Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion…
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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21
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Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69
Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgezogene Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3148 (M 148)
- Die in der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2017-2023 unter Punkt 4.7 beschlossene Schulorganisationsmaßnahme wird zeitig um ein Jahr vorgezogen.
- Die Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird wie folgt beschlossen: Vorgezogene Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung zur vorgezogenen Umsetzung der mit dem iSEP 2017-2023 am 27.09.2018 beschlossenen Maßnahme "4.7 Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord" gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung: Da Frankfurt am Main und damit die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur stark wachsen, wird der integrierte Schulentwicklungsplan seit 2016 jährlich fortgeschrieben. Damit sind die schulischen Bedarfe transparent dokumentiert und notwendige Errichtungsmaßnahmen von neuen Schulen frühzeitig beschrieben. Darüber hinaus wird jährlich eine Prüfung der Übergangszahlen von der Klasse 4 zur Klasse 5 mit den Prognosezahlen vorgenommen. Der im iSEP 2017-2023 beschriebene Bedarf für ein Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2021/22 muss mittlerweile frühzeitiger gedeckt werden. Die im M 148 aufgeführte Schulorganisationsmaßnahme "4.7 Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord" wird bereits ein Schuljahr früher als beschlossen und damit schon zum Schuljahr 2020/21 benötigt. Die Planung zur vorgezogenen Errichtung ist mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Daher ist für den Planungszeitraum 2017-2023 die folgende vorgezogene Neuerrichtung gemäß § 146 HSchG und damit infrastrukturelle Kapazitätsanpassung erforderlich. - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2020/21 Die Gründe für die notwendige vorgezogene Errichtung des Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord sind im Folgenden aufgeführt.
- a)Zahl der Schülerinnen und Schüler steigt Bis zum Schuljahr 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen - also Grundschulen und weiterführende Schulen - auf rund 72.000 anwachsen (ohne Förderschulen). Das heißt, es kommen weitere ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler hinzu, die einen Schulplatz benötigen. Betrachtet man insbesondere das Feld der weiterführenden Schulen, stellen sich die Schülerzahlen am Übergang Klasse 4/5 bzw. Klasse 10/11 wie folgt dar: · Für die Sekundarstufe I ist ein Anstieg um 1.000 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 prognostiziert (5.741 im Schuljahr 2018/19 auf 6.741 im Schuljahr 2024/25). · Für die Sekundarstufe II ist ein Anstieg um rund 880 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 prognostiziert (2.294 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19 auf 3.179 im Schuljahr 2024/25).
- b)Konstant hohe Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen Neben der steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt mit einem Schulplatz versorgt werden müssen, hat auch das Anwahlverhalten der Eltern Auswirkung auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende kommunale Bildungsinfrastruktur. Das heißt, welche Schulform und welche Schulen Eltern für ihr Kind am Übergang 4/5 wählen, beeinflusst die Auslastung der vorhandenen weiterführenden Schulen. Insbesondere das Gymnasium und auch die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schule von der Mehrheit der Eltern favorisiert und nachgefragt. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für Gymnasien lag zum Schuljahr 2018/2019 bei 52,8% und es gibt keine Anzeichen, die auf einen Rückgang in den kommenden Schuljahren hinweisen würden. Insgesamt sind die Frankfurter Gymnasien aufgrund einer kontinuierlich hohen Nachfrage von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Aus der aktuellen Prüfung der Übergangszahlen Klasse 4 in Klasse 5 mit den Prognosezahlen ergibt sich ein rechnerisches Defizit von 140 Plätzen an Gymnasien zum Schuljahr 2019/2020. Um diesen Bedarf zu decken, kommt es an bestehenden Gymnasien einmalig zu Klassenmehrbildungen. Um stadtweit auskömmliche Gymnasialkapazitäten frühzeitig zu schaffen und eine Entlastung vorhandener Gymnasien zu ermöglichen, ist die Errichtung des beschlossenen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord bereits zum Schuljahr 2020/21 notwendig. B. Alternativen Keine. C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Mit der zeitig vorgezogenen Errichtung der Schulorganisationsmaßnahme sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2019, NR 880 Antrag vom 16.06.2019, OF 251/16 Antrag vom 17.06.2019, OF 844/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.08.2019 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) sowie BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 69 = Annahme, NR 880 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 888 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.