Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2394 (M 14 )
- Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Am Römerhof" 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" 4.3 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Hansaallee 4.4 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Nachverdichtung Platensiedlung 4.5 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Riedberg 4.6 Errichtung einer sechszügigen IGS (Bildungsregion Nord) 4.7 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) 4.8 Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der KGS Niederrad Süd (Bildungsregion Süd) Als weitere Maßnahme wird die Erweiterung von Realschulen, Realschulzweigen und von verbundenen Haupt- und Realschulen beschrieben, um die steigenden Bedarfe ab Klassenstufe 7 aufzufangen. Um den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu entsprechen, werden in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bedarfszahlen und unter Beachtung der Evaluationsergebnisse zur 'Modellregion inklusive Bildung' sowie der Verordnung des Hessischen Kultusministeriums, die Errichtung weiterer Kooperationsklassen und/oder der Ausbau bestehender Förderschulen mit diesem Schwerpunkt geprüft , um für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen eine optimale Förderung zu gewährleisten und dem Elternwillen nachzukommen. Beide Vorhaben stellen keine schulorganisatorischen Maßnahmen nach §146 Hessisches Schulgesetz dar und sind insofern nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus wird bereits jetzt der Bedarf für ein weiteres Gymnasium gesehen, das in die nächste Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2018-2024 aufgenommen wird.
- Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.
- Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Der letzte integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP 2016-2020) wurde am 31.08.2017 von der Stadtverordnetenversammlung, § 1666 (M 125) verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2016-2020. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2394 (M 14) wurde eine Maßnahme aufgrund der Bedarfslage um ein Schuljahr vorgezogen (Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule). Da Frankfurt am Main und damit die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur stark wachsen, wird der integrierte Schulentwicklungsplan seit 2016 jährlich fortgeschrieben. Dies ermöglicht eine frühzeitige Dokumentation der schulischen Bedarfe. Die jährliche Fortschreibung beschreibt notwendige Errichtungsmaßnahmen von neuen Schulen. Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet einen Geburtenüberschuss und eine dauerhaft hohe Außenzuwanderung (auch internationale Zuzüge). Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner lag Ende 2017 bei 741.093 (+ 11.469 zum Vorjahr), die mit Hauptwohnung im Melderegister gemeldet waren. In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich etwas über 800 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter (vgl. Bürgeramt, Statistik und Wahlen 06/2018, S. 1). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Um dem erwarteten Bevölkerungswachstum angemessen begegnen zu können, wird dem Wohnungsbedarf durch Neubaugebiete (Wohnbaupotentiale) und durch Nachverdichtungen im Bestand bzw. durch verschärfte Bautätigkeit begegnet. Diese erzeugen unmittelbar schulische Bedarfe vor Ort. Denn mit dem Einwohnerwachstum steigt auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt. Bis zum Schuljahr 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen auf rund 72.000 anwachsen (ohne Förderschulen), das heißt um ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler. - In den Grundschulen ist ein Anstieg der einzuschulenden Kinder im Jahrgang 1 von 6.048 im Schuljahr 2018/19 auf 7.508 im Schuljahr 2023/24 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und -schüler in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 23.611 im Schuljahr 2018/19 auf 27.457 im Schuljahr 2023/24 steigen. - In der Sekundarstufe I ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 von 5.741 im Schuljahr 2018/19 auf 6.741 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 29.722 im Schuljahr 2018/19 auf 36.798 im Schuljahr 2024/25 steigen. - In der Sekundarstufe II ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 von 2.294 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19 auf 3.179 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 7.100 im Schuljahr 2018/19 auf 8.291 im Schuljahr 2024/25 steigen. Nicht nur die Zahl der zu versorgenden Schülerinnen und Schülern steigt, sondern auch das Anwahlverhalten der Eltern am Übergang 4/5 verändert sich und hat Auswirkungen auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende Bildungsinfrastruktur. Insbesondere das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schulen im zunehmenden Maße von Eltern favorisiert. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für integrierte Gesamtschulen beispielsweise liegt zum Schuljahr 2017/18 bei 30,8 %. Seit dem vergangenen Schuljahr sind neben den Gymnasien die integrierten Gesamtschulen aufgrund der steigenden Nachfrage daher auch von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Die Bedarfe an Plätzen in Realschulen und Realschulzweigen wachsen analog zu den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ebenfalls. Neben Zuzügen, Geburtenanstieg, Wohnbau und Wahlverhalten der Eltern stellen Regelungen durch das Land Hessen einen weiteren Einflussfaktor auf die kommunale Bildungsinfrastruktur dar, wie zum Beispiel die Reduzierung der Klassenobergrenze in integrierten Gesamtschulen von 27 auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend im Jahrgang 5, die zum Schuljahr 2017/18 zum Tragen gekommen ist und eine deutliche Reduzierung der vorhandenen IGS-Kapazitäten im Jahrgang 5 mit sich brachte. Die vorliegende jährliche Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2017-2023 dokumentiert die Bedarfe, die sich aus dem prognostizierten Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen ergeben und die Maßnahmen, die unter Angaben der Errichtungszeitpunkte als Pflichtleistung des Schulträgers im Planungszeitraum zu realisieren sind. Die Wohnbaupotentiale aus dem Wohnbauentwicklungsprogramm 2015 und aus einer aktualisierten Meldung des Stadtplanungsamts mit Stand September 2017 sind für jeden Planungsbezirk aufgeführt und den jeweiligen Grundschulbezirken zugeordnet. Die neu entstehenden Wohngebiete und weitere Zuwanderung sind nicht in der Vorausberechnung der Schülerzahlentwicklung berücksichtigt, da der Zeitpunkt ihrer Realisierung bzw. ihres Eintreffens nicht seriös eingeschätzt werden kann. Im Planungszeitraum 2017-2023 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Am Römerhof" Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohngebietes Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Am Römerhof" (etwa 2.000 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohngebietes Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Neubau im Rahmen der Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" (etwas 2.500 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Hansaallee Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Deckung des Grundschulbedarfs aus der innerstädtischen Entwicklung von Neubau und Nachverdichtung und die Entlastung der vorhandenen Grundschulen, insbesondere Holzhausenschule. - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Nachverdichtung Platensiedlung Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohngebietes Deckung des Grundschulbedarfs durch Nachverdichtungen in der Platensiedlung und benachbarter Wohnsiedlungen (etwa 1.600 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Riedberg Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2019/20 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Neubau und steigenden Schülerinnen - und Schülerzahlen am Riedberg. - Errichtung einer sechszügigen IGS (Bildungsregion Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2019/20 Schaffung zusätzlicher Plätze an integrierten Gesamtschulen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern. - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung zusätzlicher Plätze an Gymnasien aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern. - Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der KGS Niederrad (Bildungsregion Sü
- d)Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Schaffung zusätzlicher Plätze an gymnasialen Oberstufen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen. Als weitere Maßnahmen werden die Erweiterung von Realschulen und Realschulzweigen und die Einrichtung von Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an neuen Grundschulstandorten beschrieben, die jedoch keine schulorganisatorische Maßnahme nach § 146 Hessisches Schulgesetz darstellen. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im integrierten Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: - Nr. 4.1-4.5 jeweils vierzügige Grundschulen, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 1 Planstelle - Nr. 4.6: sechszügige IGS (Bildungsregion Nord), als inklusive ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen - Nr. 4.7: sechszügiges Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord), als ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen - Nr. 4.8: sechszügige gymnasiale Oberstufe an der KGS Niederrad (Bildungsregion Sü
- d): 0,5 Planstelle Die Kosten (mittlere Jahreswerte) für eine Planstelle betragen 53.080 Euro für die Stellen in den Schulsekretariaten, die nach Entgeltgruppe 7 TVöD bewertet sind. Für die neu zu errichtenden Schulen ergibt sich für die lt. HSchG vom Schulträger vorzuhaltenden Schulhausverwaltungen ein Bedarf von insgesamt zehn Planstellen. Die Eingruppierung erfolgt je nach technischer Ausstattung der Schule nach Entgeltgruppe 5 TÖVD bis 7 TÖVD, mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 48.090 Euro bis 53.080 Euro. Anlage _Fortschreibung_2017-2023_Datenteil_I+II (ca. 12,9 MB) Anlage _Fortschreibung_2017-2023_Textteil (ca. 632 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, NR 650 Anregung vom 11.09.2018, OA 297 Anregung vom 21.09.2018, OA 313 Antrag vom 11.09.2018, OF 277/4 Antrag vom 30.10.2018, OF 772/1 Antrag vom 21.09.2018, OF 996/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. August 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 28 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.01.2019 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf28 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) bei Enthaltung 1 BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 148 und OA 297 = Annahme) FRANKFURTER (M 148 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD und LINKE. gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme); bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 148 und OA 313 = Annahme, NR 650 und OA 297 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 148, NR 650 und OA 313 = Ablehnung, OA 297 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. a) Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Brillante, Leineweber, Hübner, Luxen, von Wangenheim, Fischer, Ross und Zieran sowie von Stadträtin Weber und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)