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Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024

Vorlagentyp: M
23 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt mit der Schulbauoffensive ein Konzept zur Neustrukturierung des Schulbaus, um den Schulplatzbedarf schnellstmöglich zu decken und den Sanierungsstau abzubauen. Ziel ist es, durch gezielte Investitionen die Qualität und Anzahl der Schulplätze bis zum Jahr 2028 signifikant zu erhöhen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadt Frankfurt am Main ist Schulträgerin und hat große Herausforderungen zu meistern. Die Schulen haben in den vergangenen Jahren insbesondere durch Mehrklassenbildungen Erhebliches geleistet. An vielen Standorten sind die Kapazitäten erschöpft. Teilweise sind Schulneugründungen bis zu fünf Jahre im Rückstand, was sich durch viele Interims und Auslagerungsprojekte zeigt. Erschwingliche Liegenschaften für neue Schulstandorte sind kaum vorhanden. Hinzu kommen notwendige energetische Ertüchtigungen zur Nachhaltigkeit, um eine Klimaneutralität der öffentlichen Bauten bis 2030 zu fördern. Eine zusätzliche Herausforderung ergibt sich aus dem sehr oft schlechten baulichen Zustand der Schulgebäude, da in den vergangenen Jahrzehnten dem Bauunterhalt nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden.

Die Schulbauoffensive (SBO) soll als ganzheitliches Konzept den Schulbau in Frankfurt neu strukturieren, für Transparenz sorgen, Vertrauen und Verbindlichkeit schaffen und Schulbauprojekte beschleunigen. Ein Kernstück der SBO ist die Priorisierung von Schulbaumaßnahmen.

Zur beschleunigten Umsetzung der priorisierten Maßnahmen werden die Bauprojekte nach baufachtechnischen und strukturellen Ähnlichkeiten in Baupakete zusammengefasst. So kann jedes Baupaket mit unterschiedlichen Beschleunigungsmethoden realisiert und strukturierte Abläufe ermöglicht werden. Es wird bei allen Projekten geprüft, ob Baumaßnahmen als Serie zusammengefasst, mit Unterstützung von Externen beschleunigt oder von Externen als Investorenprojekt errichtet werden können. Die zur Verfügung gestellte externe Projektsteuerung für alle SBO-Maßnahmen soll die vorhandenen personellen Ressourcen der Ämter 25 und 40 entlasten und darüber hinaus die Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten flächendeckend unterstützen.

In den folgenden Haushaltsjahren erfolgt jährlich eine neue Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung mit den Projekten, die begonnen und beschleunigt umgesetzt werden sollen. Die Priorisierung wird somit fortlaufend weiterbearbeitet. Die konkrete Umsetzung der SBO-Projekte erfolgt erst nach Beschluss einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage für jedes Projekt.

  1. Das Konzept zur Schulbauoffensive (SBO) gemäß Anlage 1 und die Priorisierungsliste gemäß Anlage 2 werden beschlossen sowie die Anlagen 3 bis 7 zur Kenntnis genommen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die Schulbauoffensive (SBO) als eine gesamtstädtische Aufgabe anzunehmen. Es wird sichergestellt, dass alle notwendigen Dezernate mit den dazugehörenden Ämtern und Organisationeinheiten die SBO prioritär unterstützen und zum Gelingen beitragen.

3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Schulbauoffensive zu starten. Über die zur Umsetzung der Schulbauoffensive benötigten konsumtiven und investiven Mittel ist im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsverfahrens der kommenden Haushalte zu entscheiden.

4. Die Federführung der SBO übernimmt das Dezernat

XI. Für die Kommunikation, Abstimmung und Einbindung der Ämter wird der Realisierungskreis mit den in der Anlage 4 aufgeführten Ämtern und Organisationseinheiten fortgeführt. Die Koordination und Kommunikation der ämterübergreifenden Abstimmungen übernimmt dabei die Stabstelle Schulbau.

5. Es dient zur Kenntnis, dass sich die SBO über fünf Jahre erstreckt und jährlich die zu bearbeitenden Bauprojekte benannt werden. In der Anlage 2 sind die ausgewählten Projekte für das Jahr 2024 aufgeführt. Sollte ein priorisiertes Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht umgesetzt werden können, wird ein bereits im Investitionsprogramm enthaltenes Projekt als Nachfolgeprojekt vorgeschlagen, welches dem Magistrat unterjährig zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die letzte Beschlussfassung über die SBO erfolgt im Jahr 2028.

6. Schulbaumaßnahmen, die eines separaten Beschlusses bedürfen, wie bspw. Anmietungen, werden vorbehaltlich des Beschlusses durch die Stadtverordneten als priorisiertes Projekt in die SBO aufgenommen.

7. Der Magistrat wird beauftragt, einmal jährlich einen Statusbericht der SBO vorzulegen. Die Federführung obliegt dem Dezernat XI.

8. Der Magistrat wird beauftragt, für die im Rahmen der Schulbauoffensive aufgeführten Schulbauprojekte von den allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wie folgt abzuweichen:

a. Die Anmeldung von Haushaltsmitteln und die Bau- und Finanzierungsvorlagen können auf Basis einer Kostenschätzung nach BKI Kennwerten oder Referenzprojekten erfolgen.

b. Die im Investitionsprogramm enthaltenden Planungsmittel benötigen keinen zusätzlichen Freigabebeschluss.

c. Es können vorgezogene Bau-und-Finanzierungsvorlagen zur Freigabe von Baumitteln vorgelegt werden, um vorgelagerten Maßnahmen wie Auslagerungen und Erschließungsarbeiten beschleunigt bearbeiten zu können. Die Hauptmaßnahme kann im zweiten Schritt durch eine separate Bau- und Finanzierungsvorlage zur Freigabe von Baumitteln vorgelegt werden.

d. Die Planungen können unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlages fortgeführt werden (Knoten 725 der Bauwerksrichtlinie).

e. Die SBO umfasst sowohl konsumtive als auch investive Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm. Die Gesamtkosten werden projektbezogen über PSP-Elemente (investiv) verrechnet. Eine Deckungsfähigkeit besteht für jeweils die investiven bzw. jeweils die konsumtiven Projekte.

f. Die Beschlussfassungen der Bau- und Finanzierungsvorlagen für die in der Anlage 2 aufgeführten priorisierten Projekte werden auf den Magistrat delegiert.

g. Für die Beschleunigung der Schulbaumaßnahmen ist es möglich von den im Planungsrahmen festgelegten Planungsphasen Null zur Bedarfsermittlung abzuweichen. Eine Planungsphase erfolgt für die individuelle multifunktionale Raumnutzungskonzeption der verfügbaren Räume.

9. Es dient zur Kenntnis, dass bei den Maßnahmen der SBO für die Vergabe der Beschaffungs-, Planungs- und Bauleistungen beschleunigte, beziehungsweise vom Gebot des offenen Verfahrens der losweisen Einzelvergabe abweichende Vergabeverfahren geprüft werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden angewandt und im Einzelfall geprüft. Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechender Interessenslage sind die Ausnahmeverfahren anzuwenden.

10. Die Projekte aus der SBO werden im Rahmen der Regelung zum Nachhaltigen Bauen im Sinne der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit geplant und umgesetzt (Anlage 7).

11. Die Prüfrechte des Revisionsamtes bleiben unberührt. Das Revisionsamt wird über die Projekte informiert und eingebunden. Nach Abschluss der Projektvorbereitungsphase (Leistungsphase 2 HOAI) werden die Projekte und die im Rahmen der Vorplanung entwickelten Alternativen und wirtschaftlichen Betrachtungen dem Revisionsamt vorgestellt und können nach Vorlage von entsprechenden Unterlagen geprüft werden. Das Revisionsamt ist darüber hinaus im Rahmen der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage frühzeitig zu beteiligen.

12. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen zusätzliche Kapazitäten in den Bildungsregionen bei neuen Wohngebieten für die soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Hort) vorgesehen werden können. Darüber hinaus wird die Aufstellung von Bebauungsplänen alleinig für den Gemeinbedarf / Schulen empfohlen.

13. Der Magistrat wird beauftragt, die Schulsportversorgung gesamtstädtisch zu betrachten und zu prüfen, ob weitere und zusätzliche Sportangebote bei einzelnen Projekten geschaffen werden können. Hierfür können pro Bildungsregion zwei Standorte ausgewählt werden, auf denen zusätzliche Sportfelder errichtet werden. Die zusätzlichen Kapazitäten sind mit den Bedarfen der jeweiligen Bildungsregion zu begründen und darzulegen und können im Einzelfall auch mit Bedarfen einer anderen Bildungsregion belegt werden.

14. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Weiterverwendung und der Erwerb von vorgefertigten Räumlichkeiten, die schon in einer anderen Kommune genutzt wurden, möglich ist. Dieser Beschaffungsweg könnte zeitnah als weitere Alternative zur Bedarfsdeckung von Schulplätzen herangezogen werden.

15. Für die Umsetzung der 30 priorisierten Bauprojekte (siehe Anlage 2) werden 30 temporäre Stellen für 5 Jahre aus der Stellenplanreserve bewilligt. Diese Stellen sind für alle an der Schulbauoffensive beteiligten Ämter vorgesehen.

16. Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen finanziellen Belastungen insgesamt 1 Mrd. Euro betragen werden. Diese teilen sich geschätzt auf 540 Mio. € im investivem Bereich und 460 Mio. € im konsumtiven Bereich. Davon stehen bereits folgende Mittel im Investitionsprogramm zur Verfügung:

Aktivierungsfähige Aufwendungen (investiv)

JahreMittel BedarfMittel
vorhandenMittel zusätzlich
notwendig 202420.000.000 €20.000.000 €0
€
2025130.000.000 €60.000.000 €70.000.000 €
2026130.000.000 €55.000.000 €75.000.000 €
2027130.000.000 €0
€130.000.000 €
2028130.000.000 €0
€130.000.000 €
540.000.000 €135.000.000 €405.000.000 €

17. Es dient zur Kenntnis, dass das Revisionsamt empfiehlt, die Priorisierungsliste 2024 in der Anlage 2 der Beschlussvorlage um acht Maßnahmen zu kürzen: Fünf Maßnahmen, deren Bedarf (Nrn. 4, 9, 16, 24, 25) nicht erkennbar ist. Weitere drei bzw. vier Maßnahmen mit Dritten (Miete oder Kauf, Nrn. 9, 12, 13, 14) ohne bisherigen Stadtverordnetenbeschluss. Das Dezernat XI wird beauftragt, die Aufnahme in die Prioritätenliste zurückzustellen. Soweit die Bedarfe nachgewiesen werden können, legt das Dezernat zu den Projekten jeweils einen Wirtschaftlichkeitsnachweis vor."

Die darüber hinaus gehenden Mittel sind bei den kommenden Haushaltsplanungen im Rahmen der Zielwerte zu veranschlagen.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Stadt Frankfurt am Main als Schulträgerin obliegt die Zurverfügungstellung der Schulplatzbedarfe für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt sowie die Bereitstellung, Ausstattung und Unterhaltung der dafür notwendigen Gebäude und der benötigten Infrastruktur.

Die notwendigen 31.496 baulichen Mehrplätze in den sechs Bildungsregionen (siehe Anlage 3) bis zum Schuljahr 2028/29 errechnen sich aus allen zu bewältigenden Schulbaumaßnahmen.

Hierbei werden sowohl die Neugründungen der integrierten Schulentwicklungspläne (iSEP) aufgeführt, als auch Interimsprojekte und Maßnahmen für Auslagerungen, Sanierungen und Erweiterungen, die nicht im iSEP enthalten sind.

Damit soll dargelegt werden, welchen baulichen Aufwand die Stadt Frankfurt im Schulbereich in den kommenden 5 Jahren bewältigen muss. Mit den 30 priorisierten Projekten der Schulbauoffensive (siehe Anlage 2) können 19.820 bauliche Mehrplätze beschleunigt geschaffen werden. Dies sind 62 % der notwendigen Mehrplätze bis zum Schuljahr 2028/29.

Mit der Schulbauoffensive sollen die notwendigen Maßnahmen priorisiert und eine beschleunigte Bearbeitung sichergestellt werden. Anlage 6 stellt den Überblick über alle bisher bekannten Bauaufgaben im Schulbau der kommenden Jahre her. Die hier aufgezeigte weitere Priorisierung der Bauaufgaben für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 ist nicht abgeschlossen, und kann sich beispielsweise durch eine veränderte demografische Entwicklung oder eine unvorhersehbare bauliche Dringlichkeit durch einen Schadenfall verändern.

Ziel der Frankfurter Schulbauoffensive ist es, die benötigten und durch genehmigte Schulentwicklungspläne dokumentierten Schulplätze unverzüglich zur Verfügung zu stellen und dadurch Zwischenlösungen so weit wie möglich zu reduzieren. Ein weiteres Arbeitsfeld der Schulbauoffensive ist der schrittweise Abbau des Sanierungsstaus an den Bestandsgebäuden und die energetische Ertüchtigung derselben. Dies geschieht entweder über Generalsanierungen verbunden mit Auslagerungen oder verstärkten Bauunterhaltsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb. Für die Bewältigung der anstehenden Generalsanierungen und Ertüchtigungen werden dauerhafte Auslagerungsstandorte geschaffen, die als Drehscheibe fungieren und für alle Auslagerungen der Bildungsregion zur Verfügung stehen.

Die Schulbauoffensive geht einher mit einer bedarfsorientierten Schulsportversorgung. Dabei gilt es, alle Instrumente und Möglichkeiten der Beschleunigung der anstehenden Bauaufgaben auszuschöpfen.

Es wird besonders auf die soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit im Schulbau geachtet und die Überprüfung aller Anwendungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der energetischen Standards im Schulbau gehen damit einher (siehe Anlage 7).

B. Alternativen

Die fehlenden Schulplätze können an den Bestandsschulen nicht mehr abgebildet werden. Die meisten Schulen haben bereits Erweiterungsbauten / Containerklassen auf dem Schulhof, so dass noch weitere zusätzliche Klassenräume nicht mehr gestellt werden können.

In den Schuljahren 2015/16 bis 2023/24 wurden insgesamt ca. 5.225 Schülerinnen und Schüler in zusätzlichen Klassen untergebracht, die die festgelegte Zügigkeit der jeweiligen Schule überschritten haben (siehe Anlage 5). Die Mehrklassenbildungen sind an den relevanten Schulstandorten bis zum letzten Platz ausgereizt.

Es gibt daher keine Alternativen.

C. Lösung

Die Beschleunigungsmaßnahmen und das Konzept der SBO (Anlage 1) orientieren sich an den Abläufen aus dem Beschluss zum Schulbau beschleunigen, § 940 vom 26.01.2017, M 233.

Mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 1893 vom 09.06.2022, M 83, wurden Planungsmittel für

die SBO freigegeben.

Die Schulbauoffensive zeigt alle Maßnahmen aus dem Schulbau, die ab diesem Jahr und die nächsten Jahre bearbeitet werden. Die Übersicht sorgt für Transparenz und zeigt die priorisierten Schulbauprojekte auf. Hierbei werden die Bauprojekte unterschieden in standardisierte und nicht standardisierte Projekte, und dementsprechend in die Baupakete zusammengefasst.

Nähere Details sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Schulliegenschaften, die länger auf die geplante Gesamtsanierung warten müssen, werden über die in der SBO enthaltenen konsumtiven Mittel über verstärkte Bauunterhaltsmaßnahmen im laufenden Betrieb sukzessive ertüchtigt.

Durch die Schaffung allgemeiner Auslagerungsstandorte wird die sukzessive Bearbeitung der Sanierungsmaßnahmen ermöglicht und planbar. Die Anzahl der Provisorien wird zukünftig dadurch verringert. Dies führt zur Entlastung des Haushalts und der Verwaltungsstrukturen.

Die Schulentwicklungsplanung wird mit den baulichen Bedarfen abgeglichen und ein gemeinsames Verständnis der zu definierenden Bauaufgaben erreicht. Eine IT gestützte Datenbank fördert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Dezernaten und Ämtern und sorgt für Transparenz, da die Sachstände aktualisiert und gleichzeitig sichtbar gemacht werden.

Abweichung von haushalterischen Bewirtschaftungsvorschriften

Die Anmeldung von Haushaltsmitteln sowie Bau- und Finanzierungsvorlagen auf Basis von BKI-Kennwerten oder Referenzprojekten wurde in der Vergangenheit für einige Projekte erfolgreich durchgeführt. Eine enge Abstimmung mit dem Revisionsamt war und ist auch zukünftig zwingend erforderlich.

Sobald Planungsmittel im Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main aufgenommen sind und dieser verabschiedet ist, sind die Mittel formal genehmigt und erfüllen damit die Vorgaben nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung Hessen. Eine separates Beschlussverfahren für die Freigabe der Planungsmittel kann deshalb entfallen.

Separate und vorgezogene Bau- und Finanzierungsvorlagen für Auslagerungen oder Erschließungsmaßnahmen beschleunigen ein Schulbauprojekt insgesamt und gewährleisten eine durchgängige Bearbeitung. Hinzu kommt, dass diese Maßnahmen oft selbst einen hohen Investitionsbedarf und vor allem einen zeitlichen Vorlauf haben. Gleichzeitig sind sie auch Voraussetzung für die eigentliche Schulbaumaßnahme.

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

Die verschiedenen Verordnungen zur Vergabe für den öffentlichen Auftraggeber sehen unter besonderen, im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen, Verfahren vor, die zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und Beschleunigung der Realisierung von Schulbaumaßnahmen der Schulbauoffensive führen können. Diese gesetzlich vorgesehenen bestehenden Möglichkeiten sollen geprüft und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen genutzt werden.

Um noch weitere Ressourcen für den Schulbau akquirieren zu können, wird gemäß dem Etatantrag E 81 vom 16.06.2023 die Möglichkeit der Gründung einer städtischen Gesellschaft geprüft, der Teilaufgaben aus der SBO übertragen werden können. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

Jährlich werden neue Vorhaben, die die Voraussetzungen erfüllen, für die Aufnahme in einen Beschluss zur SBO geprüft und als Vortrag zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Gleichzeitig wird über den Sachstand der bisher beschlossenen Vorhaben und Wirkung der beschlossenen Maßnahmen berichtet.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten.

  1. Investitionsbedarf:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Schulbauoffensive mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu starten. Der Mittelbedarf wird pro Baumaßnahme einzeln oder als Baupaket in einer Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Für investive Bauprojekte im Schulbau werden Mittel in Höhe von 540 Mio. EUR betreffend Neu- und Erweiterungsbauten sowie Gesamtsanierungen benötigt. Diese werden jeweils in den folgenden Investitionsprogrammen der entsprechenden Haushalte angemeldet.

Aktivierungsfähige Aufwendungen (investiv):

JahreVerpflichtungenMittelabfluss
2024120.000.000 €20.000.000 €
2025140.000.000 €130.000.000 €
2026140.000.000 €130.000.000 €
2027140.000.000 €130.000.000 €
20280 €130.000.000 €
540.000.000 €540.000.000 €

Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen (konsumtiv):

202480.000.000 €80.000.000 €
202580.000.000 €80.000.000 €
2026100.000.000 €100.000.000 €
2027100.000.000 €100.000.000 €
2028100.000.000 €100.000.000 €
460.000.000 €460.000.000 €

In diesen konsumtiven Mitteln in Höhe von 460 Mio. € ist ein neues Aktionsprogramm der SBO für kleinere Sanierungsmaßnahmen enthalten, welches mit 130 Mio. € über 5 Jahre läuft. Für die Miete von Liegenschaften stehen verteilt auf 5 Jahre Mittel in Höhe von insgesamt 230 Mio. € zur Verfügung. Jeweils 20 Mio. € werden im konsumtiven Haushalt für Interimsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, also insgesamt weitere 100 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt unter den Maßgaben der Beschlussziffer 16.

Die Finanzierung ist in den jeweiligen Haushalten und deren Investitionsprogrammen zu beordnen.

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

Die zugehörigen Folgeinvestitionen werden bei der jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlage der priorisierten Projekte aufgezeigt. Die Finanzierung ist in den jeweiligen Haushalten zu beordnen.

4. Jahresfolgekosten:

a) Personalkosten
siehe Ziffer 7
b) SachkostenWird in der jeweiligen
B+F angegeben c) Kapitalkosten
  1. Kalkulatorische Verzinsung 1,60 % | 8.640.000 €

2. Abschreibung | 6.346.400 €

5. Jahreserträge:Keine
Gebühren, Entgelte und dgl.
6. Leistungen Dritter:Keine
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl.

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Im Rahmen der SBO werden bis zu 30 befristete Projektstellen für die Dauer von fünf Jahren mit der Option einer Verlängerung vorgesehen, die sukzessive besetzt werden.

Im Jahr 2024 werden bis zu 20 Stellen vorgesehen, die sich wie folgt aufteilen könnten:

Amt 25: 15 Stellen, davon 1 Abordnung zur Stabstelle Schulbau

Amt 40: 5 Stellen, davon 1 Abordnung zur Stabstelle Schulbau

Zur Orientierung werden Stellen mit der Eingruppierung E 11 TVÖD angenommen. Daraus ergeben sich für diese Stellen ab 2024 jährliche Personalaufwendungen in Höhe von bis zu 1.720.000 €, für die Dauer von fünf Jahren von bis zu 8.600.000 €. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auch in den Ämtern 14, 16, 20, 30, 36, 52, 66 und 67 weitere Stellen erforderlich werden. Die verbleibenden bis zu 10 Stellen werden nach Abstimmung mit den vorgenannten Dezernaten und Ämtern in den Jahren 2025 und 2026 besetzt.

Die Eingruppierung der Stellen wird im weiteren Prozess geklärt. Die hiermit verbundenen Personalaufwendungen können noch nicht beziffert werden. Sowohl die Anzahl der befristet bereitzustellenden Stellen, als auch die Stellenbewertung(en) stehen unter dem Vorbehalt einer noch durchzuführenden Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt. Hierfür sind ämterweise Stellenbedarfsberechnungen vorzulegen, die den benötigten Stellenbedarf nachvollziehbar begründen. Gleiches gilt für die vorgesehenen Stellenbewertungen, die über die Vorlage einer Stellenbeschreibung und eines Bewertungsgutachtens nachvollziehbar dargelegt werden.

8. Sonstiges: /

Anlage 1_Konzept_Schulbauoffensive (ca. 499 KB) Anlage 2_Priorisierungsliste (ca. 1,4 MB) Anlage 3_Schulplatzbedarfe_u_bauliche_Mehrplaetze (ca. 707 KB) Anlage 4_Realisierungskreis (ca. 303 KB) Anlage 5_Mehrklassenbildung (ca. 462 KB) Anlage 6_Ubersicht_Gesamtaufgabe_Schulbau (ca. 155 KB) Anlage 6_Uebersicht_Gesamtaufgabe_Schulbau (ca. 67 KB) Anlage 7_Nachhaltiges_Neues_Bauen (ca. 392 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juli 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 23 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.12.2024 im OBR 2 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf23 Beratungen
OBR 14
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO I, TOP 13
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 95 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD

OBR 11
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO II, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDULinke
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf NR 982) zu 2. GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 60
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDDie Partei
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Die Partei (= Zurückweisung); GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 31 · 03.09.2024
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDP
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit fraktionslos zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zustimmung)

OBR 4
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO II, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
CDULinkeÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 31 · 05.09.2024
TO I, TOP 30
Beraten
Punkt 1: 1. Der Antrag der CDU Fraktion der Vorlage M 95 im Rahmen der Vorlage NR 982 zuzustimmen, wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. 1. Der Antrag der CDU Fraktion der Vorlage M 95 im Rahmen der Vorlage NR 982 zuzustimmen, wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage M 95 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPFreie WählerFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 3. CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 32 · 05.09.2024
TO II, TOP 7
Beraten
1. a) Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 982 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 29 · 09.09.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
FRAKTION (M 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 982 = Annahme)Gartenpartei (M 95 und NR 982 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 982), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 982 = Annahme) Gartenpartei (M 95 und NR 982 = Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 33 · 09.09.2024
TO I, TOP 26
Beraten
1. a) Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 982 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
WBECDUGrüneFDPLinkeBFF
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, FDP, Linke und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPD1 FDPAfD
Ablehnung:
CDUFraktionslos
Enthaltung:
GrüneLinke1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, 1 FDP und AfD gegen CDU und fraktionslos (= Zustimmung); GRÜNE, Linke und 1 FDP (= Enthaltung)

OBR 13
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 29 · 10.09.2024
TO I, TOP 40
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (M 95 = Enthaltung, NR 982 = Annahme)FRAKTION (M 95 und NR 982 = Annahme)Gartenpartei (M 95 und NR 982 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 982), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 95 = Enthaltung, NR 982 = Annahme) FRAKTION (M 95 und NR 982 = Annahme) Gartenpartei (M 95 und NR 982 = Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 32 · 12.09.2024
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 15
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 982 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
GrüneSPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 51
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltLinkeBFF
Ablehnung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDPVoltLinkeBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 17.09.2024
TO II, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 982), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 19.09.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung berichtet wird. 2. a) Die Vorlage NR 982 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Steinhardt, Kunze, Frank, Pauli, Wollkopf und Schnitzler sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
AfD
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 982), Linke und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

OBR 2
Sitzung 34 · 04.11.2024
TO I, TOP 11
Beraten
1. Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 982 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 982 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUBFFFraktionslos
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 35 · 02.12.2024
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 982 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPD1 Linke
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDU1 Linke
zu 2)
Zustimmung:
4 GrüneCDUFDP1 Linke
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
2 Grüne1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen FDP (= Ablehnung); CDU und 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. 4 GRÜNE, CDU, FDP und 1 Linke gegen SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)

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