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Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen

Vorlagentyp: OM
79 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 03.06.2019

Betreff: Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen Vorgang: M 148/18; OM 3663/18 OBR 12; M 69/19 Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023") hatte der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vorgeschlagen, erstens eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, zweitens eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord sowie drittens ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Mit der nun vorgelegten Vorlage M 69 möchte der Magistrat die Errichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21 vorziehen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Standortüberlegungen des Magistrates so weit vorangeschritten sind, dass eine entsprechende Errichtung realistisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Anregung vom 14.09.2018, OM 3663, nunmehr zeitnah zu beantworten beziehungsweise umzusetzen und insbesondere Auskunft über die für die Errichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord in Betracht kommenden Grundstücke zu erteilen.

Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat bereits am 14.09.2018 um die entsprechende Auskunft ersucht und am 25.01.2019 daran erinnert, ohne dass bislang eine entsprechende Antwort vorliegt. Diese ist nunmehr dringend vor dem Hintergrund der Vorlage M 69 nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2019OFOF 448/12Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Juni 2019Sie sind hier
    OMOM 4753Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilen
    Direktanregung
  3. 20. Dezember 2019STST 2395Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenStellungnahme
  4. 5. Juni 2020OFOF 579/12Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Ortsbeiratsantrag · FDP
  5. 28. August 2020VV 1748Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Anfrage
  6. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 2116Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 36 · 29.11.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

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