Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6,…
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Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Ankauf eines Erbbaurechts für ein Grundstück in Frankfurt vor, um dort ein sechszügiges Gymnasium zu errichten. Dies ist notwendig, um den steigenden Schulplatzbedarf zu decken und die bestehenden Mietverhältnisse zu beenden. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung eines neuen Schulstandorts bis 2027.
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Gerbermühlstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
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- Maßnahmen gegen nächtliche Lärmbelästigung durch Motorradfahrer auf der Gerbermühlstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerbermühlstraße per E-MailBeschlussvorschlag
I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtskaufvertrages inkl. Bauträgervertrag zum Umbau der Liegenschaft auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
| Erbbaurechtsgeber/ | Vermögensverwaltung |
| Seehofstraße KG Grundstückseigentümer: | Vermögensverwaltung Gerbermühlstraße KG |
| Limescorso 8, | |
| 60439 Frankfurt am Main Verkäufer/Erbbauberechtigte/ | ABG FRANKFURT |
| HOLDING Bauträger: | Wohnungsbau- |
| und Beteiligungsgesellschaft mbH | Niddastraße 107, 60329 |
| Frankfurt am Main | - im Weiteren |
| ABG - Erbbauberechtigte/Käufer: | Stadt Frankfurt |
| am Main, Amt für Bau und Immobilien | - im |
| Weiteren Stadt - künftiger Nutzer: | Stadt Frankfurt am Main, |
| Stadtschulamt Kaufgegenstand nebst | Erbbaurecht |
| an dem Grundstück Bauverpflichtung: | Gem. |
| Frankfurt, Bez. 33, Flur 586, Flurstück 102 hält 10.926 m² sowie Flur 597, Flurstück 714/6 hält 9.389 m², Seehofstraße 41/Gerbermühlstraße 48 | Der Verkäufer |
| verpflichtet sich, die auf dem Erbbaugrundstück aufstehenden Gebäude Seehofstraße 41 (Bestandsgebäude A) und Gerbermühlstraße 48 (Bestandsgebäude B und C) gem. Baubeschreibung nebst Rahmenzeitplan zu sanieren und zu Schulgebäuden umzubauen sowie die Gebäude Nr. 38 und 42 abzureißen, eine neue 2-geschossige Turnhalle nebst Außensportanlagen, einen Pausenhof, einen Parkplatz einschließlich der Außenanlagen zu errichten und gemäß Zeitplan vollständig fertigzustellen. Die Übergabe der Häuser A, B und C ist für Sommer 2027 vorgesehen. | Das |
| Erbbaugrundstück ist aufgeteilt in die Flächen A, B und C. Eine Vermessung der Teilflächen ist nicht vorgesehen. | Die Schulbaumaßnahme |
| erfolgt auf dem Schulgrundstück A mit einer Gesamtfläche von ca. 14.703 m². | Darüber hinaus |
| sind die beiden angrenzenden Flächen B und C für schulische Zwecke wie Interim für Auslagerungen und weitere Sportflächen vorgesehen. Evtl. wäre künftig auch Wohnungsbau denkbar. Kaufpreis: | Der Kaufpreis setzt sich wie |
| folgt zusammen: | - vorläufiger |
| Kaufpreis für das Erbbaurecht und die Herstellung bezugsfertiger Gebäude i. H. v. EUR 141.024.459,- für die gem. Baubeschreibung vereinbarte Leistung. | - zzgl. |
| Vergütungsanteil für zusätzliche oder geänderte Leistungen (tatsächliche Mehrkosten + Projektmanagementkosten i.H.v. 5 % der tatsächlichen Mehrkosten; von den tatsächlichen Mehrkosten wird ein Betrag i. H. v. EUR 2.954.010,50 in Abzug gebracht) | - zzgl. |
| Wertsicherung nach Baupreisindex (inkl. Umsatzsteuer, Originalwert 2015 = 100), maßgeblich sind Änderungen zwischen dem 2. Quartal 2023 und dem Quartal des Besitzübergangs. | - abzgl. |
| Fördermittel Fälligkeit : | Es ist eine Vorauszahlung von 10 % vorgesehen. Der |
| Restkaufpreis wird, an der Verordnung über Pflichten der Immobilienmakler, Darlehnsvermittler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung -MaBV) orientierend, in Raten entsprechend dem Baufortschritt gezahlt. Folgende zeitliche Staffelung ergibt sich hieraus: 8 % in 2025, 19,5 % in 2026, 56 % in 2027 (Fertigstellung der Gebäude A, B, C) und 16,5 % in 2028 (Fertigstellung Sport- und Außenanlagen). Besitzübergang: | Nach Abnahme |
| und vollständiger Kaufpreiszahlung. In der Folge wird die Stadt als Erbbauberechtigte eingetragen. Erbbauzins: | 2.996.130,48 € p.a. |
| (entspricht der bis zum 30.11.2036 geschuldeten Miete) | Zeitwert der Gebäude ist mit |
| dem Erbbauzins abgegolten (Im Erbbaurechtsvertrag ist der Verkehrswert für die Häuser A, B, C mit 15.700.000,- € angegeben.) Laufzeit: | 99 Jahre |
| Wertsicherungsklausel: | Der Erbbauzins ist |
| wertgesichert. | Verändert sich |
| der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichte Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) um mehr als 6 % gegenüber dem Stand zum 01.06.2022 erfolgt die Anpassung im gleichen prozentualen Verhältnis Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Der Verkäufer gibt keine |
| Garantien ab; Rechte des Käufers wegen Sachmängel von Grund und Boden sind ausgeschlossen, es sei denn, die geplanten Gebäude können nicht errichtet oder nicht bestimmungsgemäß genutzt werden oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk. | Laut |
| Kaufvertrag übernimmt der Verkäufer die Beseitigung von Schadstoffen im Boden und Gebäude. Die Kosten der Beseitigung (Separation, Abfuhr, Deponie und Monitoring abzüglich solcher Kosten, welche auch ohne Schadstoffbelastung ohnehin (z.B. Lösen, Laden, Transport, Wiedereinbau) angefallen wären) und der Schadstoffuntersuchungen trägt der Käufer im Rahmen des endgültigen Kaufpreises. | Schadstoffe im Gebäude sind bereits |
| bekannt, Schadstoffsanierung in der Baubeschreibung bereits berücksichtigt. | Die Rechte des Käufers für bauliche |
| Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Bauträgervertrag. | Die Grundstücke B und C werden vom |
| Verkäufer nicht bebaut. Der Verkäufer führt dort keinerlei Schadstoffuntersuchungen bzw. Abfall-, Altlasten- oder Schadstoffentsorgungen durch und die Rechte des Käufers bei Sachmängeln von Grund und Boden sind ausgeschlossen. Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass aufgrund der historischen Nutzung dieser Flächen dort mit Abfall-, Altlasten- oder Schadstoffbelastungen gerechnet werden muss. Besondere Bedingungen: | Für das Schulgrundstück ist keine |
| Gebäudeentschädigung nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Heimfall vorgesehen. Künftig auf den Grundstücken B und C zu errichteten Gebäude werden - wie in Erbbaurechtsverträgen üblich - mit 2/3 des Verkehrswertes entschädigt. | Das Grundstück ist frei von Rechten |
| Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten in Abt. III zu liefern. Unabdingbare Belastungen in Abt. II sowie Baulasten werden übernommen. Rücktrittsrecht : | Rücktrittsrecht für den Käufer, |
| wenn Kaufgegenstand nicht bis 12 Monate nach dem vereinbarten Fertigstellungsdatum vollständig hergestellt und ausgestattet ist. | Schadensersatzansprüche gegenüber |
| der ABG bestehen nur bei Vorsatz. | Rücktrittsrecht für |
| den Verkäufer, wenn die Kaufpreiszahlung (unter Berücksichtigung etwaiger vertraglich vereinbarter Einbehalte) bei Fälligkeit auch nach einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von vier Wochen nicht geleistet wurde. Anlieger- und Erschließungs- beiträge: | Alle künftig anfallenden oder |
| zur Festsetzung gelangenden Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2, insbesondere den Kanalschlussbeitrag, und Anliegerleistungen für den Vertragsgrundbesitz, auch soweit sie bereits ausgeführte bzw. abgerechnete Arbeiten betreffen, hat ausschließlich die Erbbauberechtigte bzw. der Käufer (Stadt) zu tragen. Der Erbbaurechtsgeber wird zudem von etwaigen Zahlungsverpflichtungen nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz freigestellt. Kosten und Steuern: | Der |
| Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung vom Käufer nicht übernommener Belastungen. | Alle sonstigen |
| Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. | Kosten |
| für Berater sowie für die eigene Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Im Haushalt stehen in 2025 keine Mittel für den |
| Kaufpreis bereit. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Investitionshaushalts des Dezernates XI. | Die Mittel für den Erbbauzins |
| stehen in der Produktgruppe 34.04 (Kostenart 6700 0000) zur Verfügung. | |
II. Es dient zur Kenntnis, dass durch den Umbau der Bestandsgebäude, im Vergleich zu einem Neubau der Schule, 57 t CO2 p.a. eingespart werden. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kosten eines fiktiven Neubaus des Gymnasiums mit Oberstufe inkl. Grundstück unter Berücksichtigung einer Umsetzungszeit von 6 Jahren, der Finanzierungskosten sowie eines Risikozuschlages rd. 180 Mio. € betragen würden.
III. Die Planung basiert auf dem Flächenprogramm gemäß dem M 195 vom 28.01.2021, Planungsrahmen weiterführende Schulen mit Modellflächen für Neubauten von weiterführenden Schulen (hier ein sechszügiges Gymnasium 9-jährig - Option B, Sek +Sek II 30 SuS). Die Planung wurde mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Bestandsgebäudes abgestimmt. Eine Planungsphase Null wurde auf Grund der zeitlichen Vorläufe nicht durchgeführt. Bei der Planung der Essensversorgung wurde die Versorgung des Auslagerungsstandortes am Länderweg mitberücksichtigt, welche nur eine Aufwärmküche erhält.
Es dient zur Kenntnis, dass der Planungsrahmen weiterführende Schulen (M 195) eine Gesamtfläche von 16.513 qm ausweist, die Gesamtfläche der Planung (Bestandsliegenschaft) jedoch 19.242 qm beträgt.
IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten für den Bereich der zusätzlichen Ausstattung am endgültigen Schulstandort (Kostengruppe
600) nicht im Kaufpreis enthalten sind. Diese betragen rd. 5,8 Mio. €.
V. Angaben zu Controlling-Kosten
Um die Qualitäten, Quantitäten und Termine zu sichern, bedarf es der Unterstützung externer Beratung (Projektsteuerer, Gutachter, etc.):
30.000,-€/Monat x 42 Monate = 1,26 Mio. € (netto)
Zzgl. notwendiger Planungsleistungen, Unvorhergesehenem 250.000€ (netto)
Zusammen 1.796.900 € (brutto)
Der Magistrat, das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der Fortschreibung der Integrierten Schulentwicklungsplanung 2018-2024 (§ 6008 vom 02.07.2020, M 85) wurde bereits die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe in der Bildungsregion Süd zur Schaffung zusätzlicher Gymnasialplätze aufgrund steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen sowie Anwahlverhalten der Eltern beschlossen und durch das Hessische Kultusministerium genehmigt. Die Schulplatzbedarfe wurden dabei begründet dargelegt.
Das Gymnasium Süd wurde bereits zum Schuljahr 2022/2023 begründet. Der Schulbetrieb wurde interimsweise in der ehemaligen Wallschule aufgenommen. Ein endgültiger Standort ist seitdem ausstehend. Bereits zum Schuljahr 2025/26 besteht keine Kapazität mehr für neue Jahrgänge.
Das derzeit aufwachsende Gymnasium soll zum Schuljahr 2027/2028 in der Gerbermühl-/Seehofstraße seinen endgültigen Standort beziehen. Über den hier geplanten finalen Standort. hinaus wird eine Interimslösung benötigt, um den nötigen Schulplatzbedarf über eine Teilauslagerung abzudecken. Diese ist im Tiroler Park vorgesehen und ist Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung.
Die Realisierung der Schulbaumaßnahme ist auf dem genannten Grundstück erforderlich und beabsichtigt. Dabei sollen die Bestandsgebäude A, B und C, die ursprünglich einer schulischen Nutzung dienten, in den Jahren von 1982 bis 2022 als Bürostandorte des ehemaligen Hochbauamtes und Teilen des Stadtschulamtes diente, saniert und zur Schulnutzung inkl. Mensa umgebaut werden. Die übrigen Gebäude auf der Fläche sollen abgebrochen, eine neue Sporthalle errichtet sowie Außenanlagen und der Schulhof angelegt werden.
Nach derzeitigem Bauzeitenplan/Rahmenterminplan der ABG ist die Übergabe der sanierten/umgebauten Häuser A, B und C zum 30.06.2027 vorgesehen, die Übergabe der Sporthalle und Freianlagen soll zum Jahreswechsel 2027/2028 erfolgen.
Es handelt sich um eine priorisierte Schulbaumaßnahme der Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Stadt derzeit bereits laufende Kosten durch den bis 2036 bestehenden Mietvertrag - auch bei Leerstand - hat und bei Nichtunterbringung des Gymnasiums Süd auf dem Grundstück die Folgenutzung ungewiss ist, zumal der bestehende Gebäudezustand nicht mehr zeitgemäß ist und ohnehin saniert werden muss.
B. Alternativen
Auf dem genannten Grundstück war bis zum Umzug in die City West Anfang 2022 ein Teil des Amtes für Bau und Immobilien sowie das Stadtschulamt untergebracht. Die aufstehenden Gebäude, welche im Jahr 1982 bezugsfertig hergestellt und mit Mietvertrag vom 12.12.1980 von der Stadt angemietet wurden, stehen jedoch seit Anfang 2022 - abgesehen von kurzfristigen kleineren Zwischennutzungen (Impfzentrum u. ä.) - leer. Der im Jahre 1980 geschlossenen Mietvertrag hat noch eine Festlaufzeit bis zum 30.11.2036, eine ordentliche Kündigung ist bis dahin ausgeschlossen. Die Stadt hat das ihr im Jahr 2021 zustehende Sonderkündigungsrecht zum 30.11.2021 nicht ausgeübt, da bereits zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft als potentieller Schulstandort in Betracht gezogen wurde. Zunächst wurde mit dem Vermieter über die Verlängerung des Mietverhältnisses mit entsprechender Bauausführung durch diesen verhandelt.
Die Stadt Frankfurt hat insbesondere selbst keine ausreichenden Flächen, um alle städtisch beschlossenen notwendigen Schulbauten zeitnah zu realisieren. Die Realisierung auf einem ohnehin bereits längerfristig angemieteten Grundstück erweist sich somit als vernünftige Alternative. Da die Stadt zudem keine ausreichenden Personalkapazitäten hat, um alle städtisch beschlossenen notwendigen Schulbauten zeitnah selbst zu realisieren, erweist sich auch der schlüsselfertige Bau durch den (zwischenzeitigen) Erbbaurechtsgeber als geeignetes Mittel zur Erfüllung der Verpflichtung der Stadt zur Schaffung von Schulplätzen. Daher gibt es für den vorliegenden Ankauf des Erbbaurechts mit der Bauverpflichtung keine Alternative.
Wegen sehr hoher Kosten für den Umbau zur Schule, damit einer außergewöhnlich hohen Mietbelastung, verbunden mit der Tatsache, dass sich die Gebäude dabei nicht im Eigentum der Stadt befinden würden, wurden Überlegungen den Umbau im Rahmen der Fortführung des Mietverhältnisses umzusetzen verworfen und Verhandlungen über ein Erbbaurecht aufgenommen. Einen Verkauf des Grunds und Bodens schließt der Erbbaurechtsgeber kategorisch aus.
Im Zuge der Verhandlungen besteht der Erbbaurechtsgeber auf einem Erbbauzins, der der heutigen Miethöhe i. H. v. 2.996.130,48 € entspricht, dies nicht zuletzt mit der Begründung, dass die Stadt bei einem Umbau und Weiternutzung der Gebäude als Schule - wie ursprünglich vorgesehen - im Mietverhältnis einer Verlängerung des Mietvertrags für die Schulnutzungszeit zu den bestehenden Mietkonditionen ebenfalls zustimmen hätte müssen.
Eine Senkung des Erbbauzinses konnte hierfür im Rahmen der Verhandlungen nicht erzielt werden.
C. Lösung
Nachdem sich die Umsetzung des Schulbaus unter dem bestehenden Mietvertrag als nicht realisierbar erwiesen hatte, hat die ABG Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer mit dem Ziel aufgenommen, sich beschleunigend zugunsten des Schulbauprojektes einzubringen. In der Folge hat die ABG am 29.11.2023 einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen, der erst dann wirksam wird, wenn die Stadt ihrerseits mit der ABG bis spätestens zum 31.12.2024 einen Erbbaurechtskaufvertrag mit Bauverpflichtung geschlossen hat (aufschiebende Bedingung). Das Erbbaurecht an dem Gesamtgrundstück soll seitens der Stadt im Rahmen eines Erbbauchrechtskaufvertrags von der ABG gekauft werden. Auch dieser Erbbaurechtskaufvertrag sieht eine Bauverpflichtung (der ABG) vor, wobei die Fertigstellung bis zum 25.02.2028 vorgesehen ist. Die Bezugsfertigkeit der Gebäude A, B und C ist zum 30.06.2027 geplant. In einem Nachtragsentwurf zum Erbbaurechtsvertrag ist zwischenzeitlich der Abschluss des Erbbaurechtskaufvertrags unter Gremienvorbehalt bis zum 31.12.2024 und die Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.03.2025 vorgesehen.
Die ABG hat - in Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien - bereits mit den Planungen begonnen. Das dabei entstehende Kostenrisiko der ABG für den Fall, dass es endgültig nicht zur Vertragsumsetzung kommt (spätestens aber mit Ablauf des 31.12.2024), wurde mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Erstattung vergeblicher Planungsaufwendungen - finaler Schulbau - abgesichert. Der Abschluss der Vereinbarung "Schulbauoffensive - Antrag auf Freigabe von Planungsmitteln hier: Maßnahmen Auslagerung Walter-Kolb-Schule und Gymnasium Süd" (Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2023, § 4099) - freigegebene Planungsmittel belaufen sich auf 3.223.710,- €.
Die Stadt Frankfurt als Schulträger kann dem steigenden Schulplatzbedarf nur langsam nachkommen. Es fehlt an eigenen verfügbaren Flächen und ausreichendem Personal zur raschen Bearbeitung der Vielzahl an Baumaßnahmen. Das sechszügige Gymnasium wächst in Interimsstandorten auf und benötigt dringend einen endgültigen Schulstandort, der die Schule vollumfänglich aufnehmen kann. Mit Kauf und Übernahme des Erbbaurechts erhält die Stadt eine bezugsfertige Schule. Das Gebäude erhält eine Mitte, Jahrgänge und Fachklassen in Clustern, Essensversorgung, Außenanlagen und vier Sportfelder. Darüber hinaus dient die Küche in der Gerbermühlstraße als Produktionsküche für den dauerhaften Auslagerungsstandort am Länderweg, der aufgrund fehlender Möglichkeiten keine eigene Mischküche erhält.
Dadurch, dass die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Bauherr fungiert, würden Ressourcenengpässe innerhalb der Stadtverwaltung überbrückt und es kann sichergestellt werden, ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung fristgerecht herzustellen, zudem können derzeit freie personelle Ressourcen der ABG sinnvoll genutzt werden.
Fakt ist, dass in sehr naher Zukunft dem Gymnasium Süd keine Raumkapazitäten mehr zur Verfügung stehen, der Standort Gerbermühl- / Seehofstraße mit Schulgründung bereits als finaler Standort benannt wurde und kein besseres Verhandlungsergebnis mit dem Grundstückseigentümer zu erzielen war.
Die zusätzlich benötigte Interimslösung kann nach Abstimmung mit dem flächenverwaltenden Grünflächenamt durch Aufstellen einer Containeranlage im Tiroler Park abgebildet werden.
Zur Nutzung der Flächen B und C liegen derzeit noch keine Planungen vor. Zunächst war vorgesehen, dass diese zur Wohnbebauung bei der ABG verbleiben. Erst im Zuge finaler Verhandlungsgespräche konnte eine Einigung dahingehend erzielt werden, das Erbbaurecht in Gänze auf die Stadt zu übertragen. Der Nachtragsentwurf zum Erbbaurechtsvertrag sieht als Erbbauzweck vor, dass das Erbbaugrundstück mit einer Schule nebst Turnhalle zu bebauen ist (Erbbauzweck). Eine spätere Nutzungsänderung ist in Abstimmung mit den Eigentümern grundsätzlich möglich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 141.024.459,- zuzüglich Grunderwerbsteuer (6% des Kaufpreises) sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch) einschließlich die mit der Einholung der Eigentümerzustimmung (Bildung und Eintragung des beschränkten Gesamterbbaurechts) verbundenen Kosten.
Zahlung des Erbbauzinses i. H. v. mind. 2.996.130,48 € p.a. (entspricht der bis zum 30.11.2036 geschuldeten Miete) - unter Beachtung der Wertsicherungsklausel. Die Mittel für den Erbbauzins stehen in der Produktgruppe 34.04 (Kostenart 6700 0000) zur Verfügung.
Gem. Vereinbarung vom 28.03./19.04.2024 zur Erstattung von vergeblichen Planungskosten zzgl. Projektmanagementkosten zugunsten der ABG; entsteht ein Anspruch zur Erstattung vergeblicher Planungsaufwendungen von bis zu 3,2 Mio. €, wenn Vertrag nicht zustande kommt - spätestens mit Ablauf des 31.12.24. Aufgrund dieser Vereinbarung geleisteter Erstattungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet.
Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten:
- Investitionsbedarf: | EUR 149.773.452,-
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsverlauf zu erwarten:
| Jahr | Mittelabfluss |
| (ohne Erbpacht) 2024 | 0 € |
| 2025 | 24.705.432 € |
| 2026 | 25.199.017 € |
| 2027 | 78.702.258 € |
| 2028 | 21.166.745 € |
| Summe | 149.773.452 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
4. Jahresfolgekosten:
| a) Personelle Folgekosten | |
| Schulsekretariat | 174.000,- € |
| Schulhausverwalter | 58.000,- € |
| b) sächliche Folgekosten | 2.797.133,10 € |
| d) Erbbauzins | 2.996.130,48 € zzgl. Indexierung |
| e) Kapitalkosten | |
| Kalkulatorische Verzinsung 1,60% | 2.305.511,- € |
| Abschreibung | 2.660.124 € |
5. Jahreserträge: | keine
6. Leistungen Dritter: | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine
Anlage Flchn_SOLL_IST_Abgleich_Sporthalle (ca. 94 KB) Anlage Gesamtkostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 342 KB) Anlage Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Anlage Kostenrahmen (nicht öffentlich - ca. 69 KB) Anlage Kostenuebersicht_Angaben_ABG (nicht öffentlich - ca. 565 KB) Anlage Kurzbeschreibung_Projekt (ca. 269 KB) Anlage KV_Erbbaurecht_Gymnasium_Sued (nicht öffentlich - ca. 465 KB) Anlage Lageplan_1000 (ca. 1,4 MB) Anlage Lageplan_Aufteilung (ca. 719 KB) Anlage Rahmenterminplan (nicht öffentlich - ca. 242 KB) Anlage Ratenzahlplan (nicht öffentlich - ca. 438 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2020MM 85Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024Magistratsvortrag
- 27. Oktober 2021NRNR 149Genügend Plätze für die Bildungsregion Süd schaffenSTVV-Antrag · CDU
- 24. Januar 2025Sie sind hierMM 13Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 13 = Annahme, NR 1120 = Ablehnung) Linke (M 13 und NR 1120 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 13 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 13 = Ablehnung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 13 und NR 1120 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)