulen werden im Rahmen einer regionalen Bedarfsplanung umgesetzt.
- Das Flächenprogramm kann im Einzelfall in angemessenem Umfang und in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien an die Gegebenheiten verfügbarer Grundstücke angepasst werden, wenn es sich im Grundsatz um einen geeigneten Schulstandort handelt und Dringlichkeit besteht. Die Entscheidung, ob sich ein Grundstück für eine Schule eignet, wird vom Stadtschulamt als fachlichem Bedarfsträger im Einvernehmen mit dem Amt für Bau und Immobilien getroffen.
- Den Flächenbedarfen nach jeweiliger Zügigkeit wird zugestimmt.
- Die Flächengrößen einzelner Räume innerhalb eines Nutzungsbereichs werden für die künftigen weiterführenden Schulen projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Das Amt für Bau und Immobilien wirkt im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte und Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) verbindlich an der Planungsphase Null unter Federführung des Stadtschulamtes mit. Die definierten Gesamt-Flächenbedarfe sind verbindlich und werden nicht überschritten. Sollte in Sonderfällen eine Ausnahme von dieser Regel notwendig erscheinen, wird am Ende der Planungsphase Null ein Stadtverordnetenbeschluss eingeholt.
- Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen ist nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 9.1 die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit den Akteurinnen und Akteuren aus Schule und Verwaltung im Zeitraum zwischen September 2018 und Juni 2019 mit der Konkretisierung für Gymnasien und Gesamtschulen erarbeitet wurden. Exemplarisch für die Entwicklung zukunftsfähiger Schulbauten stand hier der Planungsprozess zum 6-zügigen Gymnasialstandort für das Gymnasium Nord im Wohngebiet Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt. Entwickelt wurde ein tragfähiges räumliches Organisationskonzept, das auf die aktuellen pädagogischen Herausforderungen in weiterführenden Schulen eingeht. Parallel zu den Festlegungen für gymnasiale Standorte wurden in vergleichbarer Weise auf Grundlage der Erkenntnisse der Entwicklungsplanung zur IGS-Süd ("Inklusive Schulen planen und bauen 2017") die Entwicklungskriterien für Gesamtschulen standortübergreifend für den Planungsrahmen Weiterführende Schulen definiert. 9.2 für den Standort Gymnasium Nord die Festlegungen des Planungsrahmens Weiterführende Schulen spezifiziert wurde. Der "Endbericht Entwicklungsplanung Gymnasium Nord" bildet damit die Grundlage für die Umsetzungsplanung und den Architektenwettbewerb. 9.3 das Modellraumprogramm für Gymnasien, M 188 aus 2009 sowie das Modellraumprogramm M 122 aus 2010 für Gesamtschulen jeweils für Neubauten von Schulen damit grundsätzlich abgelöst wird. Ausschließlich für die Sportflächen gelten bis zum Beschluss eines zu erarbeitenden allgemeingültigen Planungsrahmens für Schulsport und Freiraum weiterhin die Festlegungen der bisherigen Modellraumprogramme M 188 (2009), M 122 (2010) und MB 1171 (2006) unter zusätzlicher Berücksichtigung eines Flächenbedarfs für Ganztagsangebote im Umfang von 1 Wochenstunde pro Klasse. 9.4 für die Flächenanforderungen in Bestandsbauten eine gesonderte Vorlage eingebracht wird.
Begründung
A. Zielsetzung
Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Frankfurts auf rund 830.000 steigen. Dieser Zuwachs bedeutet nicht nur mehr Menschen, mehr Arbeitsplätze und mehr Wohnungen, sondern auch einen deutlich vergrößerten kommunalen Versorgungsauftrag in der Bildung. Vor dem Hintergrund erhöhter Anforderungen an Bildungsstandorte in verdichteten, innerstädtischen Gebieten müssen heute andere Entwicklungs- und Qualitätskriterien definiert werden als noch vor 20 Jahren. Boden und Bauflächen werden knapper, zusätzliche Grundstücke sind ein rares Gut. Bei städtebaulichen Entwicklungen spielt daher eine frühzeitige integrierte Planung für die Qualitätssicherung im Bildungsbau eine wichtige Rolle - gerade dann, wenn es um neue Nutzungsmodelle und veränderte Aufgaben von Schulen in der Quartiersentwicklung geht. Moderner Schulbau muss auf pädagogische Veränderungen reagieren, die sich in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen haben. Sie basieren zum einen auf den Erkenntnissen moderner Lernforschung, zum anderen auf veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Institution Schule. Die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen basieren auf den folgenden pädagogischen Grundannahmen: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Inklusion - Schule für alle - Schule als ganztägig arbeitende Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule für Umwelt - Gesundheit - Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier Schulen sind folglich nicht mehr nur Lernorte, sondern immer stärker auch Lebensorte. Dies gilt für alle ganztägig arbeitenden Schulen. Mit Blick auf die Schnittstellen zwischen Raum und Pädagogik ist zu berücksichtigen, dass Lernen heute in ganz unterschiedlichen und dynamisch wechselnden Situationen stattfindet. Die hessischen Lehrpläne verlangen für die weiterführenden Schulen einen modernen Unterricht mit häufigem Methodenwechsel und vielfältigen Schüleraktivitäten. Die Selbstständigkeitsforderung an Schülerinnen und Schüler ist von Beginn an und durchgängig formuliert. Zusammenarbeit ist nicht nur bei den Lernenden ein wichtiges Thema, sondern auch im multiprofessionellen Team der Lehrenden. Außerschulische Partner und Lernorte sind mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler verstärkt einzubinden. Das tradierte Modell der Flurschule mit gereihten Klassenzimmern wird diesen Anforderungen räumlich sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht gerecht. Die beschriebenen pädagogischen Nutzungsanforderungen erfordern eine Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der Flächenbedarfe, die bislang für den Bau weiterführender Schulen in Frankfurt zugrunde gelegt wurden. Die Zunahme der Nutzungsbedarfe kann dabei nicht mit einem bloß "additiven" Zuwachs beantwortet werden. Monofunktionale Nutzungskonzepte, die weiterhin der Idee "Ein Raum - eine Nutzung" folgen, sind nicht zielführend. Aus Kostengründen und mit Blick auf die pädagogischen Anforderungen und Funktionalitäten gleichermaßen müssen vielmehr "integrierte Lösungen" für eine effektive Nutzung der Flächen definiert werden. Eine möglichst vielfältige und intensive, dabei aber dennoch nutzergerechte Belegung der verfügbaren Räume ist anzustreben. Dies erfordert dringend die Überarbeitung und entsprechende Anpassung des vorhandenen Modellraumprogramms für Neubauten von weiterführenden Schulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend der jeweils erforderlichen Zügigkeit. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es, die veränderten pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Schulen als Planungsgrundlage darzulegen und vergleichbare Rahmenbedingungen für weitere bauliche Neubaumaßnahmen zu schaffen. Schulformspezifische Profilierungen sind beschrieben. Die Schullandschaft ist auch in Zukunft ständiger Veränderung unterworfen. Aus diesem Grund ist ein Teil des Planungsrahmens die Planung seiner Revision.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. November 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 23 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2021 im OBR 15 angenommen.
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Abwesenheit 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und Abwesenheit 1 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE