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Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

Vorlagentyp: V
125 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1369 entstanden aus Vorlage: OF 462/12 vom 05.08.2019

Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord?
  2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d. h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 07.06.2019, ST 1122, mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 - Bonames Ost, vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2017STST 1843Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegenStellungnahme
  2. 3. November 2017OFOF 232/12Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 3. November 2017VV 624Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenAnfrage
  4. 23. Februar 2018STST 408Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
  5. 27. August 2018STST 1640Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
  6. 14. September 2018OMOM 3663Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernDirektanregung
  7. 7. Juni 2019STST 1122Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
  8. 5. August 2019OFOF 462/12Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · FDP
  9. 16. August 2019Sie sind hier
    VV 1369Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord
    Anfrage
  10. 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 125 WochenSTST 226Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

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