Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegen
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1843
Betreff: Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegen Zu 1: Die Voraussetzung für den Umzug des Gymnasiums Nord in das Neubaugebiet ist die Schaffung von Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg". Derzeit wird die städtebauliche Dichte für das Baugebiet auf Basis des im vorangegangenen Dialogprozess gefundenen Konzeptes, im Hinblick auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem Boden, überprüft. Erst auf dieser Grundlage wird ein neuer Bebauungsplanentwurf erarbeitet, sodass das Verfahren fortgeführt werden kann. Angesichts der Verzögerungen im Projekt lässt sich ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 516 nicht vor 2020 herbeiführen. Mit Blick auf die erforderlichen folgenden Schritte im Bodenordnungsverfahren für Planung und Bau der inneren und äußeren Erschließung sowie die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen des Gymnasiums, lässt sich ein Eröffnungstermin nicht benennen. Am Standort wird für eine schulische Nutzung, trotz der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren, festgehalten.
Zu 2: Die städtischen Ämter arbeiten an einer zeitnahen Lösung für das Gymnasium Nord und prüfen aus diesem Grund auch alternative Standorte. Dieser Prozess findet in enger Abstimmung mit der Schule statt.
Zu 3: Der Magistrat ist auf ständiger Suche nach geeigneten Flächen im Frankfurter Norden. Bisher konnte noch kein geeigneter Alternativstandort ausgemacht werden.
Zu 4: Der Bebauungsplan Nr. 516 wird eine Fläche von rund 31.000 m2 für das künftige Gymnasium Nord ausweisen. Die Fläche ist sowohl von der Größe als auch von der Lage her geeignet. Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben ist. Als allgemeine Anforderungen werden in Abhängigkeit zur Bebaubarkeit der Fläche auch kleinere Grundstücke geprüft.
Zu 5: Es werden Flächen im gesamten Frankfurter Norden überprüft, der Bereich des Ortsbezirks 12 gehört selbstverständlich dazu.
Zu 6: Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in Betracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2017OFOF 167/12Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2017VV 472Den finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegenAnfrage
- 18. September 2017Sie sind hierSTST 1843Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegenStellungnahme
- 3. November 2017OFOF 232/12Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2017VV 624Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenAnfrage
- 23. Februar 2018STST 408Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
- 27. August 2018STST 1640Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
- 3. September 2018OFOF 339/12Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. September 2018OMOM 3663Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernDirektanregung
- 7. Juni 2019STST 1122Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - ErgänzungsfragenStellungnahme
- 5. August 2019OFOF 462/12Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. August 2019STST 1554Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernStellungnahme
- 16. August 2019VV 1369Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium NordAnfrage
- 30. Oktober 2020STST 1933Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernStellungnahme
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 279 WochenSTST 2064Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab