Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Einrichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord für das Schuljahr 2020/21 weiterhin vorgesehen ist. Dies ist wichtig, um die Schulplatzsituation in der Region zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Ist die Einrichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord, die ursprünglich zum Schuljahr 2020/2021 (vgl. M 69) geplant war, weiterhin vorgesehen?
- An welchem Standort wird die Einrichtung voraussichtlich erfolgen?
- Wann plant der Magistrat die Einrichtung des sechszügigen Gymnasiums?
Begründung
Der Magistrat hat mit der Stellungnahme ST 2395 mitgeteilt, dass er (weiterhin) Standorte für das sechszügige Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord prüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2019OFOF 448/12Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Juni 2019OMOM 4753Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenDirektanregung
- 20. Dezember 2019STST 2395Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenStellungnahme
- 5. Juni 2020OFOF 579/12Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. August 2020Sie sind hierVV 1748Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Anfrage
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 2116Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen