Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Talstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.10.2026.
- Erweiterung der Park-and-RideFläche Kalbach18.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhalten25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- In der Talstraße 107 in Kalbach befindet sich die einzige noch erhaltene Baracke, in der während der Zeit des Nationalso24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Talstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1369 entstanden aus Vorlage: OF 462/12 vom 05.08.2019
Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
- Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord?
- Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d. h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 07.06.2019, ST 1122, mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 - Bonames Ost, vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2017STST 1843Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegenStellungnahme
- 3. November 2017OFOF 232/12Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2017VV 624Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenAnfrage
- 23. Februar 2018STST 408Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
- 27. August 2018STST 1640Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
- 14. September 2018OMOM 3663Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernDirektanregung
- 7. Juni 2019STST 1122Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
- 5. August 2019OFOF 462/12Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. August 2019Sie sind hierVV 1369Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordAnfrage
- 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 125 WochenSTST 226Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2