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Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern

Vorlagentyp: OM
260 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren16 Sitzungen
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Begründung

sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 408/18; M 148/18; ST 1640/18 Mit der Vorlage M 148 (Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023) schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Ziffer 4.5), eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord (Ziffer 4.6) sowie ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord (Ziffer 4.7) neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach-Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehener Standort: Am Eschbachtal/Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-) Planung bekannt ist.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 03.09.2018

Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 408/18; M 148/18; ST 1640/18 Mit der Vorlage M 148 (Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023) schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Ziffer 4.5), eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord (Ziffer 4.6) sowie ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord (Ziffer 4.7) neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach-Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehener Standort: Am Eschbachtal/Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-) Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern; 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche.

Begründung: Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der Vorlage ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2017STST 1843Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegenStellungnahme
  2. 3. November 2017VV 624Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenAnfrage
  3. 3. November 2017OFOF 232/12Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 23. Februar 2018STST 408Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
  5. 27. August 2018STST 1640Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
  6. 3. September 2018OFOF 339/12Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernOrtsbeiratsantrag · FDP
  7. 14. September 2018Sie sind hier
    OMOM 3663Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern
    Direktanregung
  8. 7. Juni 2019STST 1122Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
  9. 5. August 2019OFOF 462/12Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · FDP
  10. 12. August 2019STST 1554Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernStellungnahme
  11. 16. August 2019VV 1369Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordAnfrage
  12. 30. Oktober 2020STST 1933Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernStellungnahme
  13. 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 2064Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf16 Beratungen
OBR 12
Sitzung 28 · 25.01.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 32 · 14.06.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 39 · 13.03.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 40 · 19.06.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 2 · 11.06.2021
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 3 · 09.07.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 4 · 10.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 6 · 26.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 10 · 06.05.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 11 · 03.06.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 12 · 01.07.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

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