Umgestaltung Grüneburgweg: Belange der Unternehmen beachten
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Belange des Einzelhandels und der Gastronomie bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen, ein Sofortpaket zur Minderung der negativen Auswirkungen der bisherigen Umgestaltungen zu entwickeln und Betriebe frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Ziel ist es, die Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten sicherzustellen und die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu erhalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs auch die Belange des Einzelhandels und der Gastronomie zu berücksichtigen. Dazu ist Folgendes umzusetzen:
- Innerhalb von drei Monaten wird ein Sofortpaket entwickelt und umgesetzt, das die für den Einzelhandel und Gastronomie negativen Auswirkungen der 2022 bis 2024 vollzogenen Umgestaltung beseitigt. Dazu zählen insbesondere:
a) testweises Öffnen der Diagonalsperren
b) mehr Kurzzeitparken
c) mehr Lieferzonen
d) konsequentes Freihalten von Lieferzonen und Querungen durch Schwerpunktkontrollen der Städtischen Verkehrspolizei
- Für den Umgang mit den weiteren schon vollzogenen Umgestaltungsmaßnahmen wird der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung (Beibehalten, Anpassung, Rücknahme) vorgelegt, die die Erreichbarkeit des Gewerbes und die Beschwerdelage berücksichtigt.
- Bei künftigen Umgestaltungen des Grüneburgwegs - seien es die Anpassung schon vollzogener oder neue Maßnahmen - wird die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe für Kunden und Lieferanten (Lieferlogistik) ein wichtiges Kriterium. Dazu wird vorab ein kompakter "Gewerbe-Verträglichkeits-Check", der auch die Baustellenorganisation während der Bauarbeiten umfasst, durchgeführt.
- Betriebe, Gewerbeverein, Kammern und Wirtschaftsförderung werden bei Umgestaltungsplanungen einschließlich der Zeitpläne zusätzlich zum Ortsbeirat frühzeitig und regelmäßig umfassend informiert und eingebunden.
Begründung
Das Mobilitätsdezernat vernachlässigt bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ein weiteres Mal sträflich die Belange der Gewerbebetriebe. Die Betriebe werden wie beispielweise schon bei den Umgestaltungen der Eschersheimer Landstraße und der Taunusstraße nicht vorab in die Planungen einbezogen, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. So kann es nicht weitergehen! Die Umgestaltung des Grüneburgwegs als fahrradfreundliche Nebenstraße hat zu deutlichen, teils existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen bei den dortigen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe geführt. Eine Unternehmensbefragung der IHK gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt kommt zu dem Ergebnis, dass durch die nun schlechtere Erreichbarkeit mit dem Auto und dem damit einhergehenden Kundenrückgang 22 von 44 Unternehmen sinkende Umsätze von bis zu 35 % haben. Sechs Unternehmen planen eine Geschäftsaufgabe oder einen Umzug. Es ist daher dringend notwendig, die für diese Negativentwicklung ursächlichen Umgestaltungsmaßnahmen schnell zu korrigieren, um weiterhin ein lebendiges Gewerbe, das auch für die Nahversorgung der Bevölkerung wichtig ist und Existenzen sichert, zu erhalten. Der Grüneburgweg braucht Sicherheit für Fuß- und Radverkehr und zugleich eine verlässliche Erreichbarkeit für Handel und Gastronomie.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Oktober 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.12.2025 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1418), Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1418) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1418), Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1418)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)