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PAR_5810_2025 § 5810 ABGELEHNT

Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

38

Beschlussdatum

27. Februar 2025

Gremiensitzung

27. Februar 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Ankauf eines Erbbaurechts an einem Grundstück in Frankfurt vor, um dort ein sechszügiges Gymnasium zu errichten und somit zusätzlichen Schulraum zu schaffen. Dies ist notwendig aufgrund des steigenden Bedarfs an Schulplätzen und der derzeitigen Notlage an Schulstandorten für das Gymnasium Süd.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU‐Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt.

Verknüpftes Dokument

M_13_2025