Gymnasium Süd: Endstandort sichern und Risiken minimieren
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den endgültigen Standort des Gymnasiums Süd zu sichern und die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Es wird ein umfassendes Finanzierungskonzept gefordert, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts zu gewährleisten. Die Stadtverordnetenversammlung soll die notwendigen Maßnahmen beschließen, um die Schulnutzung der Flächen B und C zu ermöglichen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, beim Ankauf des Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an der Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 für das Gymnasium Süd (Magistratsvortrag M 13 vom 24.01.2025) die folgenden Punkte und strikten Maßgaben umzusetzen:
- Finanzierungskonzept
Es wird ein konkretes Finanzierungskonzept vorgelegt, das die Deckung der Investitionskosten und laufenden Zahlungen sicherstellt. Dabei ist darzulegen,
- welche Mittel für die Umsetzung des Projekts tatsächlich bereitstehen;
- aus welchen Haushaltsstellen die Maßnahme finanziert wird;
- welche Projekte im Haushalt dadurch gegebenenfalls verzögert oder beeinträchtigt werden.
2. Aktualisierung der Gesamtkosten
Ø Die Gesamtkosten des Projekts werden auf Basis aktueller Daten berechnet. Diese Berechnung umfasst folgende Punkte:
- Preissteigerungen seit 2022 bei Kaufpreis, Ausstattungskosten und Controllingkosten,
- Erbbauzins unter Berücksichtigung der Wertsicherung,
- Entsorgungskosten für Altlasten.
Ø Es ist darzulegen, wie diese Mehrkosten finanziert werden und welche anderen Projekte im Haushalt dafür gegebenenfalls zurückgestellt werden müssen.
3. Klärung der Vertragsstruktur und Optimierung der Grunderwerbssteuer
Um die Grunderwerbssteuer nicht doppelt anfallen zu lassen und damit Beträge in Millionenhöhe einzusparen, wird geprüft, ob das Erbbaurecht direkt mit dem Eigentümer abgeschlossen und die ABG als Generalübernehmer mit den Baumaßnahmen beauftragt werden kann.
4. Altlastensanierung der Flächen B und C
Die Flächen B und C werden unverzüglich auf Altlasten untersucht und es wird sichergestellt, dass sich die betreffenden Flächen bedenkenlos für eine schulische Nutzung eignen.
5. Nutzung der überschüssigen Fläche
Ø Es wird ein Nutzungskonzept für die 2.700 m² überschüssige Fläche entwickelt, die über den Bedarf von 16.513 m² hinausgeht.
Ø Es wird geprüft, ob dort eine weitere Schule dringend benötigte Räume erhalten kann oder städtische Ämter oder Teile des Bildungsdezernats untergebracht werden können, um Mietkosten an anderen Standorten einzusparen.
6. Multifunktionale Sporthallennutzung
Es wird dafür Sorge getragen, dass bei der Errichtung der Sporthalle sowohl den Anforderungen des Gymnasium Süd für den Sportunterricht als auch den Platz- und Ausstattungsbedarfen der örtlichen Sport- und Turnvereine Rechnung getragen wird, um so eine vielseitige Hallennutzung zu ermöglichen.
7. Berichtspflicht
Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2025 einen detaillierten Bericht vor, in dem die Fortschritte bei der Klärung der Vertragsstruktur, der Flächennutzung, der Kostenoptimierung und der Finanzierung dokumentiert werden.
Begründung
Das Gymnasium Süd braucht dringend Klarheit zu seinem endgültigen Standort. Der Magistratsvortrag M 13 weist jedoch erhebliche strukturelle, finanzielle und inhaltliche Mängel auf. Insbesondere die unklare Vertragsstruktur und die hohen Kosten erfordern eine grundsätzliche Überarbeitung, ohne damit den Zeitplan des Umzugs der Schule zu gefährden. Insgesamt entstehen der Stadt für die Sanierung und die Erbpacht über die gesamte Laufzeit Kosten in Höhe von mehr als 446 Mio. €. Preissteigerungen seit der ersten Kalkulation, Grunderwerbssteuer sowie Entsorgungskosten für Altlasten sind darin nicht einmal enthalten. Der seitens des Bildungsdezernats verhandelte Vertrag ist äußerst ungünstig. Die Stadt verpflichtet sich mit der Vorlage über 99 Jahre zur Finanzierung eines Erbbauzinses, der dreimal so hoch ist, wie der von der Stadt für gewerblich genutzte Flächen erhobene. Im Haushalt sind für das Projekt lediglich je 1 Mio. € Planungsmittel für die Jahre 2025 und 2026 hinterlegt. Die Finanzierung ist damit weder für den Umbau noch die hohen Pachtkosten gesichert. Ein aktualisiertes Kosten- und Finanzierungskonzept ist unabdingbar, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts zu gewährleisten und Transparenz gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und der Schulgemeinde sicherzustellen. Zudem birgt die Altlastensituation auf den Flächen B und C erhebliche Risiken, die - auch im Sinne der Schulgemeinde- unverzüglich geprüft werden müssen. Mögliche Entsorgungskosten für Altlasten auf dem Gelände, das aufgrund vorher dort angesiedelter Tankstellen als belastet gelten kann, gehen vollständig zulasten der Stadt und sind nicht kalkulierbar. Wenn die Flächen B und C als Schulstandort verwendet werden sollen, muss zunächst die Eignung des Geländes auch im Hinblick auf Altlasten überprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Februar 2025 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 13 = Annahme, NR 1120 = Ablehnung) Linke (M 13 und NR 1120 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 13 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 13 = Ablehnung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 13 und NR 1120 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)