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Erweiterung der Europäischen Schule am jetzigen Standort Praunheimer Weg 126

Vorlagentyp: M
5 Stationen im Verfahren4 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Erweiterung der Europäischen Schule am Praunheimer Weg vor, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden. Es ist notwendig, einen dauerhaften Standort für die Schule zu schaffen, während der bestehende Standort weiterhin genutzt wird. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus wird bis Sommer 2029 erwartet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Praunheimer Weg — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Das dringende Schulbauprojekt "Erweiterung der Europäischen Schule am jetzigen Standort Praunheimer Weg 126" wird als 31. Projekt in die Schulbauoffensive (SBO) erste Staffel aus 2024 (M 95 aus 2024) aufgenommen.
  2. Der Errichtung eines Erweiterungsneubaus für die Europäische Schule wird zugestimmt. Das Gebäude wird von der Stadt Frankfurt als dauerhafter Auslagerungsstandort errichtet und an die Europäische Schule vermietet bis die Europäische Schule ihren endgültigen Standort beziehen kann. Hierdurch werden Mieterträge in Höhe von rd. 2.608.434 € jährlich generiert.
  3. Die Gesamtkosten gemäß beigefügten Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt und freigegeben: 58.242.467 Euro brutto

Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2025 der Stadt Frankfurt am Main und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2020 sind eingehalten.

  1. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel in Höhe von 35.000.000 € im Investitionsprogramm 2026-2029 und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Jahresrechnung 2025 durch den Magistrat ein Budgetübertrag von 21.492.111,50 € für den Erweiterungsneubau unter der Projektdefinition 5.010947 zur Verfügung stehen. Abzüglich der bereits 2025 verausgabten Mittel von 7.888,50 € verbleibt noch ein Finanzierungsbedarf von 1.742.467 €. Die Deckung erfolgt aus der Projektdefinition 5.006905.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel in Höhe von 2.500.000 € freigegeben wurden und Bestandteil der o.g. Gesamtkosten von 58.242.467 € sind b.) die Jahresfolgekosten in Höhe von 3.567.351 € zukünftige Haushalte belasten werden.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Europäische Schule befindet sich im Stadtteil Niederursel (Praunheim) und ist eine offizielle Bildungseinrichtung, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union getragen wird. Die Europäische Schule in Frankfurt am Main wurde im Jahre 2002 als temporäre Maßnahme neben der Ernst-Reuter-Schule verortet und seitdem immer wieder erweitert. Gemäß Artikel 2 a) der Verwaltungsvereinbarung vom 09.11.2001 ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, ein entsprechendes Baugelände für einen dauerhaften Standort zur Verfügung zu stellen Die prognostizierten Schülerzahlen wachsen stetig (von derzeit ca. 1.600) auf bis zu. 2.550 Schüler/innen. Dies liegt auch daran, dass zusätzliche europäische Institutionen erfolgreich nach Frankfurt akquiriert wurden (z.B. AMLA (Anti-Money Laundering Authority)). Schon jetzt sind die Kapazitäten der Schule erschöpft. Zudem war die Suche nach einem neuen Standort für die Schule, bei Beginn der Planungen nicht bekannt. Daher wurde von einem weiteren Verbleib der Europäischen Schule am Praunheimer Weg für die nächsten Jahre ausgegangen. Durch die Stadt Frankfurt wurde am 11.03.2026 bekannt gegeben, dass die Europäische Schule auf dem Gelände der Bundesbank einen neuen Standort gefunden hat, der für die Bildungsinstitution geeignet ist. Um diese Zeit am derzeitigen Standort zu überbrücken, benötigt es massiver Mehrflächen. Die Europäische Schule hat einen anerkannten Raumbedarf von 37.000 m². Im Bestand der Schule befinden sich derzeit 25.000 m². Durch den neu erstellten Erweiterungsbau werden weitere 7.627 m² Nutzfläche (9.156 m³ BGF) zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Erweiterungsbau wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von der Stadt Frankfurt am Main angemietet, sodass der Stadt Frankfurt am Main Mieteinnahmen zufließen werden und die hier getätigten Investitionen abbezahlt werden. Nach Auszug der Europäischen Schule Frankfurt verbleibt der Gebäudebestand bei der Stadt Frankfurt. Die Errichtung des Erweiterungsneubaus ist entscheidend, um den Unterrichtsbetrieb an der Europäischen Schule bis zur endgültigen Implementierung an einem festen Standort sicherzustellen. Eine Weiterarbeit an dem Schulbauprojekt in der Linie, führt zu einer Fertigstellung bis Sommer 2029. Eine Aufnahme in die Schulbauoffensive bewirkt eine Beschleunigung von bis zu einem Jahr. Die Verfahrenserleichterungen der priorisierten Projekte der SBO betreffen beispielsweise die Erlaubnis bis zur Vergabe der Bauleistungen durchzuplanen und ermöglichen somit eine substanzielle Beschleunigung.

B. Alternativen

für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung 1/2 % von 2,25 % 655.228 €
  2. Abschreibung 58.242.467 € ./. 20 Jahre 2.912.123 €
  3. Jahreserträge: 2.608.434 € Gebühren, Entgelte und dgl.
  4. Leistungen Dritter: Keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl.
  5. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine
  6. Sonstiges: Keine Anlage Kostendeckblatt_ESF (nicht öffentlich - ca. 774 KB)

C. Lösung

Bis zu einer Verlagerung der Europäischen Schule ist diese Zeit am derzeitigen Standort zu überbrücken. Es werden bis dahin massive Mehrflächen benötigt. Um die neuen Flächen nach dem Auszug der Europäischen Schule für die Frankfurter Schulen weiternutzen zu können, wird die Anlage nach den städtischen Ansprüchen an eine weiterführende Schule (hier 4-zügige IGS nach Planungsrahmen) konzipiert. Die Nutzung des zentral gelegenen Standorts soll weiterhin für alle Schulformen möglich sein und zudem eine offene Pädagogik unterstützen. Vorlage der Planung ist daher das Flächenprogramm einer 4-zügigen IGS mit Essensversorgung. Dieses Flächenprogramm bedarf keines Beschlusses durch die städtischen Organe, weil es sich bei der Europäischen Schule um eine Schule handelt, die rechtlich nicht der Stadt Frankfurt am Main als öffentlich-rechtlicher Träger unterstellt ist. Der Ende 2024 beauftragte Rahmenvertrag für Holzmodule ist hierfür bestmöglich geeignet, weshalb umgehend Planungsgespräche mit dem Auftragnehmer aufgenommen wurden. Im Rahmen der Maßnahme wird das bestehende Sportfeld im Norden der Liegenschaft Praunheimer Weg 126 zurückgebaut und dort der neue Erweiterungsbau in Holzmodulweise errichtet. Das Gebäude wird mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet, um sowohl ökologische Anforderungen als auch städtebauliche Vorgaben zu erfüllen. Die Raumplanung sieht insgesamt bis zu 30 Klassenräume, Räume für Naturwissenschaften, Musik und Werken, Flächen für Verwaltung und Differenzierung, sowie eine Aufwärmküche und eine Mensa mit Außenbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 7.627 qm vor. Die Flure wurden mit Aufweitungen geplant, um diese als offene Lerncluster in das pädagogische Konzept einbeziehen zu können. Diese können daher zu einem großen Teil der fast 1.000 qm Verkehrsflächen der Nutzfläche hinzugerechnet werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☒ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2026Sie sind hier
    MM 70Erweiterung der Europäischen Schule am jetzigen Standort Praunheimer Weg 126
    Magistratsvortrag
  2. 11. Juni 2026OIOI 12Erweiterung der Europäischen Schule hier: Nutzung der Spielplatzfläche im Martin-Luther-King-ParkInitiative
  3. 11. Juni 2026OFOF 27/8Erweiterung der Europäischen Schule hier: Nutzung der Spielplatzfläche im Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  4. 3. August 2026OFOF 30/8Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. August 2026OMOM 509Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer WegDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 102
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
FDP (Votum im Ältestenausschuss)BFF (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Votum im Plenum)

Ältestenausschusses
Sitzung 1 · 21.05.2026
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVoltFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 21.05.2026
TO I, TOP 12
Angenommen
a) Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kolja Müller, Steinhardt, Schneider, Momsen, Ditfurth und Pauli dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVoltFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen AfD (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 2 · 11.06.2026
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage M 70 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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