PAR_5810_2025
§ 5810 ABGELEHNT
Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
38
Beschlussdatum
27. Februar 2025
Gremiensitzung
27. Februar 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Ankauf eines Erbbaurechts an einem Grundstück in Frankfurt vor, um dort ein sechszügiges Gymnasium zu errichten und somit zusätzlichen Schulraum zu schaffen. Dies ist notwendig aufgrund des steigenden Bedarfs an Schulplätzen und der derzeitigen Notlage an Schulstandorten für das Gymnasium Süd.
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Beschluss
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU‐Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt.